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2. Wenn er mich angibt, gilt dann diese Verjährungsfrist? Gegen mich als Person wird ja noch nicht ermittelt?
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Das musst soweit ich mich erinnere Du beim Gericht tun, von alleine machen Staatsanwalt/Gericht das nicht.
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allerdings sich dabei ein oder zwei Tage Zeit lassen damit die drei Monate auch wirklich rum sind ("muss mal überlegen, in den Unterlagen schauen..."), und wenn sie dann zu Dir kommen, kannst Du die Einrede der Verjährung geltend machen. Das musst soweit ich mich erinnere Du beim Gericht tun, von alleine machen Staatsanwalt/Gericht das nicht.
Es zählt das Datum ab Absendung des Anhörungsbogens.
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Ein gern verbreiteter Irrtum...
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Ich meinte schon "Absendung" seitens der Bussgeldstelle, nicht das Datum der Rücksendung durch den Befragten. Ist schon klar. Sorry für die Missverständlichkeit.

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Ich meinte schon "Absendung" seitens der Bussgeldstelle, nicht das Datum der Rücksendung durch den Befragten. Ist schon klar. Sorry für die Missverständlichkeit.
Ich habe da vielleicht auch durch die Aussage, dass er sich Zeit lassen soll, etwas viel reininterpretiert.
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verstehe ich also richtig: das vergehen ist genau seit heute 3 monate her und deshalb für mich verjährt, weil gegen mich noch nicht ermittelt wurde???
mein kumpel bekommt also den bussgeldbescheid, wiederruft mit verweis auf mich und ich berufe mich auf verjährung??? und keiner zahlt?!?!
das wär zwar irgendwie ungerecht, aber ich freu mich.

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Also in der Fahrschule hatten wir letztens noch das Thema und es wurde ganz klar gesagt, dass die Verjährungsdrist seit knapp einem Jahr erst ab dem Tag der Rechtsgültigkeit läuft.
geblitzt......mit einem geliehenen Moped © MOTORRAD online24