Original von Zereck
Es ist egal ob privat oder nicht. Das gelände muss nur komplett eingezäunt sein.
Das ist so nicht ganz richtig.
Bei einem Privatbesitz reicht das Einverständnis des besitzers. So lange Du auf einem Privatbesitz keine "gefahr für die Bevölkerung" bist (wie z.B. Bombenbau, Drogenanbau,...) Darfst Du dort alles, also auch mit einem Fahrzeug ohne Führerschein fahren.
Hierbei ist es m.E. unerheblich, ob es eingezäunt ist oder nicht.
Wenn das Gelände nicht privat (also öffentlich) ist, kannst Du belangt werden, in dem Fall wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei ist es egal, ob das Gelände eingezäunt ist oder nicht.
edit: Ausnahme: Wenn Du super Beziehung nach oben hast, und die Polizei eine Autobahn absperrt und absichert, nur damit Du mit einem Fahrzeug ohne Führerschein fahren kannst, so ist das auch zulässig. Nur eher selten