Zitat
Original von europabrunch
Hallo Ihr lieben!
Ich lebe in Belgien nahe der frqnzösischen Grenze und bin im Besitz einer Honda CB 125 K5 die ein französisches Nummernschild hat.(ist noch in Frankreich gemeldet weil billiger).
In F/B/I/ES ist der A1 im B also Autoführerschein nach 2 Jahren mit drin. Ich habe einen französischen Führerschein und müsste dann doch mit meinem Motorrad Europaweit fahren können. So weit ich weiss ist es ja eine Versicherungtechnische frage und die bleibt ja französisch.
Oder verliere ich meine Fahrlizens dadurch?
Danke für eure Hilfe

Zitat
Original von Honyaka...
Die Aussage von Chip finde ich gut, stimmt aber so nicht. Nicht für umsonst verlangen zu viele Staaten einen internationalen Führerschein!...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CHiP« (30. September 2007, 12:25)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »europabrunch« (30. September 2007, 13:47)

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