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-Sippi-

unregistriert

1

Sonntag, 29. April 2007, 18:28

Rotes Nummernschild

Hi Leute!
Bräucht mal ne kleine Einführung für was die roten Nummernschilder eigentlich alles benutzt werden dürfen und wo ich da überhaupt eins herkriegen würde! Möchte mir nämlich eine 125er kaufen, die allerdings von etwas weiter her ist. Anhänger habe ich nicht, deshalb dachte ich mir, dass ich evtl. mit solch einem Nummernschild die 125er abholen könnte?
Außerdem habe ich noch ein wichtiges Problem:
Diese 125er ist offen, allerdings mit nur 15 PS eingetragen! Ich selbst würde sie später aber gerne offen fahren (darf das dann auch), nur ich müsste sie wie gesagt erstmal bis zu mir nach Hause bekommen! Muss ich da jetzt dann erst zum TÜV - des wär nämlich schlecht ^^! Ich könnte bzw. würde sie halt erst zum TÜV schaffen und auf offen umschreiben lassen wenn ich sie zuhause habe.
Bin etwas überfragt im Moment was ich da überhaupt tun kann...?( Bitte um HILFE :)!

MfG Sippi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-Sippi-« (29. April 2007, 18:32)


Coyote

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2

Sonntag, 29. April 2007, 19:09

RE: Rotes Nummernschild

Das "rote Nummernschild" heisst Kurzzeitkennzeichen und ist bis zu fünf Tage gültig. Das bekommst Du gegen Vorlage einer entsprechenden Deckungskarte von Deiner Versicherung vom Strassenverkehrsamt. Viele Versicherungen machen das kostenlos, sofern Du die Maschine hinterher bei dort permanent anmeldest. Frag da mal nach.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. April 2007, 19:10)


-Sippi-

unregistriert

3

Sonntag, 29. April 2007, 19:21

Hi!
Super, danke!
Weiß dann auch jemand wie das mit dem TÜV ist? Denn die Maschine ist zwar gedrosselt eingetragen, soll aber von mir offen gefahren werden. Wäre ja blöd, wenn ich die 125er nur wegen der Überführungsfahrt drosseln müsste!
Ist es nicht irgendwie möglich, die Maschine offen hierher zu fahren um sie anschließend vom TÜV umschreiben zu lassen?
@Coyote: Was ist eine Deckungskarte?

Gruß Sippi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-Sippi-« (29. April 2007, 19:26)


blahwas

Asphaltschinder

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4

Sonntag, 29. April 2007, 19:45

Fahren ohne Führerschein gilt auch für Überführungsfahrten. Kennst du keinen, der das Ding offen fahren darf und der das für ne Kiste Bier o.ä. macht?

Rote Kennzeichen bekommen normalerweise nur Händler, Werkstätten, usw. Wenn du jemandem eins abschwatzen kannst sparst du was Geld, die meisten sitzen auf den Kennzeichen aber wie die Henne aufm Ei.

Kurzzeitkennzeichen bekommt jeder gegen Geld.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

-Sippi-

unregistriert

5

Sonntag, 29. April 2007, 19:55

Hi!
Naja, bin eben selber gerade übern Schein, werd ihn bis dahin aber noch nicht so schnell haben! Ich hätte da freilich jdm. der sie offen fahren könnte, nur wurde das Problem glaubich falsch verstanden! Kann aber auch sein, dass ich einfach keine Ahnung hab:D ...
Die 125 ist offen im Moment, jedoch gedrosselt eingetragen. Würde ich mich dann strafbar machen, wenn ich sie mit einem roten Kennzeichen "offen" bis zu mir nach Hause fahre und ich dann gleich mit ihr zum TÜV fahre und als offen anmelde? Denn eigentlich ist die Maschine dann doch mit den falschen Papieren zugelassen oder?

MfG Sippi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-Sippi-« (29. April 2007, 19:56)


blahwas

Asphaltschinder

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6

Sonntag, 29. April 2007, 20:22

Wenn du ne offene Maschine fährst, machst du dich strafbar, wenn du das (noch) nicht darfst. Egal was in den Papieren steht. Nach dem Schein darfst du offen fahren? Bist du schon 18? Warum dann 125er? Verwirrung... Warum kaufst du überhaupt ne Maschine bevor du den Schein hast?
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

-Sippi-

unregistriert

7

Sonntag, 29. April 2007, 20:45

Hi! *g*
Aaalso. Ich selbst bin schon 18 und mach grad den A beschränkt. Bin auch schon recht weit, aber bis ich Prüfung habe wirds doch noch 2-3 Wochen dauern. Das Angebot für die 125er läuft allerdings schon kommenden Sonntag aus und die Maschine muss danach innerhalb 5 Tage abgeholt werden. Ich hab aber einige Freunde, die bereits den A-Schein besitzen und die mit mir dann die Maschine auch abholen würden! Die dürften laut ihren Führerschein die 125er dann auch offen fahren. Mir geht es "nur" ausschließlich darum, ob sie die Maschine auch offen fahren dürfen, obwohl sie eigentlich vom Vorbesitzer noch gedrosselt eingetragen ist (der hat sie aber auch offen gefahren).
Denn ich möcht sie dann, wenn ich meinen Schein habe, auch offen fahren! D.h. es wäre doch blöd, wenn ich die Maschine nur für eine Fahrt bis zu mir nach Hause drosseln lassen müsste.
Warum ich mir eine 125er ausgesucht habe steht schon in einem anderen Thread :-). Hier klicken!
Mir geht es wie gesagt nur darum, ob ich es irgendwie bewerkstelligen kann, dass ich die Maschine offen (obwohl gedrosselt eingetragen) bis zu mir fahren kann!

Hoffe ist etwas verständlicher :-D

Gruß Sippi

8

Sonntag, 29. April 2007, 21:10

Ohne den rechtlichen Hintergrund zu kennen würde ich Folgendes machen: 1. Fahrt: Das Ding holen (lassen) und bei dir auf den Hof stellen. Wenn du angehalten wirst, zückst du (bzw. dein Fahrer) den Kaufvertrag. Du kannst damit sehr glaubhaft machen, dass du dich auf der Überführungsfahrt befindest.

Diese Gedanken habe ich mir mit meinem Kumpel neulich nämlich auch gemacht, als bei der Überführungsfahrt seiner Thundercat das Kennzeichen abvibriert ist. Musst du dir mal vorstellen: Wir stehen mit'm Snickers im Gebiss an der Tanke und begutachten die Böcke, da sagt er: "Sach ma... irgendwas fehlt da." Tja, Kennzeichen aus Pappe gebastelt und weitergefahren, den Vertrag im Gepäck. Was sollst du auch anderes machen?

Ähnlich ist der Fall bei dir. Der Vorbesitzer hat etwas verbockt, aber du hast ja nunmal erst die Möglichkeit, die Möhre umschreiben zu lassen, wenn sie in deinen Besitz übergegangen ist. Die zweite Fahrt würde dann also zum TÜV gehen. Ruf vorher an und mach einen Termin, dann kannst du auch dann, falls du angehalten wirst, gleich belegen, dass du dabei bist, die Ungereimtheiten auf dem schnellsten Weg zu beseitigen.

Es wäre auch denkbar, direkt nach dem Kauf den nächsten TÜV in der Stadt des Verkäufers anzusteuern. "Sauberer" kannst du das Ding kaum über die Bühne kriegen. Aber die Überführungsfahrt wird schon drin sein.

Bliebe die Frage des Versicherungsschutzes. Wenn du das Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen übernimmst, wirst du auch den Versicherungsschutz des Vorbesitzers "übernehmen". Da diese durch das Öffnen der Maschine erloschen ist, würde ich bei einer Versicherung anrufen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Wenn du die Fahrzeugdaten angibst, erwähnst du ausdrücklich, dass die Maschine offen ist. Und sicher kannst du dem Vertreter/Telefonisten deine Problematik in diesem Zusammenhang schildern.

Ich fasse also zusammen: Kurzzeitkennzeichen holen und das Thema mit der Versicherung besprechen, dann Überführungsfahrt und dann zum TÜV, alles auf direktem Wege.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »horneburg1234« (29. April 2007, 21:11)


-Sippi-

unregistriert

9

Montag, 30. April 2007, 11:32

Hi!
Super, genau mein Problem erfasst :-)! Aber kann mir bzw. meinem Kumpel der die Maschine dann fahren wird wirklich nichts passieren? Wenn ich TÜV Termin und Papiere der Maschine vorlegen kann? Wo könnte man sie denn darüber noch schlau machen? Gleich mal beim TÜV fragen?
Wieviel kostet denn der TÜV bei so einer 125er dann und wie lange dauert das denn? Weil der Wohnort des Verkäufers liegt n bisschen weit weg und deshalb wird's eher schwierig mit TÜV gleich dort machen lassen ^^.
Wäre nur blöd wenn sie uns wirklich anhalten und mein Kumpel kriegt trotz aller Daten irgendne Strafe aufgebrummt!

MfG Sippi

-Sippi-

unregistriert

10

Montag, 30. April 2007, 13:34

So. Gut das mit den TÜV-Kosten habe ich jetzt geklärt. Falles es jdm. interessiert:
125er HU / AU: 54,10.-
auf offen umschreiben lassen: ca. 30,00.-
:-).

Jetzt müsste ich eben nur noch weng wissen wie das mit dem holen ausschaut. Hab riesen Bammel, dass man uns anhält und mein Kumpel dann Probleme kriegt!
Wie ist das eigentlich, wenn ich die 125er schon offen zum TÜV hinfahre und sage die sollen die umschreiben. Krieg ich dann Probleme, melden die das dann bei der Polizei?^^ (hab einfach keine Ahnung und kann mir net leisten, dass mein Schein am Ende weg is)...

Mit der Überführungsfahrt, kann ich mich da auch mal bei der Polizei erkundigen?

MfG Sippi

11

Montag, 30. April 2007, 15:04

Rote Kennzeichen gibt es meines Wissens nur noch für Kfz- und Krad-Händler. Als Privatmann bekommt man sowas nicht mehr.
Für Privatleute gibt es Kurzzeitkennzeichen. Sie sind Schwarz wie normale auch, haben aber an der rechten Seite noch einen gelben Kasten wo steht wie lange sie gültig sind ( 5 Tage ). Diese kannst du bei deiner örtlichen Zulassungsstelle gegen Vorlage deines Personalausweises und des Versicherungsnachweises abholen. Kostet glaube so um die 40 Euro + evtl. Versicherung. Die meisten Versicherungen lassen das aber weg wenn du das Fahrzeug danach bei denen auch versicherst.

Zu diesem Kennzeichen bekommst du auch eine Kurzzeitzulassung die für diese 5 Tage gültigkeit besitzt. Ich hab sowas schon ne Weile nicht mehr gemacht. Aber ich glaub dafür reichen so Sachen wie die Fahrgestellnummer und der Typ.

Da die Drosselung ja in die eigentlichen Papiere eingetragen sind kann dir da ja nicht viel passieren. Oder seh ich das falsch ?

-Sippi-

unregistriert

12

Montag, 30. April 2007, 15:45

Hi!
:-D Selbst ich verlier langsam den Überblick .... hehe
Also d.h. eigentlich ich muss zuerst zur Versicherung gehen? Denn wie will ich der Zulassungsstelle einen Versicherungsnachweis für das Moped vorlegen, wenn ich es noch gar nicht habe ?( ...!
Und habe ich das richtig verstanden. Das Kurzzeitnummerschild kostet auf der Zulassungsstelle ca. 40 Euro + eben die Versicherung die ich für das Moped abschließen muss? Die Versicherung könnte mir das aber evtl. nachlassen, wenn ich's dann gleich bei denen anmelde, was ich auch vorhatte...
Die Drosselung ist eben in den Papieren eingetragen (15PS), aber die Maschine ist offen! Da weiß ich jetzt nicht, ob ich da Probleme kriege auf der Überführungsfahrt! Denn wenn das Moped hier bei mir ist, würde ich es ja vom TÜV auf ungedrosselt umschreiben lassen - nur bis dahin...:)

Gruß Sippi

13

Montag, 30. April 2007, 15:50

Der Versicherungsnachweis für das Kurzzeitkennzeichen ist eine etwas andere "Doppelkarte" ... die bekommst du bei jeder Niederlassung oder Versicherungsvertreter deiner Wahlversicherung. Mehr ist da nicht nötig. Mit dem kannst du dann auch gleich die nachfolgende Versicherung klären und was die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen kostet. Die wollen im allgemeinen 50 Euro dafür haben. Aber wie gesagt, wenn du das Fahrzeug dann bei denen versicherst erlassen sie dir das meistens.

Gib auf der Zulassungsstelle und bei der Versicherung einfach nicht an das sie gedrosselt ist, dann wird es in den Kurzzeitpapieren auch nicht drinnen stehen und alles ist gut.
So würde ich es machen ... ist meine ganz persönliche Meinung.

Nachtrag: Und wenn du einmal bei deinem Versicherungsonkel ( Gleichstellungsgesetz 2006 > bei deiner Versicherungstante ) bist, lass dir auch gleich die eigentliche Doppelkarte mitgeben die du zur eigentlichen Zulassung brauchst, dann musst du da nicht nochmal hin.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jeti« (30. April 2007, 15:53)


-Sippi-

unregistriert

14

Montag, 30. April 2007, 16:10

Hey!
Puhh..naja. Ich werd in den laufenden Tagen einfach mal alles Zulassungsstelle und Versicherung abklappern! Die werden mir dann hoffentlich auch nochmal Auskunft drüber geben können. Wenigstens bin ich jetzt schon n ganzen Schritt weiter!

Danke erstmal für eure Hilfe!

:respekt: und ich:gruss: lol

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