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europabrunch

unregistriert

1

Samstag, 29. September 2007, 14:40

Mit 125er nach Deutschland

Hallo Ihr lieben!

Ich lebe in Belgien nahe der frqnzösischen Grenze und bin im Besitz einer Honda CB 125 K5 die ein französisches Nummernschild hat.(ist noch in Frankreich gemeldet weil billiger).

In F/B/I/ES ist der A1 im B also Autoführerschein nach 2 Jahren mit drin. Ich habe einen französischen Führerschein und müsste dann doch mit meinem Motorrad Europaweit fahren können. So weit ich weiss ist es ja eine Versicherungtechnische frage und die bleibt ja französisch.
Oder verliere ich meine Fahrlizens dadurch?

Danke für eure Hilfe

BG #60

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 873

Registriert: 19.09.2007

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2

Sonntag, 30. September 2007, 00:28

RE: Mit 125er nach Deutschland

Zitat

Original von europabrunch
Hallo Ihr lieben!

Ich lebe in Belgien nahe der frqnzösischen Grenze und bin im Besitz einer Honda CB 125 K5 die ein französisches Nummernschild hat.(ist noch in Frankreich gemeldet weil billiger).

In F/B/I/ES ist der A1 im B also Autoführerschein nach 2 Jahren mit drin. Ich habe einen französischen Führerschein und müsste dann doch mit meinem Motorrad Europaweit fahren können. So weit ich weiss ist es ja eine Versicherungtechnische frage und die bleibt ja französisch.
Oder verliere ich meine Fahrlizens dadurch?

Danke für eure Hilfe

müsste eigentlich legal sein, weil Frankreich und Deutschland ja zur EU gehört und da sollte das eigentlich alles kooperieren. Frag aber vorher noch mal bei'ner Polizeistelle o.ä.
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

some1

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 937

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3

Sonntag, 30. September 2007, 00:41

Wenn man in Deutschland den B-Schein macht, ist dort nicht (auch nicht nach einiger Zeit) der A1-Schein enthalten. Ich denke nicht, dass da eine ausländische Genehmigung gilt, es sei denn, sie ist im Schein eingetragen!

CHiP

Motocop24

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4

Sonntag, 30. September 2007, 07:09

Es gelten immer die nationalen Vorschriften des Landes, in dem der FS ausgestellt wurde!

Ein FS, der im jeweiligen Heimatland Gültigkeit hat, ist auch im jeweiligen Ausland in vollem Umfang gültig.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Honyaka

Mo24-Probefahrer

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5

Sonntag, 30. September 2007, 11:05

Oh OH, da würde ich mich aber vorher mal ganz genau erkundigen, und nicht unbedingt hier eine endgültige Beratung einholen wollen. Also Fakt ist doch, auch in Deutschland darf mit Führerschein B eine sogar offene 125 ccm gefahren werden. Voraussetzung ist: höchstens 15 PS und Führeschein vor den 01.04.1980 gemacht zu haben.
Eigentlich sollte dies in allen Ländern der EU so sein. Denn wir erinnern uns, dass wir mit dem alten Autoführerschein auch 125 ccm fahren dürfen, kam erst so Mitte der 90er Jahre. Davor durften wir nur bis 80 ccm fahren.
Die Aussage von Chip finde ich gut, stimmt aber so nicht. Nicht für umsonst verlangen zu viele Staaten einen internationalen Führerschein!

Also europabrunch geh auf Nummer sicher, und erkundige dich beim Verkehrsministerium oder
einer Führerscheinstelle in einer grenznahen deutschen Stadt.

In diesem Sinne, die Linke zum Gruß :motorrad:
Wolle

Rs 125 Racing

unregistriert

6

Sonntag, 30. September 2007, 11:13

Re:

Hey,

Frankreich gehört zur EU also steht es in Kooperation zu Deutschland und so müssten die Fahrerlaubnis auch hier gelten... aber nen kleinen Tipp... wenn du über die Grenzefährst dann frag dort doch einfach einen Zollbeamten, falls es dann noch Probleme geben sollte weißt du Praktisch direkt an der Grenze bescheid....

MfG

Jürgen

CHiP

Motocop24

Beiträge: 4 387

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Motorrad: R1150RT-P

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7

Sonntag, 30. September 2007, 12:21

Zitat

Original von Honyaka...
Die Aussage von Chip finde ich gut, stimmt aber so nicht. Nicht für umsonst verlangen zu viele Staaten einen internationalen Führerschein!...


Deiner Argumentation zufolge müßte man für den Internationalen erneut eine Prüfung ablegen. Dem ist aber nicht so. Der Internationale ist nur ein Übertag vom Nationalen in eine Form, die International besser verstanden wird. Ergo steht im Internationalen nichts anderes als im Nationalen.

Der Nationale ist genau so gültig, wie der Internationale, nur -und jetzt kommt ein kleiner Pferdefuß- weil einige Länder nicht Willens sind, sich die Mühe zu machen, den Nationalen zu interpretieren, verlangen sie den Internationalen.

Innerhalb der EU gibt es aber keine Probleme. Sollte es jedenfalls nicht.

Stell Dir doch mal folgende Situation vor: Du machst eine Rundreise durch alle EU-Staaten. Jeder Staat hat andere FS-Vorschriften. Dann müßtest Du doch für jeden anderen Staat erneut eine FS-Prüfung ablegen, wenn Dein FS dort keine Gültigkeit hätte.

Grundsätzlich gilt also: Was Du in dem Land, in dem der FS ausgestellt wurde, fahren darfst, darfst Du auch im Ausland fahren.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CHiP« (30. September 2007, 12:25)


europabrunch

unregistriert

8

Sonntag, 30. September 2007, 13:45

Ich finde es super das ihr alle geantwortet habt. In der Tat, es macht es schwierig und wahrscheinlich unumgänglich mich noch genauer zu erkundigen da die Antworten hier unterschiedlicher nicht sein könnten. Ich weiss das ich mich mal für einen Freund hier in Frankreich erkundigt hatte, ob er denn meine 125er mit einem deutschen Führerschein fahren dürfte. Die Antwort war denkbar einfach. Einen Eintrag in den Führerschein gibt es nicht. Also keinen Stempel bei "A1", also die Polizei schaut nur auf den Erwerb des FS. Ist es mehr als 2 Jahre her, kein problem. Er durfte also fahren.

Ich glaube es ist der Polizei in Deutschland schon bekannt wie es bei den Nachbarn läuft und das es hier keinen Stempel gibt.

Aber das ist auch meine Angst.
Sagt mal nur angenommen ich wäre dann Illegal unterwegs und man hält mich an, würde ich dann meinen Führerschein verlieren?

Ach so für die die sich wundern was für Stempel ich meine. Hier in Frankreich und in Belgien gibt es keine Kartenführerscheine. Wir haben nur die rosanen EU Führerscheine.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »europabrunch« (30. September 2007, 13:47)


askalino

unregistriert

9

Sonntag, 30. September 2007, 13:55

Wenn Du in Deinem Land mit einer Führerscheinklasse bestimmte Fahrzeuge bewegen darfst, dann auch in anderen Ländern.

Die EU-Einheitsführerscheine wird´s noch lange nicht geben, denn noch kocht jedes EU-Mitgliedsland letzten Endes sein eigenes Süppchen - da ist die vielgelobte EU-Einigkeit dann doch noch am Ende ?(

Mach Dir keine Sorgen, legal in Deinem Land heißt auch legal im anderen.....

europabrunch

unregistriert

10

Montag, 1. Oktober 2007, 10:43

Ich habe das Verkehrsministerium angrufen und sie erklärten mir, dass der Übergang der Klasse A1 ind den B Führerschein nach zwei Jahren eine rein französische also National Regelung sei und die leider für Deutschland nicht zutreffe.

Jetzt muss ich sie aber gleich nochmal zurück rufen, denn was passiert wenn ich meinen Führerschein umschreiben lasse in einen Deutschen? Der A1 müsste dann ja übertragen werden.

Oder?

TwoWheeler

Mo24-Fan

Beiträge: 234

Registriert: 31.01.2007

Region: Bayern

Motorrad: GS 500 E

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11

Montag, 1. Oktober 2007, 12:37

Spekulation von mir:
Das das mit dem A1 => B nach zwei Jahren ne rein französische Regelung ist, heißt für mich nur, dass das in Deutschland nicht so gemacht wird.
Aber wie schon geschrieben wurde, denke ich auch, dass du die Führerscheinklassen, die du bei dir zu Hause hast, auch im dazugehörigen Ausland hast.
Ich glaube also, dass du auch in Deutschland fahren dürftest. (Ohne Gewähr!)

Ob du deinen Führerschein so einfach in einen deutschen umschreiben lassen kannst, weiß ich nicht, ich glaube aber, dass das nicht so einfach geht.

Grüße,
Leo
Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.
Mark Twain (1835 - 1910)

BG #60

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 873

Registriert: 19.09.2007

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12

Montag, 1. Oktober 2007, 14:50

es gibt'nen internationalen Führerschein, den hat sich meine Schwester besorgt, weil sie'n halbes Jahr nach Indien ist. Jetzt darf sie da alles fahren, was sie auch bei uns darf. kA was der gekostet hat.
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

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