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Steffel

unregistriert

1

Freitag, 20. Mai 2005, 22:22

Bis wieviel cc darf man mit Autoführerschein fahren???

Hi zusammen...ich dachte bisher immer, daß man, wenn man "nur" Autoführerschein hat, nur Zweiräder bis 50 cc fahren darf! Jetzt hab ich heute aber erfahren (nachdem ich mir einen 50 cc-Roller geköft habe), daß ich angeblich auch 80 cc oder 125 cc hätte fahren dürfen! *koppkratz* Aber ist es nicht so, daß man für zulassungspflichtige Motorräder -roller auch einen solchen Führerschein braucht? Denn wenn nicht, dann müßte ich weinen...weil ich mich tierisch ärgern würde, daß ich mich aufgrund von Unwissenheit mit 50 km/h zur Arbeit quäle (oder mit 65...bergab, mit Rückenwind und Polizei im Nacken *g*). Ich mein, ich will nicht meckern über mein Schätzchen, aber es würde mich schon interessieren


Bye Bye
Steffel

Grimnok

unregistriert

2

Freitag, 20. Mai 2005, 22:35

Re: Bis wieviel cc darf man mit Autoführerschein fahren???

soweit ich weiss 50 cm²
Allerdings, wenn du deinen Lappen vor nem bestimmten Stichtag gemacht hast, darfst du cih glaube bis 80 KMH oder bis 125 cm² fahren.

genau weiss ich das nciht, aber ich meine, da gabs mal sowas..

Steffel

unregistriert

3

Freitag, 20. Mai 2005, 22:42

Re: Bis wieviel cc darf man mit Autoführerschein fahren???

Also dann bin ich jetzt aber erleichtert *schweißwechwisch* und was den Stichtag betrifft, da brauch ich mir dann wohl keine "Sorgen" machen, da ich mit meinem Führerschein sehr spät dran war und deswegen aus der Nummer wohl (leider) raus bin

Bye Bye
Steffel

4

Freitag, 20. Mai 2005, 23:02

Re: Bis wieviel cc darf man mit Autoführerschein fahren???

Servus

Also soviel ich weiß is es bei uns in so das man, wenn man 5 Jahre im Besitz der Lenkerberechtigung der Klasse - B ist, 125ccm Motorräder fahren darf. "Hobby Biker"

Um mich mal gewählt auszudrücken

Falls du aber in wohnst hab ich leider keinen Plan.


ogariv

Mo24-Fan

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5

Samstag, 21. Mai 2005, 21:36

Re: Bis wieviel cc darf man mit Autoführerschein fahren???

Wenn du deinen Autoführerschein vor dem 01.04.1980 gemacht hast, darfst du Motorräder bis 125 cm³ fahren.
Hast du ihn danach gemacht, ist bei 50 cm³ schluss.

BikerB

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6

Montag, 23. Mai 2005, 08:56

Re: Bis wieviel cc darf man mit Autoführerschein fahren???

Moin Steffel,

wenn Dir die 50 km/h zu langsam sind, kann ich Dir nur noch einen kleinen Tipp geben: Mit Deinem Führerschein darfst Du auch 50er fahren, die im Osten unseres Landes vor dem 31.12.1992 erstmals zugelassen wurden, also die guten, alten S50 oder S51 von Simson, oder z.B. ´ne Schwalbe oder einen SR50. Die haben alle eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, gehen aber häufig schneller. Also meine Feuerfliege - guckst Du hier - macht locker 70 km/h als Dauergeschwindigkeit.

artiom

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7

Montag, 26. Oktober 2009, 08:39

hallo ich bin 16 und mache grade meinen b17 autoführerschein
und wollte gerne wissen was ich fahren darf
also auto ist klar und roller?????
50ccm? ist ja schon etwas langsam
kann mir jemnad da helfen?

cressi

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8

Montag, 26. Oktober 2009, 09:25

jau max 50ccm und 45km/h.... ansonsten bleiben dir nur simsons, auch 50ccm aber legal 60km/h durch ne Sonderverordnung nach der Wende

Morrison

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9

Montag, 26. Oktober 2009, 10:27

Äh, b17 ist doch das begleitete Fahren. Und da bin ich mir nicht sicher, ob du vor deinem 18. Geburtstag schon alleine Roller (50er) fahren darfst.

Edit: Wikipedia sagt, du darfst.

LG
Thilo

Xiviliai

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10

Montag, 26. Oktober 2009, 20:35

Ja darf er.

Machen auch viel Kumpels von mir :grin:
Moderne Prinzen haben das Pferd durch das Motorrad ersetzt!

cressi

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11

Dienstag, 27. Oktober 2009, 10:51

Zitat

Original von Xiviliai
Ja darf er.

Machen auch viel Kumpels von mir :grin:


"machen meine Kumpels auch" soll bekanntlich nich vor strafe schützen :grin:

foxdonut50

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12

Dienstag, 27. Oktober 2009, 14:03

ja roller darfst du alleine fahren. denn für roller gilt ja klasse M und die hast du bei auto mit dabei. M bedeutet alles bis 50cm³ 45 km/h. und das ist ab 16. ergo: roller darfste alleine fahren.

Benino

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13

Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:52

Der angesprochene Stichtag ist der 1.4.1980, wer danach Kl. 3 oder B gemacht hat, darf nur 50er Mopeds fahren, davor ist der FS-Inhaber berechtigt, 125 er offen zu fahren. Es gab aber in den 50ern oder 60ern auch nochmal einen Stichtag, bis zu dem Klasse 3 bis imho 250 cm³ erlaubt waren... Mein Vater hat auf diesem Weg beim FS-Umschreiben von Kl.3 Klasse A ohne irgendwelchen Beschränkungen bekommen, ist aber seit vielen Jahrzehnten auf keinem Moped mehr gesessen. Als er noch gefahren ist, war das Möp noch ein Fortbewegungsmittel...

toms

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14

Mittwoch, 28. Oktober 2009, 08:17

2 verschiedene Stichtage für die 250ccm Regelung, je nach Bundesland (Saarland gehörte früher noch zu Frankreich):
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_3_104.html
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (28. Oktober 2009, 08:18)


Big R

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15

Donnerstag, 29. Oktober 2009, 14:59

Zitat

Original von Benino
Der angesprochene Stichtag ist der 1.4.1980, wer danach Kl. 3 oder B gemacht hat, darf nur 50er Mopeds fahren, davor ist der FS-Inhaber berechtigt, 125 er offen zu fahren.

"Offen" ist hier vielleicht etwas missverständlich, man darf offene 125er Leichtkrafträder(!) fahren, d.h. keine V-Max Begrenzung aber nur bis 11kW/15PS.

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