Beim Umschreiben des Klasse 3-Scheins konnte man im Rahmen des Bestandsschutzes beantragen, daß man den CE79 im neuen Führerschein eingetragen bekommt. Damit darf man die erwähnten 7,5 t zul. Gesamtgewicht + das 1,5-fache als Hängergewicht bewegen, allerdings nur mit 3 Achsen (Doppelachsen mit weniger als 1 m Achsabstand gelten Doppelachse /1 Achse, nicht als Tandem. Tandemachse zählen als 2 Achsen.) Ebenso kann man den C1E beanntragen, der bis 1,5 t zul. Gesamtgewicht + 4,5 t Hänger geht, aber ohne Achsenbegrenzung. Man kann natürlich auch beides bekommen bei der Umschreibung.
Wer eine formlose Bescheinigung über die Notwendigkeit des Klasse T von einem Landwirt mit bringt, erhält auch noch die Klasse T, die allerdings im Klasse 3-Schein eigentlich nicht enthalten ist.
Die ärztlichen und Augenärztlichen Atteste sind für den CE und CE79 ab dem 50ten Lebensjahr alle 2 Jahre zu erbringen, ansonsten dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr gefahren werden. Bis zu 2 jahre nach Fristablauf der jeweils 2-jährigen Verlängerung kann die Gültigkeit des CE/CE79 mit den Attesten wiederbelebt werden, ansonsten verfällt er entgültig.
Führerscheininhaber mit klase 2 oder 3 müssen, wenn sie 50 werden und weiterhin Fahrzeuge der Klasse CE (2) oder CE79 (3) Fahren wollen, müssen den alten FS umschreiben lassen und die Atteste vorlegen ansonsten dürfen auch diese nicht mehr fahren. Klassen wie A, B, BE, C1, C1E sind davon nicht betroffen. Das heißt, wer mit 50 den Klasse 3 nicht umschreiben lässt, darf dann im Prinzip nur noch Fahrzeuge der neuen Klasse C1E fahren (Bin mir nicht ganz sicher, ob das so stimmt, oder ob Fahrzeuge nach C1E dann erst nach Umschreibung ohne Atteste wieder gefahren wird, denn Klasse 3 ermöglicht max. 3 Achsen, C1E hat keine Beschränkung, d.h. eigentlich können mit C1E Fahrzeuge gefahren werden, die man mit Kl. 3 nicht fahren darf).
Es gibt wohl eine EU-Richtlinie, die Leistung des A beschränkt auf 48 PS erhöht und bei A1 soll die 80 km/h fallen. Eine regelmäßige Gesundheitsprüfung wird ermöglicht, es aber den EU-Mitgliedsstatten überlassen, ob sie das einführen wollen. Die beschränkte Gültigkeit des FS-Dokuments wird wohl eingeführt, weil manche einen FS mit Passbilder haben, der über 50 Jahre auf dem Buckel hat. Diese EU-Richtlinie muß bis 2013 umgesetzt werden, es ist aber abzusehen, daß das erst kurz vor Ablauf der Frist geschen wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Benino« (16. Juni 2007, 14:51)