Im Falle eines Unfalles MUSS die Versicherung erstmal für den enstandenen Schaden einspringen , natürlich nicht für den am eigenen Fahrzeug.
Die VS hat aber die Möglichkeit sich die Summe wieder einzuklagen, wegen Fahrlässigkeit, das ist aber ein weiteres gerichtliches Verfahren.
Gruß aus Berlin,
Rainer