http://www.tagesschau.de/inland/gebrauchtwagen2.html
Kurz: das BGH sagt, ein pauschaler Garantieausschluss im Schadensfall nach wohl geringfügig überschrittenem Wartungsintervall ist nicht zulässig. Die Reparaturkosten sollten auf den Kunden abgewälzt werden, obwohl der Schaden nichts mit dem Wartungsintervall zu tun hatte.
Wenn es doch am verschmutzten Ölfilter gelegen hätte, sieht die Sache natürlich anders aus. Ich denke, ab sofort wird ein Gutachter ranmüssen der entscheidet, ob etwas auch trotz Inspektion kaputtgegangen wäre.