Original von De Zwerg 007
Original von Rhuphus
An meinem Rennrad habe ich keine Beleuchtung. Ist das rechtswidrig?
Für Rennräder unter 11kg Gewicht gibt es für die Beleuchtung eine Sonderregelung: Am Fahrrad selber braucht keine Beleuchtungsanlage fest installiert sein. Es genügen batteriebetriebene Front- und Schlussleuchten, die mitzuführen sind. Diese Regelung gilt nur für Rennräder.
Mhh...meins wiegt 9,8kg
Aber auch auf meine Mountainbike hab ich nur Batterielampen
Sind doch viel sinnvoller, oder? Wenn man z. Bsp. an ner nichtbeleuchteten Ampel steht oder wie seht ihr das?