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Motorrad: Yamaha XV1000 Black Betty Yamaha XJ900 31A Nr2
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Zitat
Original von leroy
Tja, das ist jetzt die Frage. Aber offensichtlich nicht, denn die Polizei begleitet ja oft Ausfahrten, bei denen nie der Abstand eingehalten wird und nimmt das hin.
Zitat
Verabreden Motorradfahrer, die Geschwindigkeit zu überschreiten und dabei in versetzter Formation..
Zitat
Original von Fischi
Tja...wenn eine Gruppe aber diszipliniert versetzt fährt ist der tatsächliche Abstand aber nicht der zum Vordermann sondern der ein Mopped weiter vorne....
Zitat
Original von Coyote
Aber meine Frage ist immer noch: ist dichtes Auffahren nach beiderseitiger Absprache legal?
Zitat
Original von ReinhardS
Ich hab' noch nie gehört, dass man sich eine behördliche Vorschrift (Gesetz oder StVO) den eigenen Bedürfnissen entsprechend "zurechtbiegen" (= durch Absprache abändern) könnte...
Zitat
Nach Ansicht der Richter sei bei einem derartigen Fahren im Pulk für alle Beteiligten erkennbar, dass auf die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Vorder- und Nebenmann verzichtet werde.
Zitat
Aber meine Frage ist immer noch: ist dichtes Auffahren nach beiderseitiger Absprache legal? Die StVO sieht da glaube ich nichts vor.
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Original von Fischi
Die StVO braucht da auch nichts vorzusehen....es ist ganz klar und eindeutig geregelt, wer zu wenig Abstand einhält ist schuldig dies nicht getan zu haben....deswegen ja auch der "stillschweigende Haftungsausschluß"
Zitat
Man könnte sonst ja auch sonstige Vekehrsregeln ausser Kraft setzen wenn man sich nur geeinigt hat eine rote Ampel oder eine Überholverbot zu missachten....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (5. Oktober 2007, 17:09)
Zitat
Original von Steamy
Das Urteil sagt aus, dass du keinen Schadenersatz an deinen Hintermann bzw einen anderen Biker aus dem Pulk stellen kannst wenn etwas passiert, während ihr ("stillschweigend vereinbart") im Pulk gefahren seit. Außer es ist durch Vorsatz geschehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (9. Oktober 2007, 13:17)
Zitat
Original von Steamy
Es geht bei dem Urteil nicht darum, ob Polizei das noch verfolgt oder nicht. Das liegt einfach an den Polizisten selbst wie tolerant sie sind. Die Verkehrsregeln kannst du so nie außer Kraft setzen.
Das Urteil sagt aus, dass du keinen Schadenersatz an deinen Hintermann bzw einen anderen Biker aus dem Pulk stellen kannst wenn etwas passiert, während ihr ("stillschweigend vereinbart") im Pulk gefahren seit. Außer es ist durch Vorsatz geschehen. Weiter schließt das Urteil indirekt auch eine eventuelle Haftung der Versicherung aus. Sprich sie muss in bestimmten fällen gar nicht mehr zahlen.
Greetz
Tom
verabredet haben und dann sehr schnell, sehr dicht beieinander fortbewegt haben.Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »RoteS4« (9. Oktober 2007, 13:28)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (18. Oktober 2007, 22:41)
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