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blahwas

Asphaltschinder

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1

Mittwoch, 7. Februar 2007, 09:38

Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Sonst passiert noch sowas.

sparxxxx

Mo24-Fan

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2

Mittwoch, 7. Februar 2007, 11:13

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen


Na klasse. Frische Fahrbahnmarkierungsfarbe

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3

Mittwoch, 7. Februar 2007, 12:08

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Boar, wat nen Roman! War aber keine noch feuchte Farbe, sondern das Nachstreumittel, wer hätte das gedacht.

Gruss...

Classictourer

Mo24-Kultanhänger

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4

Mittwoch, 7. Februar 2007, 16:18

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Ich muß jetzt ehrlich mal sagen: Ich bin geschockt.

1. Das sich so eine Unfallangelegenheit vor Gericht so lang hinzieht, ist eigentlich nicht mehr tragbar. Wer soll sich denn nach so langer Zeit noch an Details, die vielleicht hochwichtig sind, erinnern?

2. Die Praxis lehrt, wenn jemand zur Verantwortung gezogen werden oder übernehmen soll, wird mit allen Mitteln gekämpft. Allein Formfehler können bewirken, das Schuld oder Nichtschuld gesprochen wird. Ist doch nun egal, ob frische Farbe oder dieses Reflexionsmittel dran Schuld ist, das er ausgrutscht ist. Die Firma muß haften, und zwar zu 100 %. Ich weiß auch nicht, warum die sich da immer so schwer tun. Dafür gibts doch Betriebshaftpflichtversicherungen.

3. Der Preis kann nicht hoch genug sein. Wie ich aus Erfahrung weiß, werden selbst bei Schäden von ein paar tausend Euro (entschuldigt, das ist bei uns in der Branche nicht viel) Gerichtsgutachten und Gegengutachten gefertigt, die den Klagewert bei weitem übertreffen. Hinzu kommen Gerichtskosten, Lohnausfall für zeugen, An-/Abreisekosten usw. usw.. Fürchterlich.

Aber eines hat mich diese Geschichte gelehrt: Man sollte doch auf die Gefahrenschilder "Fahrbahnmarkierung" mehr Augenmerk legen. Das hab ich bis jetzt noch nie so richtig getan.





V2-Cruiser

Mo24-Kultanhänger

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5

Mittwoch, 7. Februar 2007, 20:29

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Hi,

der netman hat die Geschichte von Beginn an sauber dokumentiert, ich verfolge sie schon die ganze Zeit.

Ich wünsche ihm nur die notwendige Nervenstärke!

Gruß Hannes

blahwas

Asphaltschinder

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6

Mittwoch, 7. Februar 2007, 20:33

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Ich finde auch krass, dass aus dem Urteil 100% Schuld der Markierungsfirma zugesprochen wird, sie aber trotzdem nur 50% des Schadens und ihre eigenen Gerichtskosten zahlen soll. Sinn?

wepps

Mo24-Hobbyist

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7

Donnerstag, 8. Februar 2007, 09:48

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Ja ja , die sogenannte "Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges".
die hat mich auch schon zum Kotzen gebracht.
Nur kurz: Es war eine ganz normale "rechts vor links" Regelung. Der Unfallgegner fuhr mir in die linke Fahrzeugseite (PKW). Hier ging es auch nicht um Geschwindigkeit oder wer zuerst an der Kreuzung war. Trotzdem sollte ich in der 1.Instanz Aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeuges 40% Mitschuld tragen, dies kam natürlich von der gegnerischen Versicherung die den Schaden zahlen sollte. Zum Schluss blieb ich dann trotzdem auf 30% sitzen.
Begründung der Betriebsgefahr, so hieß es, "Wäre ich zu diesem Zeitpunkt nicht mit meinem Fahrzeug an diesem Ort gewesen, dann wäre es nicht zu dem Zusammenstoß gekommen". Nur unabwendbare Unfallereignisse, wie zum Beispiel ein Auffahrunfall wo der Geschädigte steht, geht zu 100% zu Lasten des Unfallverursachers.
Ist doch echt lächerlich, da kann man ja am besten gleich mit seinem KFZ zu Hause bleiben.

Deswegen hoffe ich für dich, dass Du soweit wie möglich von den 50% Mitschuld runter kommst.

Gruß
Wepps



Coyote

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8

Donnerstag, 8. Februar 2007, 11:41

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Das ist ja mal seltsam. Immerhin: wenn der Gegner nicht mit seinem Auto dagewesen wäre, wäre es auch nicht zu dem zusammenstoss gekommen. Damit müssten sich eure Prozentsätze wieder aufheben.

blahwas

Asphaltschinder

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9

Donnerstag, 8. Februar 2007, 21:51

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

In Antwort auf:

Ja ja , die sogenannte "Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges".
die hat mich auch schon zum Kotzen gebracht.
Nur kurz: Es war eine ganz normale "rechts vor links" Regelung. Der Unfallgegner fuhr mir in die linke Fahrzeugseite (PKW). Hier ging es auch nicht um Geschwindigkeit oder wer zuerst an der Kreuzung war. Trotzdem sollte ich in der 1.Instanz Aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeuges 40% Mitschuld tragen, dies kam natürlich von der gegnerischen Versicherung die den Schaden zahlen sollte. Zum Schluss blieb ich dann trotzdem auf 30% sitzen.
Begründung der Betriebsgefahr, so hieß es, "Wäre ich zu diesem Zeitpunkt nicht mit meinem Fahrzeug an diesem Ort gewesen, dann wäre es nicht zu dem Zusammenstoß gekommen". Nur unabwendbare Unfallereignisse, wie zum Beispiel ein Auffahrunfall wo der Geschädigte steht, geht zu 100% zu Lasten des Unfallverursachers.
Ist doch echt lächerlich, da kann man ja am besten gleich mit seinem KFZ zu Hause bleiben.




Wow, erstaunliche Gehirnakrobatik. Für den Gegner zählt das wohl nicht?

In Antwort auf:


Deswegen hoffe ich für dich, dass Du soweit wie möglich von den 50% Mitschuld runter kommst.



Danke, aber um mich geht's hier garnicht. Habe nur den Link ausgegraben

wepps

Mo24-Hobbyist

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10

Donnerstag, 8. Februar 2007, 22:27

Re: Vorsicht auf erneurten Fahrbahnmarkierungen

Ich konnte den ganzen juristischen Scheiß auch nicht verstehen und musste es hinnehmen.
Und mit 50:50 hebt sich gegenseitig auf, is net.

Die Schadenhöhe ist in der Regel ja auch unterschiedlich.
So zahlt bei einem 50 zu 50 Fall meine Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug zu 50% und andersrum genauso. Also mußt du dein Schaden am Auto zur hälfte selber tragen auch wenn du eine Vollkasko hast und meldest deinen eigenen Schaden (restliche 50%)steigst du in den Prozenten im nächsten Jahr bei der Versicherung hoch. Und natürlich auch in der Haftpflicht für den Schaden am anderen KFZ.

Gruß
Wepps

Flexer

Mo24-Probefahrer

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11

Freitag, 20. April 2007, 21:23

Hai Ihr, der Fall betrifft mich und jetzt gibt es ein abschliessendes Urteil:

http://www.drag1.de/netmans_net2/V10/indexunfall2.htm

Das ist Seite zwei mit den beiden Urteilen, vom Amts- und Landgericht.

Dirk

Fischi

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12

Samstag, 21. April 2007, 10:54

Hallo Flexer,

mensch da biste ja jetzt so richtig schön verars..... worden....ein erneutes Urteil das uns Motorradfahrer diskriminiert....

Kaum sitzt man auf dem Bock ist man schuldig, abgestempelt, hirnlos und lebensmüde.....

Wenn´s regnet kann ich angepasst fahren, wenn ich ´ne Baustelle und Dreck auf der Strasse hab, wenn da ´ne Schule oder ´n Kindergarten ist, wenn ich Bitumengesudel sehe.....das kann ich alles abwägen....aber ohne den optischen Reiz dazu geht das nicht...


Ein Freund ist damals mit seiner 80er auf ´ner Dieselspur gestürzt, innerorts mit etwas mehr als 30km/h (ich war hinter ihm)....der Verursacher, ein vergesslicher älterer Herr, wurde schnell gefunden....es kam zum Verfahren....und es lief auf 50-50 raus....er war halt "unangepasst" unterwegs....
Nur wie passe ich mich in einer 180° Kurve in guter Schräglage kurzfristig noch an????
Dem Gericht reichte die Tatsache das ich eben nicht gestürzt war....das ich mit 16 und rutschendem Hinterrad auf ´ner Enduro allerdings damit umgehen konnte wurde bezweifelt......





PS: Was ich überhaupt nicht verstehe....der Markierungsfirma hätte es an den Kragen gehen können amtliche Auträge weiterhin zu bekommen....warum wurde da nicht ganz einfach geschlichtet? Das bissi Geld ist doch für so eine Firma Peanuts...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

blahwas

Asphaltschinder

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Samstag, 21. April 2007, 15:45

Was fürn Quatsch! "Naked bike" ist gefährlicher als Motorrad!?

Lässt du es dabei oder gehst du noch weiter?

Wie verhalten sich 1/4 der Verfahrenskosten zur Schadensumme?

Erstmal :respekt: dass du soweit gegangen bist und uns daran teilhaben lässt!
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

some1

Mo24-Kultanhänger

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14

Montag, 23. April 2007, 16:06

Ich habe das jetzt zum ersten mal gelesen.

Es ist eine Schweinerei, dass hier der Motorradfahrer überhaupt eine Teilschuld erhält.

Da fällt einem nix mehr zu ein.


Und trotzdem: Ich mache den A-Schein und werde mich auf ein Fahrzeug mit "erhöhter Betriebsgefahr" setzen.

:gruss:

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