Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
In Antwort auf:
Ja ja , die sogenannte "Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges".
die hat mich auch schon zum Kotzen gebracht.
Nur kurz: Es war eine ganz normale "rechts vor links" Regelung. Der Unfallgegner fuhr mir in die linke Fahrzeugseite (PKW). Hier ging es auch nicht um Geschwindigkeit oder wer zuerst an der Kreuzung war. Trotzdem sollte ich in der 1.Instanz Aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeuges 40% Mitschuld tragen, dies kam natürlich von der gegnerischen Versicherung die den Schaden zahlen sollte. Zum Schluss blieb ich dann trotzdem auf 30% sitzen.
Begründung der Betriebsgefahr, so hieß es, "Wäre ich zu diesem Zeitpunkt nicht mit meinem Fahrzeug an diesem Ort gewesen, dann wäre es nicht zu dem Zusammenstoß gekommen". Nur unabwendbare Unfallereignisse, wie zum Beispiel ein Auffahrunfall wo der Geschädigte steht, geht zu 100% zu Lasten des Unfallverursachers.
Ist doch echt lächerlich, da kann man ja am besten gleich mit seinem KFZ zu Hause bleiben.
In Antwort auf:
Deswegen hoffe ich für dich, dass Du soweit wie möglich von den 50% Mitschuld runter kommst.
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
dass du soweit gegangen bist und uns daran teilhaben lässt!
Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen © MOTORRAD online24