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leroy

Bikes, Tattoos And Rock´N´Roll

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1

Samstag, 30. Juni 2007, 18:32

Kennzeichenbeleuchtung

In der letzten Bikers News habe ich eine interessante Antwort auf einen Leserbrief gefunden, in dem es eigentlich wieder mal um Braincaps ging. Da stand nämlich:

"Um die Verwirrung komplett zu machen: Anders verhält es sich pikanterweise mit dem ebenfalls neu eingerichteten § 10 der FZV, der Kräder von einer Kennzeichenbeleuchtung explizit ausnimmt, und dies tatsächlich im Gesetzestext und nicht in einer Interpretation. Hier könnten Chopperfahrer also wirklich eine Funzel sparen."

Ich habe mir dann mal die Mühe gemacht, diese FZV durchzulesen und fand folgendes:

"Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."

Das ist doch mal ne tolle Sache!

Gruß
Leroy

Sportyzilla

Schüttelshaker

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2

Samstag, 30. Juni 2007, 18:34

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Zitat

Original von leroy
darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."



könnte man aber auch als "darf nicht direkt nach hinten leuchten, wegen blendungsgefahr" interpretieren oder?


also diese texte sind zumeist irgendwie verwirrend.... :(

leroy

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3

Samstag, 30. Juni 2007, 18:54

RE: Kennzeichenbeleuchtung

@Robert
Das bedeutet, dass eine Kennzeichenbeleuchtung nur aufs Kennzeichen leuchten darf und nicht nach hinten. Wenigstens das ist eindeutig.

Gruß
Leroy

4

Samstag, 30. Juni 2007, 19:09

hat das einen weiteren Hintergrund , Leroy ?
Willste umbauen ,die Lage explizit zu Deinen gunsten umlegen ?
Wann können wir mit Bildern rechnen ?;) :grin:
in freudiger Erwartung ....
PETER
hart-aber herzlich

leroy

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5

Samstag, 30. Juni 2007, 19:22

@HOTDOG
Was hast du denn gedacht? Die Funzel kommt ab. Ich werde dann aber sicherheitshalber die FZV mitnehmen. Man weiß ja nie.

Gruß
Leroy

blahwas

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6

Samstag, 30. Juni 2007, 19:38

Ein Stück Isolierband tuts auch :)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

7

Samstag, 30. Juni 2007, 20:09

Zitat

Original von leroy
@HOTDOG
Was hast du denn gedacht? Die Funzel kommt ab. Ich werde dann aber sicherheitshalber die FZV mitnehmen. Man weiß ja nie.

Gruß
Leroy



ich hab hier nen Bild von meiner TBA mitm selbstgedengelten Gepäckträger...
das Mini-Rücklicht ist ,wenn Du hinter mir herfährst kaum zu erkennen-sieht aber gut aus ........
;) ;) ;) ;)
http://picasaweb.google.de/deFrankethale…390412859321778
demnäxt noch´n Ape mit o-Augen -das wars .....evt. tiefer ,mal sehen ,was der Finanzminister zu sagt.
gruss
PETER
hart-aber herzlich

Timon

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8

Samstag, 30. Juni 2007, 20:34

Meine Fresse, das muss man ja paar Mal lesen, um es annähernd zu verstehen.

Vielleicht habe ich das immer noch nicht, aber man könnte es so interpretieren, dass alle Kraftfahrzeuge ausser Krafträder eine ECE oder anderweitig genehmigte Leuchte haben müssen, mit der man in 20m Entfernung das Kennzeichen noch lesen kann. Und Krafträder müssen halt nur eine Beleuchtung haben.

Womit wir aber wieder bei Interpretationen wären ;)

Gruß
Frank

leroy

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9

Sonntag, 1. Juli 2007, 12:54

@Timon
Ja ja, Gesetzestexte werden so lange hin- und herformuliert, bis sie so vieldeutig sind, dass niemand mehr sie wirklich versteht. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Leute von der BN wissen was sie schreiben und verstehe deshalb den Text so, dass Motorräder keine Kennzeichenbeleuchtung brauchen.

Gruß
Leroy

Sportyzilla

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10

Sonntag, 1. Juli 2007, 19:51

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Zitat

Original von leroy
@Robert
Das bedeutet, dass eine Kennzeichenbeleuchtung nur aufs Kennzeichen leuchten darf und nicht nach hinten. Wenigstens das ist eindeutig.

Gruß
Leroy



ja würde ich auch so agen.


aber das heißt doch keineswegs, dass du deine einfach abbauen darfst!?

:O

leroy

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11

Sonntag, 1. Juli 2007, 21:08

RE: Kennzeichenbeleuchtung

@Robert
Doch, genau das heißt es. Und genau das werde ich auch tun, weil Krafträder ja ausgenommen sind von dieser Beleuchtungsgeschichte.

Gruß
Leroy

Olli1969

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12

Montag, 2. Juli 2007, 09:58

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Hallo an alle,

ich habe auch so eine Megabeleuchtung für mein
Kennzeichen. Wenn ich die entferne, könnte ich das
Nummernschild ein ganzes Stückchen weiter nach oben
hängen, was der Optik zu gute kommen würde!

Ich hatte eigentlich vor, so eine Mini-LED-Beleuchtung
als Ersatz dort dran zu bauen. Kann ich das einfach so
machen, daß Teil hat eine E-Nummer.

Bei LED Blinkern braucht man ja ein anderes Relais, die
Beleuchtung müßte ja so auch funktionieren oder?
Ich habe es nicht so mit der Elektrik :O.

Ganz abbauen wäre ja noch geiler, ich bin da nicht
so bange bei solchen Sachen aber auch wenn ich den
Gesetzestext auch so verstehe, kann ich mir das ehrlich
gesagt gar nicht vorstellen, daß wäre ja zu schön um war
zu sein!!

Habe wir hier denn keine Polizisten, die mal ihren Senf dazu geben
können oder Rechtsanwälte oder andere, die sich richtig gut
auskennen.

Wenn nicht, lieber Leroy, wo kann ich das denn mal runterladen
oder kannst Du das scannen und mir als email schicken?

Man muß ja dann auch irgendwas in der Hand haben, bedrucktes
Papier, wir sind ja schließlich in Deutschland und nicht in Togo :grin:.

Ich wäre für eine abschließende Klärung dieser wichtigen Frage
sehr dankbar!

Viele Grüße
Olli

Sportyzilla

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13

Montag, 2. Juli 2007, 19:41

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Zitat

Original von leroy
weil Krafträder ja ausgenommen sind von dieser Beleuchtungsgeschichte.


habe ich wohl überlesen, sorry!


ABER das heißt doch immer noch nicht, dass es evtl. nicht noch einen anderen gesetzestext dazu gibt!?

:(

leroy

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14

Montag, 2. Juli 2007, 20:09

RE: Kennzeichenbeleuchtung

@Olli
Ausdrucken kannst du es dir hoffentlich selbst, es ist der §10 der FZV. Das kann man über google finden.

@Robert
Es gibt Milliarden Gesetzestexte, aber ich wüßte nicht, dass es einen anderen aktuellen bezüglich Kennzeichenbeleuchtung gibt. Zur Sicherheit kannst du ja mal an die BN schreiben. Ich vermute sowieso, dass es von Seiten der ja meistens Chopper fahrenden Leserschaft der BN großes Interesse gibt. Da wird in einer der nächsten Ausgaben bestimmt was zu lesen sein.

Gruß
Leroy

Sportyzilla

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15

Montag, 2. Juli 2007, 21:21

RE: Kennzeichenbeleuchtung

bikernews?

:grin:


ich lasse meine leuchte dran, wäre für dich besser zu wissen.


aber du weißt, ich gehe keine kompromisse ein, bis ich meine probezeit nicht rum habe (stichwort: schalldämpfer / dragpipes!!!), weil im zweifelsfrei will ich sicher sein.


aber stört die dich so gigantisch?

;)

:gruss:

leroy

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16

Montag, 2. Juli 2007, 21:27

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Nein, sie stört mich überhaupt nicht. Aber wenn sie ab ist, stört mich das erst recht nicht. Ich bin der Meinung, alles was nicht muß kann weg.

Gruß
Leroy

Sportyzilla

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17

Montag, 2. Juli 2007, 21:30

RE: Kennzeichenbeleuchtung

also wenn schon, dann richtig choppen?

:P


könnte zu einer grundsatzdiskusion werden.



aber da du dir das eher erlauben kannst, als ich, mach es dann doch einfach.

sind deine tüten getüvt oder glück mit dem baujahr? bin mir nicht sicher, aber da gibt es doch sicher "schlimmeres" an deinem bike oder?


ciao
robert


p.s.
meine aussagen beziehen sich immer auf leute ohne probezeit.

ich mache nur nichts, weil ich sicher sein will, dannach würde ich es wohl auch machen.

leroy

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18

Montag, 2. Juli 2007, 21:35

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Genau, wenn schon denn schon. Zu meinen Tüten: beides. Ist ein alter AME-Endtopf, der Papiere hatte. Und wenn meine Betty nicht so alt wäre, würde so manches nicht gehen.

Gruß
Leroy

Sportyzilla

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Montag, 2. Juli 2007, 21:38

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Zitat

Original von leroy
Und wenn meine Betty nicht so alt wäre, würde so manches nicht gehen.


stellt sich bloß die frage, ob es dich kümmern würde.


um was anderes gehts ja nicht.



mein dad hat z.b. noch nen gelbes bremslicht und solche goodies an seiner GL1000... nur als beispiel was mit dem alter alles geht... :P

leroy

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Montag, 2. Juli 2007, 21:41

RE: Kennzeichenbeleuchtung

Es würde mich schon kümmern. Ich will ja auch unbeschwert rumfahren ohne daran zu denken was wäre wenn. Deshalb sind alle meine Umbauten auch StVZO-kompatibel, wenn auch teilweise mit knirschenden Zähnen.

Gruß
Leroy

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