Recht: Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall 20.06.2007
Nach einem Verkehrsunfall streiten Motorradfahrer und die Versicherung
des Unfallgegners häufig darüber, in welchem Umfang die beschädigte
Schutzbekleidung nebst Helm zu erstatten sind. Hier hat das
Landgericht (LG) Duisburg kürzlich einen klaren Katalog aufgestellt.
Schadenersatz auf Basis des Neupreises lehnt das Gericht grundsätzlich
ab. Schutzkleidung nutze sich ab und müsse entsprechend dem Umfang
der Nutzung nach entsprechender Zeit ausgetauscht werden.
Ein Helm ist nach Ansicht des Gerichts fünf Jahre einsetzbar.
Handschuhe könne man acht Jahre nutzen, Stiefel sechs und der
Rückenprotektor halte zwölf Jahre. Zur Berechnung des Zeitwertes und
damit des Betrages, den der Schädiger zahlen muss, lässt sich folgende
Formel aufstellen. Nach der obigen Regel wird die Restnutzungsdauer
errechnet gemessen am Alter der beschädigten Sachen zum
Unfallzeitpunkt. Diese Zahl wird mit dem Anschaffungspreis der neuen
Kleidung am Unfalltag multipliziert. Der so errechnete Betrag wird durch
die Gesamtnutzungsdauer dividiert (LG Duisburg Urteil v. 20.02.2007 - 6 O 434/05 (SVR 2007,181).
PS.: Für den Fall, dass der Beitrag bereits im Forum steht, bitte ich den Finder es für sich zu behalten.... vielen Dank