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1

Montag, 22. Oktober 2007, 13:51

Tüv überziehen

Hallo Leute,

ich muss diesen Monat mit meinem Motorrad zum Tüv, sieht aber finanziell eher schlecht aus, und ich muss warten bis ich wieder Gehalt bekomme.

Was kostet mich das extra, wenn ich einen Monat überziehe, bzw. erst Anfang November dort hingehe anstatt jetzt im Oktober !?

Vielen Dank ;)

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 125

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Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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2

Montag, 22. Oktober 2007, 13:56

RE: Tüv überziehen

Gar nichts, solange Du Dich nicht nach Ablauf der Plakette und vor der Fahrt zum TÜV von den Grünen erwischen lässt (wobei Du glaub ich 2 Monate lang straffrei davonkommst). Der TÜV verlangt nichts mehr und pappt Dir eine Plakette bis Oktober 2009 drauf (oder wann auch immer es eigentlich fällig war).


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (22. Oktober 2007, 13:58)


RoteS4

Mo24-Kultanhänger

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3

Montag, 22. Oktober 2007, 13:58

RE: Tüv überziehen

Zwei bis vier Monate überziehen: € 15,--

Fischi

Team MO24 - Technik

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4

Montag, 22. Oktober 2007, 14:04

RE: Tüv überziehen

Zitat

Original von RoteS4
Zwei bis vier Monate überziehen: € 15,--


Aber auch nur wenn die Streckenposten das mitbekommen ;)

1 Monat ist belanglos.....aber in einem Monat kann´s schon schön glatt und kalt sein....

TÜV koscht 54 Euro mit AUK....von ´nem Kumpel leihen? Ich würd meinen Freunden jederzeit das bissi vorstrecken.....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

Manuel

Motorradloser

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5

Montag, 22. Oktober 2007, 15:03

kost nix nen monat zu überziehen, hab ich momentan auch, im nov kommt das möpp zum tüv, wenns ganz schlimm is und die mich anhalten, bin ich halt grade aufm weg dahin.
selbst zwei monate is mir noch latte und mit dreien drüber bin ich mein auto noch gefahren.

Aber angerechnet wird dir immer der Monat, wo der TÜV abgelaufen war. Also du bekommst wenn du tüv bis okt hattest, auch im dez 2007 zb die oktober plakette...
Ich möchte Moderator im Archiv werden...

muri

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6

Freitag, 2. November 2007, 11:31

RE: Tüv überziehen

AB 8 MONATEN überziehung der tüv plakatte,gibts PUNkte in Flensburg ; )) aber bis dahin hast du ja dein gehalt ..lg muri

Heckler

Mo24-Bewohner

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7

Freitag, 2. November 2007, 12:36

Wie schaut das eigentlich aus...
Ab dem wievieltem Monat bekommt man eigentlich wieder das "richtige" Prüfsiegel und nicht das vom Datum des Ablaufs...
(Hoffe ihr versteht) :grin:

Ich wär jetz dran, da ich erstmal sowieso nicht fahren kann wollt ich damit aber noch warten.
LG
Manuel
"Gott ist tot" - Nietzsche.
"Nietzsche auch." - Gott.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heckler« (2. November 2007, 12:36)


DieLegende

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8

Freitag, 2. November 2007, 13:51

Gar nicht. Dazu muß das Motorrad in der zwischenzeit stillgelegt worden sein, und die Terminüberschreitung muß im Zeitraum der Stillegung erfolgen.
Bsp.: Das Auto meiner Freundin ist seit Juni stillgelegt gewesen, weil es nach dem Kauf als Winterauto geplant war. Zugelassen haben wir es erst heute.
Der TÜV wäre im August fällig gewesen. Bedingt durch die Stillegung und Inbetriebnahme nach dem TÜV-Termin, liegt der nächste Prüfzeitpunkt nun im November 2009, anstatt August 2009.

Wird es nicht stillgelegt, so ändert sich am nächsten Prüfzeitpunkt nichts, egal, mit welcher Verspätung Du vorfährst.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

Heckler

Mo24-Bewohner

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9

Freitag, 2. November 2007, 14:24

Bescheuert...
naja kann man nix machen.
LG
Manuel
"Gott ist tot" - Nietzsche.
"Nietzsche auch." - Gott.

ThüringenBiker

unregistriert

10

Freitag, 2. November 2007, 14:34

Ich muss mit meiner im Februar zum TÜV! Der theoretisch ungünstigste Monat (Schnee warscheinlichkeit) um mit einem Motorrad zum TÜV zu fahren.

Letztens war ich unterwegs und da es für mich das erste mal ist, mit einem Motorrad, bin ich zum TÜV gefahren und die sagten mir:"bis 2 Monate drüber passiert gar nichts, ab dem dritten Monat kann es ein geringes Bußgeld geben, liegt im ermessen des Beamten". Wenn man den aber erklärt, man fährt gerade zum TÜV, weil im Winter ging es nicht, sind die bestimmt die letzten die kein einsehen haben. Vorausgesetzt, es stimmt auch! :grin:

Zur Absicherung, bin ich aber auch noch auf ein Polizeirevier gefahren und dort hat man mir genau das selbe erzählt.

Das ganze war vor maximal 2 Wochen.


MfG
Slowhand

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