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geblitzter

unregistriert

1

Donnerstag, 18. Januar 2007, 12:23

geblitzt......mit einem geliehenen Moped

Hallo allerseits,

ich bin mit einem geliehenen Moped innerorts geblitzt worden. Viel zu schnell...Strafe: 3 Punkte, 100E und 1 Monat FV. Jetzt hat mein Freund einen Anhörungsbogen bekommen und die Frage ist, wie geht man weiter vor. Das Vergehen ist seit heute genau 3 Monate zurück. Ich habe schon vieles gelesen, habe aber immernoch keine Ahnung was stimmt!?!?
1. Muss er mich als Fahrer angeben?
2. Wenn er mich angibt, gilt dann diese Verjährungsfrist? Gegen mich als Person wird ja noch nicht ermittelt?
3. Wenn er sagt er war es nicht und weiss nicht wer es war, passiert was? Fahrtenbuch? nur fürs Moped oder auch das Auto?

Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen...ich weiss, dass ich da scheiss gebaut habe!

der geblitzte

klanor

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2

Donnerstag, 18. Januar 2007, 12:33

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

Dein Freund kann zwar angeben, dass er nicht weiß, wer zu dem Zeitpunkt damit unterwegs war, oder dass ein Familienmitglied gefahren ist, das er nicht belasten will (muss er dann auch nicht), aber dann droht ihm evtl. die Auflage eines Fahrtenbuches.

Unter dem Strich ist es wohl das kleinste Übel, du zahlst die paar Euro, nimmst das Fahrverbot noch vor der nächsten Saison und benimmst dich in Zukunft anständig.

Coyote

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3

Donnerstag, 18. Januar 2007, 13:12

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

2. Wenn er mich angibt, gilt dann diese Verjährungsfrist? Gegen mich als Person wird ja noch nicht ermittelt?



Das könnte sein. Dein Freund sollte auf jeden Fall an Dich verweisen (sonst muss er es ausbaden), allerdings sich dabei ein oder zwei Tage Zeit lassen damit die drei Monate auch wirklich rum sind ("muss mal überlegen, in den Unterlagen schauen..."), und wenn sie dann zu Dir kommen, kannst Du die Einrede der Verjährung geltend machen. Das musst soweit ich mich erinnere Du beim Gericht tun, von alleine machen Staatsanwalt/Gericht das nicht.

Es zählt das Datum ab Absendung des Anhörungsbogens.

Coyote

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4

Donnerstag, 18. Januar 2007, 13:17

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

Das musst soweit ich mich erinnere Du beim Gericht tun, von alleine machen Staatsanwalt/Gericht das nicht.




Zur Erläuterung: das kam in meinen Rechtsvorlesungen irgendwann mal dran, es gibt vor Gericht Einreden und... was anderes. Das "andere" wird vom Gericht immer geprüft bei der Verhandlung (kann aber jetzt kein Beispiel nennen), Einreden müssen selber vorgebracht werden. Ich meine, Verjährung gehörte mit dazu.

Wird aber wohl schon reichen, wenn Du den Kommentar der Bussgeldstelle schickst, die wissen ja auch, dass sie dann nicht mehr weit kommen.

Timon

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5

Donnerstag, 18. Januar 2007, 13:46

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

allerdings sich dabei ein oder zwei Tage Zeit lassen damit die drei Monate auch wirklich rum sind ("muss mal überlegen, in den Unterlagen schauen..."), und wenn sie dann zu Dir kommen, kannst Du die Einrede der Verjährung geltend machen. Das musst soweit ich mich erinnere Du beim Gericht tun, von alleine machen Staatsanwalt/Gericht das nicht.

Es zählt das Datum ab Absendung des Anhörungsbogens.




Ein gern verbreiteter Irrtum. Es zählt das Datum auf dem Brief der Behörde. Wenn der innerhalb der 3-Monatsfrist liegt, wird die Verjährung unterbrochen und beginnt wieder von vorne. Das Hinauszögern der Rücksendung bringt gar nichts.

Gruß
Frank

Howdy

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6

Donnerstag, 18. Januar 2007, 13:46

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

Da ich das Thema kürzlich erst in der Fahrschule hatte glaube ich, mich daran zu erinnern dass die Verjährungsfrist erst ab dem Tag der Rechtsgültigkeitkeit anfängt abzulaufen. Das heißt, erst ab dem Tag, ab dem das Zuschnellfahren bezogen auf eine bestimmte Person zugegeben/anerkannt wird. Da gab es vor ca. 1 Jahr eine Änderung der Gesetze. Zuvor fing diese Verjährungsfrist ab dem Tag an wo man geblitzt wurde.

Vor ca. 6 Jahren bin ich z.B. über eine angebliche rote Ampel gefahren. Meiner Meinung nach war diese gelb. Ich habe über einen Rechtsanwalt Einspruch eingelegt, dieser hat Akteneinsicht gefordert und so zog sich das alles hin. Letztenendes haben wir den Einspruch zurückgezogen und die Behörden haben sich nicht mehr gemeldet bis die Verjährungsfrist von damals 1 Jahr verstrichen war. Glücklicherweise war das damals noch so dass die Frist ab dem Tag wo ich über die Ampel gefahren bin anfing zu laufen, Heute ist das leider anders.

Coyote

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7

Donnerstag, 18. Januar 2007, 13:59

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

Ein gern verbreiteter Irrtum...




Ich meinte schon "Absendung" seitens der Bussgeldstelle, nicht das Datum der Rücksendung durch den Befragten. Ist schon klar. Sorry für die Missverständlichkeit.

Timon

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8

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:03

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

Ich meinte schon "Absendung" seitens der Bussgeldstelle, nicht das Datum der Rücksendung durch den Befragten. Ist schon klar. Sorry für die Missverständlichkeit.



Ich habe da vielleicht auch durch die Aussage, dass er sich Zeit lassen soll, etwas viel reininterpretiert.

Gruß
Frank


cressi

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9

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:14

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

Ich verstehe das nicht mehr mit der Verjärhungsfrist^^ kann das noch mal einer am beispiel zusammen fassen?
Ich werde am 01 Januar 2007 geblitzt... bis wann muss die polizei nun den täter erstmal anschreiben um etwas geltend machen zu können?

Coyote

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10

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:37

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ich meinte schon "Absendung" seitens der Bussgeldstelle, nicht das Datum der Rücksendung durch den Befragten. Ist schon klar. Sorry für die Missverständlichkeit.



Ich habe da vielleicht auch durch die Aussage, dass er sich Zeit lassen soll, etwas viel reininterpretiert.




Nicht er, sondern sein Freund.

Coyote

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11

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:39

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

Ist die Frage ob es noch aktuell ist - steht kein Datum dran, aber Fall 3 beschreibt den Sachverhalt hier wohl ganz gut: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_10.php

Oder vielleicht auch nicht. Recht ist immer so'ne Sache, da braucht man die Paragraphen selbst.

cressi

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12

Donnerstag, 18. Januar 2007, 16:32

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

das würde heißen wenn innerhalb von 3monaten kein schuldiger ermittelt wurde bzw. gegen diesen ein bußgeldbescheit erlassen wurde, ist es verjährt

geblitzter

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13

Donnerstag, 18. Januar 2007, 17:18

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

verstehe ich also richtig: das vergehen ist genau seit heute 3 monate her und deshalb für mich verjährt, weil gegen mich noch nicht ermittelt wurde???
mein kumpel bekommt also den bussgeldbescheid, wiederruft mit verweis auf mich und ich berufe mich auf verjährung??? und keiner zahlt?!?!
das wär zwar irgendwie ungerecht, aber ich freu mich.

Coyote

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14

Donnerstag, 18. Januar 2007, 17:34

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

verstehe ich also richtig: das vergehen ist genau seit heute 3 monate her und deshalb für mich verjährt, weil gegen mich noch nicht ermittelt wurde???
mein kumpel bekommt also den bussgeldbescheid, wiederruft mit verweis auf mich und ich berufe mich auf verjährung??? und keiner zahlt?!?!
das wär zwar irgendwie ungerecht, aber ich freu mich.




Falls die das Gesetz nicht so umgedreht haben wie Howdy sagt, dann kann es so sein, ja. Ich bin aber kein Anwalt; irgendeinen Haken kann man immer übersehen. Inklusive dem, dass der morgige Tag noch innerhalb der Frist ist - deswegen sagte ich ein oder zwei Tage warten. Was Du Deinem Freund natürlich nicht sagen darfst, das wäre mutwilliger Verzug oder so und würde vermutlich wieder nicht zählen.

Howdy

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15

Donnerstag, 18. Januar 2007, 23:08

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

Also in der Fahrschule hatten wir letztens noch das Thema und es wurde ganz klar gesagt, dass die Verjährungsdrist seit knapp einem Jahr erst ab dem Tag der Rechtsgültigkeit läuft.
Sobald ein Fall rechtsgültig ist, läuft aber z.B. bei einer roten Ampel 1 Jahr die Frist in der die dir nur noch deine Strafe mitteilen müssen. Der Rest ist dann schon lange abgeschlossen. Und 1 Jahr sollte bei sowas selbst bei unseren ach so schnellen Behörden klappen.

Als das z.B. damals bei mir war, war das klasse. Nimmste dir nen guten Anwalt, der zögert alles raus, nach Ablauf der Frist gibst du es einfach zu und keiner kann dir mehr was... Aber so einfach ist das leider alles nicht mehr. Naja gut, ich für meinen Fall war damals sowieso unschuldig


Wisst ihr was das Beste ist? Machts so wie ich: Beratungsstunde beim Anwalt, kostet nichtmal die Welt. Aber hinterher weiß man wenigstens was man machen muss und kann sich dessen sicher sein.

Coyote

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16

Freitag, 19. Januar 2007, 08:45

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

In Antwort auf:

Also in der Fahrschule hatten wir letztens noch das Thema und es wurde ganz klar gesagt, dass die Verjährungsdrist seit knapp einem Jahr erst ab dem Tag der Rechtsgültigkeit läuft.




So ganz wie Du oben die Rechtsgültigkeit erklärt hast verstehe ich das aber nicht. Es kann nicht sein, dass die Verjährungfrist erst ab dem Moment anläuft, wo die Rennleitung bei Dir auftaucht. Du hast vor zehn Jahren was geklaut. Jetzt kommen die Grünen und sagen "ha, wir haben Dich". Du sagst "ist doch schon 10 Jahre her?" - und die Antwort darauf ist "wir wissen aber jetzt erst, dass Du es bist"?

Dass kann so nicht sein, da muss ich was falsch verstanden haben.

Ronin

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17

Freitag, 19. Januar 2007, 14:52

Re: geblitzt......mit einem geliehenen Moped

Egal ob Verjährt oder nicht, melden musste dich das biste deinem Kumpel schuldig.

Für Fehler muss man gerade stehen.

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