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kevin_ep

unregistriert

1

Sonntag, 21. Oktober 2007, 18:14

Betriebserlaubnis

Hallo,

Bin neu in diesen Forum und habe ein grosses Problem und bite un Hilfe.

Problem ist folgendes, ich lebe seit 5 Jahren in Spanien und habe mir den 50cc Yamaha Neo's Roller gekauft. Habe es aber in Deutschland versichert weil es in Spanien einfach 3 mal so teuer ist. Ist auch alles immer super gelaufen bis ich letzte Woche von der Polizei angehalten wurde und mir gesagt haben das meine Spanische Betriebserlaubnis nichts bringt weil ich ein Deutsches Nummernschild habe. Um aber die Deutsche Betriebserlaubnis zu bekommen müsste ich erst nach Deutschland zum Tüv gehen. Meine frage ist: Weiss irgendjemand wie man die Deutsche Betriebserlaubnis bekommt ohne davor zum Tüv nach Deutschland zu müssen?

Bitte um Antwort. Grüsse,

Kevin

Bobby

Freebiker

Beiträge: 7 217

Registriert: 21.03.2006

Region: Niedersachsen

Motorrad: V-Strom

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2

Dienstag, 23. Oktober 2007, 13:13

RE: Betriebserlaubnis

Lösung wäre eine Kopie einer deutschen Betriebserlaubnis.

Aber, müssen in D 50ccm zum Tüv? Nöö.

weelah

Mo24-Inventar

Beiträge: 2 502

Registriert: 04.06.2004

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: XJ 650

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3

Dienstag, 23. Oktober 2007, 14:38

Ich denke es ist wie bei einer verlorenen Betriebserlaubnis - nur kannst du dir die polizeiliche Unbedenklichkeitserklärung oder Straßenverkehrsamt sparen.
Man fährt zum TÜV und läßt sich anhand der Fahrgestellnummer
ein TÜV Gutachten ausstellen und dann beim Händler eine Zweitschrift beantragen.

Was eventuelle auch eine Möglichkeit wäre - den Hersteller/ Händler direkt anschreiben.
D

Sharona

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 171

Registriert: 04.02.2007

Region: Hessen

Motorrad: Estrella, Marauder,Shadow

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4

Dienstag, 23. Oktober 2007, 17:11

Irrtum

du musst dir die unbedenklichBescheinigung in Deutschland
bei der Polizei ausstellen lassen wo herraus vorgeht das der Roller
nicht als gestohlen gemeldet ist und das er dir gehört
diese bescheinigung bekommst du gleich und schickst sie zu
Yamahaund beantragst eine Zweitschrift für die Betriebserlaubnis
das wars .einfacher wird das nicht gehen , ruf bei Yamaha mal an
vielleicht gibt es noch eine andere lösung.Ich selber hatte das gleiche problem allerdings mit einem Motorrad was ich mit einer Kopie von der Betriebserlaubnis , ich selber hatte das Mopped mit der Kopie angemeldet weil der Vorgänger die verschlammt hatte ,beim verkauf ging nichts mehr der neue Besitzer konnte sie nicht zulassen noch konnte ich sie abmelden . der neue Besitzer ist dann auf eine andere zulassung gefahren und die haben zugelassen bekommen auch mit der Kopie.Die Zweitschrift habe ich dann noch angefordert
dem TÜv musste nicht vorgeführt werden
LG. Sharona :motorrad:


Wo ich bin herrscht Chaos,aber ich kann nicht überall sein

weelah

Mo24-Inventar

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Registriert: 04.06.2004

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: XJ 650

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5

Dienstag, 23. Oktober 2007, 17:21

Es ist doch eine spanische Betriebserlaubnis vorhanden - somit sind die
Eigentumsverhältnisse doch geklärt. Die Rahmennummer dürfte darin
wohl vermerkt sein.

Jedenfalls sehe ich es eher so das sich der Aufwand kaum lohnen wird.
Der Roller muß in D vorgeführt werden. Ob sich der Aufwand von Zeit und Koszen rechnet ?. Am einfachsten wäre es wohl ihn in Spanien zu versichern ;)

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