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Etze

Mo24-Fan

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1

Freitag, 13. Juli 2007, 11:16

Angaben im Führerschein

Hallo,

seit ein paar Tagen bin ich ja Besitzer der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt (aus Überzeugung habe ich nicht direkt offen gemacht). Klasse 3 habe ich vor knapp 14 Jahren gemacht. Nun bin ich unsicher, was die ganzen Angaben auf der neuen Führerschein-Karte bedeuten:

A
BE
C1E
CE
MSL

A ist Motorrad, logisch. BE ist KFZ mit Hänger. Und die anderen? Von damals weiß ich noch, dass ich LKW bis 7,5 Tonnen fahren darf. Aber so ganz sicher bin ich nicht.

CE scheint bis zum 5.8.2025 befristet zu sein. Warum?

Wo steht, dass A bei mir beschränkt ist? Auf der Rückseite steht bei den Punkten A1 und A nur ein "*)", aber keine weiteren Angaben. Was hat das zu bedeuten?

:bahnhof:
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Fischi

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2

Freitag, 13. Juli 2007, 11:23

RE: Angaben im Führerschein

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FS…heinklassen.htm

Da steht fast alles drin ;)

CE ist befristet bis zu Deinem 50. Geburtstag....hab ich auch drin stehen...

"A beschränkt" gibt es ab 25 Jahren nicht mehr....jeder mit 18 macht den "beschränkt"...jeder der 25 oder älter ist macht den offenen....

Vor 14 Jahren konnte man tatsächlich noch "wählen" und musste für teueres Geld eine Nachprüfung machen....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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3

Freitag, 13. Juli 2007, 11:24

RE: Angaben im Führerschein

*geloescht*

EDIT:
Tjo, da war ich zu langsam. Fischi war schneller.

-slowline-
-slowline-
Jetzt in der extragrossen Bluemchenpflueckerpackung

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »slowline« (13. Juli 2007, 11:27)


Etze

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4

Freitag, 13. Juli 2007, 11:40

RE: Angaben im Führerschein

Aber ich bin doch auf einer 34 PS-Maschine gefahren und habe auch die Prüfung darauf abgelegt. Natürlich hätte ich gleich offen machen können, wollte es aber nicht, weil ich dann eine 1200er BMW hätte fahren müssen, die mir zu schwer erschien :grin:.

Deshalb verstehe ich gerade nicht, warum ich trotzdem offen fahren dürfen soll... Ich hätte zwar nichts dagegen, aber das wäre rechtlich doch sehr zweifelhaft, kann ich mir denken....
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Fischi

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5

Freitag, 13. Juli 2007, 12:22

RE: Angaben im Führerschein

Jeder einen "A beschränkt" macht fährt auf einer 34PS Mühle und bekommt den offenen "A" nach zwei Jahren...ob er nun gefahren ist nicht spielt keine Rolle...

Ab 25 ist es total egal....und es ist auch vollkommen egal ob Du nun mit 34 oder 35 PS den Schein gemacht hast....oder auf ´ner 12er BMW mit 98PS...

Dein Schein ist das Mass der Dinge....und in dem steht "A"...feddisch...
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Freitag, 13. Juli 2007, 12:51

RE: Angaben im Führerschein

...ok... dann mal danke für die Auskunft... aber das ist doch alles :suspekt:
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7

Freitag, 13. Juli 2007, 12:52

RE: Angaben im Führerschein

alles?

Wie jetzt?
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8

Freitag, 13. Juli 2007, 12:59

RE: Angaben im Führerschein

Nee, nicht alles..

Also, mir ist bewusst, dass ich gleich A-offen hätte machen können, weil ich älter als 25 bin. Ich habe mich nach Rücksprache mit dem FL dazu entschlossen, A-beschränkt zu machen, weil ich 1. sowieso nur eine kleine Maschine möchte und 2. eben Schiss vor der Fahrschul-1200er hatte. Laut FL kein Problem, dann müsse ich eben 2 Jahre mit auf 34 PS beschränkter Leistung auskommen. Für mich war das ok. Also immer auf F650 gesetzt und eben auch die Prüfung darauf gemacht.

Und nun steht im Führerschein also nichts von beschränkt. Das kann doch einfach nicht mit rechten Dingen zugehen. Ich traue der Sache nicht. Nicht, dass ich quasi ohne Versicherungsschutz fahre, weil ich eine zu starke Maschine fahre...

Wie sähe denn der Führerschein-Eintrag aus, wenn ich noch keine 25 wäre und dementsprechend A-beschränkt drinstehen hätte? Irgendwie muss das doch ersichtlich sein.
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Freitag, 13. Juli 2007, 13:23

Da sind auf der Seite von deinem Führerschein, wo die Führerscheinklassen stehen, die du hast, beim Motorrad (also A) zwei Einträge. Wenn bei dir nur beim oberen ein Datum drin steht, darfst du nur Motorräder mit max. 34 PS fahren, wenn beim unteren (größeres Motorrad als Symbol) auch ein Datum steht (müsste das gleiche sein), darfst du auch größere Maschinen fahren.
Es könnte sein, dass da ein Datum steht, das vom Prüfungstag zwei Jahre in der Zukunft liegt (also immer noch knapp 2 Jahre), dann ist das das Datum ab dem du 35+ PS fahren darfst.

Hoffe, dir geholfen zu haben... ;-)
Gruß, Leo

:mo24:
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Freitag, 13. Juli 2007, 13:34

ahhhhhh... jetzt kapier ich das.... ich Idiot... :danke:

Ein Datum steht da zwar nicht, sondern "nur" dieses Sternchen, aber eben nur bei A1 und dem kleinen Motorrad. Bei dem großen ist kein Eintrag. Ich habe irgendwie immer A1 und A gedanklich zusammengefasst und so das große übersehen. So macht das alles endlich Sinn.

Danke für den Hinweis!


Eine Sache irritiert mich noch: bei A-"groß" ist ja nichts eingetragen, es ist aber auch nicht gestrichen, wie z.B. bei C oder D. Ich muss den Führerschein doch in 2 Jahren nicht umschreiben lassen, oder? Oder gibt es dann bei eventuellen Polizeikontrollen mit einem ungedrosselten Motorrad Probleme? Evtl. im Ausland?
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TwoWheeler

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Freitag, 13. Juli 2007, 14:17

Dann darfst du wohl tatsächlich nur 34 PS fahren.

Ob du dir den Schein in zwei Jahren dann umschreiben lassen musst, weiß ich nicht. Vllt weiß da jemand anderes im Forum was dazu? Würde mich nämlich auch interessieren... ;-)

Viele Grüße,
Leo
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blahwas

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12

Freitag, 13. Juli 2007, 16:17

Da muss nichts umgeschrieben werden, die deutsche Polizei kann "Jahreszahl +2" rechnen oder eben ausrechnen :) Ob das im EU-Ausland auch bekannt ist, weiss nicht. Haben die nicht auch ne 34 PS-Regelung? Sonst wären da ja nicht zwei Felder auf dem Schein.

Zu * gehört übrigens das Datum im beschriftbaren Feld links auf der Rückseite. Füllt der Prüfer bei Bestehen der Fahrprüfung aus. Sonst müsste man ja das Kärtchen komplett neu erstellen, wenn es aufgedruckt wäre und der Prüfling durchfällt.

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Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

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13

Freitag, 13. Juli 2007, 16:43

Zitat

Original von blahwas
Da muss nichts umgeschrieben werden, die deutsche Polizei kann "Jahreszahl +2" rechnen oder eben ausrechnen :) Ob das im EU-Ausland auch bekannt ist, weiss nicht. Haben die nicht auch ne 34 PS-Regelung? Sonst wären da ja nicht zwei Felder auf dem Schein.


danke!

Zitat

Zu * gehört übrigens das Datum im beschriftbaren Feld links auf der Rückseite. Füllt der Prüfer bei Bestehen der Fahrprüfung aus. Sonst müsste man ja das Kärtchen komplett neu erstellen, wenn es aufgedruckt wäre und der Prüfling durchfällt.


ach so, so langsam wird alles klar. Macht auch Sinn. Ich habe mich schon immer gefragt, wie die das machen, wenn man durchfällt, ob die den dann neu erstellen müssen... hat sich so erledigt. Noch mal danke!

Zitat

@"34 PS über 25 gibts garnicht"-Verfechter: Gibts ja wohl!


sag ich ja, ich bin doch das beste Beispiel :)
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