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helicolopter

unregistriert

1

Dienstag, 24. April 2007, 17:47

Fahren auf gesperrten Straßen

Hi,

mit was muss man eigentlich rechnen, wenn man mit dem Möp auf Straßen fährt, die Autos und Motorräder gesperrt sind (roter Kreis mit Auto und Motorrad drin)?

MfG, heli

skorpion

unregistriert

2

Dienstag, 24. April 2007, 18:41

RE: Fahren auf gesperrten Straßen

das ist das zeichen 260, bedeutet durchfahrt gesperrt für autos und motorräder kostet 15 euro.

kannst du alles nachlesen im bundeseiheitlichen tatbestandskatalog straße.

viel spaß

Britti

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 863

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Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Suzuki SV 650 S

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3

Dienstag, 24. April 2007, 21:04

RE: Fahren auf gesperrten Straßen

weiß nich recht ob das hier zu gehört, aber man darf ja auf eigenen geländen ohne führerschein fahren, gilt das auch für ein feld vom bauer? also sone grüne wiese?

blahwas

Asphaltschinder

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4

Dienstag, 24. April 2007, 21:06

RE: Fahren auf gesperrten Straßen

Wenn das privat ist: ja!

Wenn das eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche ist: nein! Damit wird bei Supermarktparkplätzen gerne argumentiert - mancherorts fährt die Polizei da deswegen auch gezielt hin.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Zereck

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 66

Registriert: 24.03.2007

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Motorrad: Yamaha YJ 600 Diversion S

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5

Dienstag, 24. April 2007, 21:37

Es ist egal ob privat oder nicht. Das gelände muss nur komplett eingezäunt sein.
So viel schluckt meine Diva!


some1

Mo24-Kultanhänger

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Motorrad: GPZ500S

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6

Mittwoch, 25. April 2007, 13:20

Zitat

Original von Zereck
Es ist egal ob privat oder nicht. Das gelände muss nur komplett eingezäunt sein.



Das ist so nicht ganz richtig.

Bei einem Privatbesitz reicht das Einverständnis des besitzers. So lange Du auf einem Privatbesitz keine "gefahr für die Bevölkerung" bist (wie z.B. Bombenbau, Drogenanbau,...) Darfst Du dort alles, also auch mit einem Fahrzeug ohne Führerschein fahren.

Hierbei ist es m.E. unerheblich, ob es eingezäunt ist oder nicht.


Wenn das Gelände nicht privat (also öffentlich) ist, kannst Du belangt werden, in dem Fall wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei ist es egal, ob das Gelände eingezäunt ist oder nicht.



edit: Ausnahme: Wenn Du super Beziehung nach oben hast, und die Polizei eine Autobahn absperrt und absichert, nur damit Du mit einem Fahrzeug ohne Führerschein fahren kannst, so ist das auch zulässig. Nur eher selten :smirk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »some1« (25. April 2007, 13:22)


-isy-

Mo24-Bewohner

Beiträge: 2 001

Registriert: 06.07.2007

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Yamah R1 RN09

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7

Mittwoch, 25. April 2007, 13:40

das gelände (privat) darf nicht für fremde leute betretbar sein, also zaun, gebüsche, mauer, usw...
Take it "isy".... ;)

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