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Registriert: 15.07.2006
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Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I
...ich kaufe mir irgendwo fern von daheim ein NICHT zugelassenes Fahrzeug...ich habe die Papiere, gehe damit zur Zulassungsstelle, melde das Teil an, lasse mir Kennzeichen anfertigen und fahre mit den Kennzeichen im Gepäck das KFZ abholen.
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Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I
Zitat
Original von DieLegende
Laß Dir doch die Papiere vorab zuschicken, so mache ich es immer. Dann kann ich das Fzg schon einmal anmelden und habe zur Abholung die Schilder parat.
Hast Du einen Ersatz für den TÜV-Gefällten gefunden?
Servus,
Holger
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Zitat
Original von DieLegende
Solange der letzte TÜV-Bericht noch Gültigkeit besitzt, ist es doch völlig Banane, wo das Fzg angemeldet war.
So ist es zumindest hier im SL-H.
Hier muß nichts vorgeführt werden. Ich brauchte die üblichen Papiere (Zulassungsbescheinigungen I + II, resp. Brief & Schein, TÜV-Bescheinigung, Einzugsermächtigung und PersAusweis), und damit konnte ich jedes Fzg anmelden.
Zuletzt hatte ich das, als ich die XJ 600 in Dortmund abgeholt und nach Flensburg gefahren habe. Zugelassen hatte ich sie, lange bevor ich sie zum ersten Mal gesehen habe, und ich mußte sie hier nach Ankunft niemandem vorführen.
Servus,
Holger
für deine Antworten!
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