Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

Silie

Mo24-Bewohner

  • »Silie« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 466

Registriert: 24.01.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: V-Strom

  • Private Nachricht senden

1

Montag, 11. Juni 2007, 12:55

Führerschein - geplante Änderungen

Heute kann man in mehreren Nachrichtensendern folgendes lesen und hören:

Spätestens ab dem Jahr 2013 wird der Führerschein als solcher auf zehn Jahre befristet", sagt Peter Glowalla von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BFV) in Berlin.

Eine "Gesundheitsprüfung" ist wohl noch nicht vorgesehen für deutsche Führerscheininhaber.

Auch soll künftig bereits mit dem Führerschein Klasse A2 eine 35 kW/48 PS starke Maschine gefahren werden. Bisher lag die Grenze bei 25 kW/34 PS. Bei Leichtkrafträdern fällt die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer (km/h). Hier sind die Experten sich wohl einig, dass ein 100kmh-schnelles Mopped besser im Verkehr mitschwimmen kann und als langesames "Verkehrshindernis" flachfällt.

Na, da bin ich ja mal gespannt, was die Verkehrsprofis ;) davon wirklich umsetzen, zu wann und vor allem: wieviel Geld können die Politiker hier wieder in die Haushaltskasse spülen ??? Das Heraufsetzen der KW-Stärke ist jedoch sinnvoll (meine Meinung).

Grüße,
Silie
* Es ist nicht schwierig Frauen zu verstehen . . . es ist unmöglich *

2

Montag, 11. Juni 2007, 13:51

RE: Führerschein - geplante Änderungen

Zitat

Original von Silie
... mit dem Führerschein Klasse A2 eine 35 kW/48 PS starke Maschine gefahren werden. Bisher lag die Grenze bei 25 kW/34 PS....


Ist "A2" dann die neue offizielle Bezeichnung fuer "A beschraenkt" ?
Oder heisst der heute schon so ?
Faende ich gut, weil das etwas griffiger ist, als "A beschraenkt" und "A unbeschraenkt"

Dass die Aenderungen kommen, ist ja wohl schon laenger sicher, aber WANN kann irgendwie keiner sagen. Das wuerde viele wohl am meisten interessieren.

Warten wir mal weiter ab,
-slowline-
-slowline-
Jetzt in der extragrossen Bluemchenpflueckerpackung

3

Montag, 11. Juni 2007, 13:55

werden nur ab dem 2013 gemachte führerscheine 10 jahre gültig sein oder auch die alten?

ThüringenBiker

unregistriert

4

Montag, 11. Juni 2007, 14:10

Zitat

Original von USA
werden nur ab dem 2013 gemachte führerscheine 10 jahre gültig sein oder auch die alten?


Meine Antwort ist jetzt kein Wissen, nur eine Vermutung!

Also ich habe LKW und alle die vor 1998 den Führerschein gemacht haben, müssen erstmals ab dem fünfzigsten Lebensjahr zum Arzt.

Alle die danach, ab 1998 oder 1999 glaube ich den LKW Schein gemacht haben bzw. machen, müssen alle 5 Jahre zum Arzt.

Daraus Schlußfolgere ich, dass es nur die Leute betrifft die nach dem Stichtag ihren Schein machen.

Wir haben unseren Schein auf Lebenszeit gemacht/bekommen und wir haben einen Bestandsschutz.

Also wir müssen keine Untersuchungen ect. über uns ergehen lassen.


Um was es denen wohl geht. Das der Führerschein alle 10 Jahre getauscht wird wegen aktuellen Passbild usw. aber ohne jeglichen Konsequenzen usw.

Wobei es manchmal Besser wäre für die Leute selbst und die Allgemeinheit, wenn man manche so sieht!

Gruß
Holger

5

Montag, 11. Juni 2007, 14:45

da fällt mir gerade ein das ich mit 50 auch zum arzt muss,obwohl ich keinen lkw schein habe

?(

hab vor paar jahren dieses rosane gegen plastik umgetauscht
und schwups durfte ich danach bis 12 tonnen lkw fahren

?(

früher mit dem rosaen war es nur bis 7,5 tonnen erlaubt

und jetzt muss ich zum arzt mit 50?

?(

bedeutet das,das ich meinen führerschein verliere wenn ich un tersuchungen nicht bestehe?

oder verliere ich nur den anspruch bis 12 tonnen zu fahren ab 50 jahren?

?(

weiss einer was darüber?

6

Montag, 11. Juni 2007, 17:03

Diese Regel ,ab 2013 gültig , ist schon seit Jahren fällig. !!!
Wir als Berufsfahrer müssen den Gesundheits-Check spätestens bis zum 50.Geburtstag erfüllen , sonst verfällt der Fleppen automatisch ...und jetzt mal zu uns allen : wer gibt sich schon selbst Berufsverbot ? Der PKW-Fahrer -der Motorradfahrer-Roller TreckerFahrradfahrer???
Im Leben nicht .Nur wir ,die Bus und LKW Fahrer haben diese Regelung .Gäbe es dies auch im anderen Bereich (also unter 7,5 to) , wäre es eine überflüssige Diskussion . Dann würden auch keine
Geschichten mit 80 j. Geisterfahrern...60 j. in Fussgängergruppe reingefahren ,weil Pedale verwexelt...
oder das navi funzte nicht (selbst erlebt ) trotzdem 5 mal in LKW rückwärts reingefahren ....
@USA
schau mal auf Deine Plastikkarte : hintendran steht ein Datum (hinter der Klasse C, CE, D)
wenn kein Datum vermerkt Glück gehabt ...


gruss
PETER
hart-aber herzlich

ThüringenBiker

unregistriert

7

Montag, 11. Juni 2007, 17:06

Hallo USA

Das ist richtig USA, nach den neuen Standards darfst du bis 12t fahren wenn du den Schein vor einer gewissen Zeit bestanden hast. Ich glaube das war auch 1998.

Wenn du mit Ablauf deines fünfzigsten Lebensjahres nicht bei der Untersuchung warst, verliert dieser LKW Führerschein seine gültigkeit und ist weg, als ob du niemals einen hattest. Ich glaube, dann darfst du nur noch bis 7,5t fahren aber keine 12t mehr.

Brauchst du den Führerschein, musst du zu einer Untersuchung und der Führerschein für 12t wird um 5 Jahre verlängert! Und das Spiel wiederholt sich alle 5 Jahre dann.

Wenn man keine großen LKW mehr fährt, lässt man ihn verfallen, ansonsten heißt es Untersuchung alle 5 Jahre (Geldschneiderei). :P

Gruß
Rooki

PS: da war HOTDOG wohl schneller :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ThüringenBiker« (11. Juni 2007, 17:06)


8

Montag, 11. Juni 2007, 17:12

HOTDOG

da ist ein datum zu sehn

shit

meine frage ist

ich brauche keine 12000 t zu fahren,also brauche ich das eigentlich nicht
also
wenn ich an dem tag nicht zum arzt gehe,verliere ich meinen gesamten führerschein?
mit allen was ich für klassen habe?

das kann doch nicht sein oder?

also verliere ich auto...motorrad....fahrerlaubnis?

oder verliere ich NUR den anspruch darauf 12000 t durch die gegend zu bewegen?

und wenn die 12000er weg ist,bis wieviel darf ich dann?bis 7,5 t dann wieder?

ThüringenBiker

unregistriert

9

Montag, 11. Juni 2007, 17:15

Du verlierst nur die Klassen, wo das Datum dahinter steht!!! :grin:

10

Montag, 11. Juni 2007, 17:18

Nein ,nicht den gesamten ,nur wo das Datum dahinter vermerkt ist .
Alles andere bleibt Besitzstand nach Schema F
gruss
PETER
hart-aber herzlich

11

Montag, 11. Juni 2007, 17:28

ach so

puh

glück gehabt

steht nur hinter der CE

am 1.11.2017 werd ich 50


werd dann wohl nicht hingehn
weil
ich brauch den 12000 t absolut nicht


gut das ich die anderen behalte

die können mir alle wegnehmen
auch auto
aber es wäre eine katastrophe wenn sie mein motorradführerschein kassieren würden


ach ja
diese regelung mit 50 gibt es aber nur für diese lkw geschichte oder?
bis jetzt


danke euch beiden für die antworten

HOTDOG

Rooki

Beiträge: 318

Registriert: 05.08.2006

Region: Brandenburg

Motorrad: Honda

  • Private Nachricht senden

12

Montag, 11. Juni 2007, 17:29

Früher (Klasse 3) war es mal so, das man 7,5 Tonner mit einem Zentralachsanhänger bis zum 1,5-fachen Gewichts des Zugwagens bei durchgehender Bremsanlage fahren durfte. Das waren rein rechnerisch sogar 18,5 Tonnen. Heute wird der C1E für den alten 3er ausgestellt und da ist das Ganze auf 15 Tonnen reduziert worden, also 7,5 t Zugfahrzeug und 7,5 t (Zentralachs)-Anhänger.

Der alte 2er Schein ist heute der CE, um den zu behalten, muß ich auch ab dem 50. alle 5 Jahre zur Untersuchung. Meine Güte, das sind nur noch 13 Jahre...

Mal ganz generell: Ich finde das eine gute Sache! Auch für die anderen Klassen sollte schnell eine Regelung eingeführt werden, um die Verkehrstauglichkeit von einigen Teilnehmern mal zu überprüfen. Wie sagte mal ein ehmaliger Fahrlehrer: Ein Lkw muß alle 12 Monate zum Tüv und sogar alle 6 Monate zur Bremssonderuntersuchung. Der Fahrer aber hat mit 21 den FS gemacht und brauchte bis zum 65. nicht wieder zu irgendeiner Untersuchung.

Wenn ich sehe, wie meine Oma (fast 85) mit ihrem Polo durch die Gegend eiert, würde ich ihr sofort den FS abnehmen. Hinterm Steuer hat sie eigenlich nix mehr verloren.

Gruss
Stefan

13

Montag, 11. Juni 2007, 17:39

Zitat

Original von Kaeferspezialist

Der alte 2er Schein ist heute der CE


wat echt?

komisch das der bei mir mit notiert ist aufn führerschein
obwohl ich nie einen alten 2er gemacht habe

ohne jegliche erfahrung zu haben darf ich seit jahren 12000 t durch die gegend schippern ?(

das darf ja eigentlich auch nicht sein oder?

Beiträge: 318

Registriert: 05.08.2006

Region: Brandenburg

Motorrad: Honda

  • Private Nachricht senden

14

Montag, 11. Juni 2007, 17:54


leroy

Bikes, Tattoos And Rock´N´Roll

Beiträge: 11 929

Registriert: 23.09.2005

Region: Niedersachsen

Motorrad: Yamaha XV1000 Black Betty Yamaha XJ900 31A Nr2

  • Private Nachricht senden

15

Montag, 11. Juni 2007, 19:16

@USA
Ich glaube für 12000t brauchst du ein Käpitänspatent und keinen Führerschein.

Gruß
Leroy

16

Montag, 11. Juni 2007, 20:38

looooooooooooooooooooool

meinte natürlich immer 12 t

scheint die hitze zu sein

da ist die birne ausser gefecht

:grin:

Benino

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 294

Registriert: 07.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: BMW R1200RT

  • Private Nachricht senden

17

Samstag, 16. Juni 2007, 14:40

Beim Umschreiben des Klasse 3-Scheins konnte man im Rahmen des Bestandsschutzes beantragen, daß man den CE79 im neuen Führerschein eingetragen bekommt. Damit darf man die erwähnten 7,5 t zul. Gesamtgewicht + das 1,5-fache als Hängergewicht bewegen, allerdings nur mit 3 Achsen (Doppelachsen mit weniger als 1 m Achsabstand gelten Doppelachse /1 Achse, nicht als Tandem. Tandemachse zählen als 2 Achsen.) Ebenso kann man den C1E beanntragen, der bis 1,5 t zul. Gesamtgewicht + 4,5 t Hänger geht, aber ohne Achsenbegrenzung. Man kann natürlich auch beides bekommen bei der Umschreibung.
Wer eine formlose Bescheinigung über die Notwendigkeit des Klasse T von einem Landwirt mit bringt, erhält auch noch die Klasse T, die allerdings im Klasse 3-Schein eigentlich nicht enthalten ist.
Die ärztlichen und Augenärztlichen Atteste sind für den CE und CE79 ab dem 50ten Lebensjahr alle 2 Jahre zu erbringen, ansonsten dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr gefahren werden. Bis zu 2 jahre nach Fristablauf der jeweils 2-jährigen Verlängerung kann die Gültigkeit des CE/CE79 mit den Attesten wiederbelebt werden, ansonsten verfällt er entgültig.
Führerscheininhaber mit klase 2 oder 3 müssen, wenn sie 50 werden und weiterhin Fahrzeuge der Klasse CE (2) oder CE79 (3) Fahren wollen, müssen den alten FS umschreiben lassen und die Atteste vorlegen ansonsten dürfen auch diese nicht mehr fahren. Klassen wie A, B, BE, C1, C1E sind davon nicht betroffen. Das heißt, wer mit 50 den Klasse 3 nicht umschreiben lässt, darf dann im Prinzip nur noch Fahrzeuge der neuen Klasse C1E fahren (Bin mir nicht ganz sicher, ob das so stimmt, oder ob Fahrzeuge nach C1E dann erst nach Umschreibung ohne Atteste wieder gefahren wird, denn Klasse 3 ermöglicht max. 3 Achsen, C1E hat keine Beschränkung, d.h. eigentlich können mit C1E Fahrzeuge gefahren werden, die man mit Kl. 3 nicht fahren darf).
Es gibt wohl eine EU-Richtlinie, die Leistung des A beschränkt auf 48 PS erhöht und bei A1 soll die 80 km/h fallen. Eine regelmäßige Gesundheitsprüfung wird ermöglicht, es aber den EU-Mitgliedsstatten überlassen, ob sie das einführen wollen. Die beschränkte Gültigkeit des FS-Dokuments wird wohl eingeführt, weil manche einen FS mit Passbilder haben, der über 50 Jahre auf dem Buckel hat. Diese EU-Richtlinie muß bis 2013 umgesetzt werden, es ist aber abzusehen, daß das erst kurz vor Ablauf der Frist geschen wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Benino« (16. Juni 2007, 14:51)


Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung