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Kaffeemann

unregistriert

1

Montag, 22. Oktober 2007, 20:30

Ungedrosseltes Motorrad mit A beschränkt kaufen?

Hallo Leute,
ich bin 18 und hab den Lappen vor ca. einenm Monat gemacht.
Ich würde mir gerne eine Yamaha XJ 600N zulegen (gute Wahl?), die meisten Machinen aber die im Netz angeboten werden sind ungedrosselt und haben logischerweise mehr als 34PS.
Darf ich so eine Machine rechtlich gesehen nur nach Hause fahren?
Also nur die Wegstrecke vom Verkäufer zu mir und dann drosseln lassen???

danke für eventuelle Antworten

schiffi89

unregistriert

2

Montag, 22. Oktober 2007, 20:48

ne darfste natürlich nicht! Entweder holst du die mim Hänger ab, schiebst die oder
fragst einen Kumpel der schon A offen hat ob er sie für dich holen kann ;)

ganz im notfall macht das sicher auch dein ehemaliger Fahrlehrer ;)

Kaffeemann

unregistriert

3

Montag, 22. Oktober 2007, 20:50

ok danke erstmal für die antwort.
hab gedacht, dass ich sowas schonmal irgendwo gehört habe.

BG #60

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 873

Registriert: 19.09.2007

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4

Montag, 22. Oktober 2007, 20:53

RE: Ungedrosseltes Motorrad mit A beschränkt kaufen?

Zitat

Original von Kaffeemann
Hallo Leute,
ich bin 18 und hab den Lappen vor ca. einenm Monat gemacht.
Ich würde mir gerne eine Yamaha XJ 600N zulegen (gute Wahl?), die meisten Machinen aber die im Netz angeboten werden sind ungedrosselt und haben logischerweise mehr als 34PS.
Darf ich so eine Machine rechtlich gesehen nur nach Hause fahren?
Also nur die Wegstrecke vom Verkäufer zu mir und dann drosseln lassen???

danke für eventuelle Antworten

soweit ich informiert bin:
Nein.
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

paulinchen

BulliIstin

Beiträge: 6 246

Registriert: 28.09.2007

Region: Hessen

Motorrad: Kasimir

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5

Montag, 22. Oktober 2007, 21:11

Sogar ziemlich sicher nein.

Ich weiß, daß bei A1 mit dem eigenen Möp (der ja 'offen' gemacht werden muß), der FL sogar 'ne Sondererlaubnis braucht um Sohnemann direkt nach der Prüfung nach Hause begleiten zu dürfen.
Und auch nur bis hierher, keine Umwege, nüscht!
Danach darf er erst wieder fahren, wenn sie gedrosselt ist.
Kristin



Panther

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 815

Registriert: 17.09.2007

Region: Bayern

Motorrad: Yamaha Thundercat

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6

Montag, 22. Oktober 2007, 21:27

nein weil was meinst du wie viele fahrten "nach hause" oder "zum drosseln" es dann gäbe.
ich hab sogar bei der polizei nachgefragt obs ausnahmeregeln gibt. aber die gibts nicht und wenn sie dich erwischen ists echt ungünstig: fahren ohne fs, versicherung etc.
If you run away you have to fight another day!!

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