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klanor

Team MO24 - deus ex machina

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1

Samstag, 19. Januar 2008, 12:38

Dauerlicht statt Lichtschalter

Was wohl der TÜV dazu sagen wird:

Altersbedingt hat meine Transe einen Lichtschalter, mit dem ich das Licht jederzeit ausschalten kann.
Außerdem ist damit ein Schalter für Stand-/Parklicht verbunden (3. Schaltposition).
Neuere Fahrzeuge haben oft keinen Lichtschalter mehr, und die Parklichtfunktion lässt sich bei manchen Modellen über das Zündschloss schalten.

Ich beabsichtige jetzt, den Schalter komplett zu überbrücken, so dass das Licht bei eingeschalteter Zündung immer brennt.
Eine Schaltung für Stand-/Parklicht habe ich dann nicht mehr.

Aus dem Ganzen ergeben sich jetzt zwei Fragen:
1. Ist es zulässig, die werksseitig eingerichtete Schaltmöglichkeit für das Licht auf diese Weise zu entfernen?
2. Ist eine Schaltmöglichkeit für Stand-/Parklicht bei Motorrädern zwingend vorgeschrieben?

Vorteil des Umbaus wäre für mich, dass ich den dann unbelegten Schalter für andere Dinge, wie z.B. Zusatzscheinwerfer, oder Heizgriffe nutzen kann.

Meise

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2

Samstag, 19. Januar 2008, 12:40

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Schalte doch das Stand-Parklicht ebenfalls über die "3. Stellung" des Zündschlosses...müßte doch bei deiner Transe auch gehen.
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





klanor

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3

Samstag, 19. Januar 2008, 12:47

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Wäre eine Möglichkeit. Aber den Aufwand würde ich mir einfach sparen, wenn das Parklicht nicht vorgeschrieben ist.

Meise

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4

Samstag, 19. Januar 2008, 12:50

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Telefon > TÜV / Dekra > BESCHEID !!! :grin:
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klanor

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5

Samstag, 19. Januar 2008, 12:55

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Klar. Das werde ich letztendlich auch machen. Nicht zuletzt, um mich dann auch mit einer verbindlichen Aussage abzusichern.

Aber ich verspreche mir hiervon mehr als eine bloße Beantwortung der Frage.
Viele Ideen entstehen und reifen ja erst, wenn man drüber spricht (schreibt).

Coyote

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6

Samstag, 19. Januar 2008, 12:56

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Parklicht ist optional. StVZO §51c (2)

Weder die Virago noch die VFR haben das bei abgeschalteter Zündung. Weiß der Henker warum.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (19. Januar 2008, 12:57)


Heckler

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Samstag, 19. Januar 2008, 13:41

Bei meiner Ypse müsst ich erstmal schauen ob die sowas überhaupt hat.
Glaub nicht... ?(
LG
Manuel
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"Nietzsche auch." - Gott.

Meise

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8

Samstag, 19. Januar 2008, 13:55

Zwischen "Standlicht" und "Parklicht" besteht ein Unterschied!
Das "Standlicht" leuchtet zB wenn man vor einer geschlossenen Bahnschranke warten muß und man schaltet das Abblendlicht ab.

Das "Parklicht" funktioniert bei abgezogenem Zündschlüssel zB wenn das Bike an der Straße ohne ausreichende Straßenbeleuchtung parkt.
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Sportyzilla

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Donnerstag, 24. Januar 2008, 07:14

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

moin klanor,


ist das anschließen von heizgriffen UND zusatzbeleuchtung an dem gleichen stecker nicht suboptimal, da du dann nicht beides getrennt benutzen könntest in stellung #3?

bispiel:

bei der stellung "off" wäre zwar dein abblendlicht an, aber keine zusatzfunktion (die modifikation vorrausgesetzt!).

bei der stellung "parklicht" (die kommt bei mir in der zweiten schalterposition!) hättest du beispielsweise die heizgriffe angeschaltet.

und in der (eigendlichen) position "abblendlicht" hättest du dann sowohl die heizgriffe, als auch die zusatzbeluchtung an.


insofern wäre in stellung #3 beides nur zusammen zu nutzen.


bei meiner fahrschul BMW CS 650 hatten die heizgriffe übrigens 2 heizstufen, das also auch noch berücksichtigen.


schöne grüße und gutes gelingen,
robert

(nutzt ihr das parklicht überhaupt mal?)

klanor

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Donnerstag, 24. Januar 2008, 09:17

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Ich würde natürlich den Schalter für Zusatzscheinwerfer ODER Heizgriffe nutzen (XOR) und nicht für beides gleichermaßen.
Für eine der beiden Zusatzeinrichtungen brauche ich dann natürlich eine weitere Schaltereinheit.

Um suboptimalen Gegebenheiten entgegen zu wirken, gehen meine Intentionen noch weiter:

- Licht und Zusatzscheinwerfer werden zum Starten des Motors automatisch ausgeschaltet
- Heizgriffe bekommen nur Saft, wenn der Motor läuft.

Für das alles wird es dann aber auf jeden Fall eine Anfrage beim TÜV geben, damit ich mit den Lichtmodifikationen auf der sicheren Seite bin.

Coyote

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Donnerstag, 24. Januar 2008, 09:28

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Und es ist nicht einfacher, die Heizgriffe über ein Relais und "Mindestspannungsschalter" zu schalten und den Lichtschalter in Ruhe zu lassen?

Entweder verstehe ich da etwas nicht, oder es ist Gewurstel auf so hohem Niveau dass Du eigentlich gleich was neues und dafür gescheites reinbauen könntest.

Was ich mir an meiner Kiste wünschen täte: Hauptscheinwerfer und Heizgriffe unterbrechen (wobei ich nicht weiß, ob meine eh schon reagieren, die achten auf die Bordspannung und lassen sich z. B. nicht anschalten, solange die LiMa nicht läuft) solange das Zündrelais anzieht. Mehr nicht; vielleicht möchte ich das Abblendlicht mal anschalten können ohne den Motor laufen zu lassen.


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klanor

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Donnerstag, 24. Januar 2008, 10:28

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Bisher sind die beiden Verwendungsmöglichkeiten des Lichtschalters noch lediglich Theorie - auch wenn wir das hier bereits halbwegs konkret besprochen haben.

Zitat

Entweder verstehe ich da etwas nicht, oder es ist Gewurstel auf so hohem Niveau dass Du eigentlich gleich was neues und dafür gescheites reinbauen könntest.

Wohl eher keines von beidem. :P

Aber wenn ich den Lichtschalter für etwas anderes als das Fahrlicht einsetze, dann wahrscheinlich für die Zusatzscheinwerfer, denn für die ist ein eigener Schalter Vorschrift.
Die Standlichtfunktion könnte ich dabei sogar erhalten, wenn der TÜV nichts dagegen hat, dass den Schalter für beides einsetze.

Fischi

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Donnerstag, 24. Januar 2008, 11:48

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Man muss sich etwas durch die StVZO wühlen um gleich wieder auf Ungereimtheiten zu stossen...

Zusatzscheinwerfer dürfen erst dann einschaltbar sein wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist lt. §52 StVZO ....(bei jedem Auto geht das im Standlicht!)...für Krafträder ist aber nur ein Nebelscheinwerfer zulässig :(

Dauerlicht für Abblendlicht ist nach TÜV keine Problem solange die Funktion gewährleistet ist...man muss ja so oder so immer mit Abblendlicht fahren...

§17 der StVO gibt Auskunft darüber wann Licht notwendig ist....Stabdlich ist wie der Name sagt nur im Stand zulässig, es sei denn man nennt es "Begrenzungslicht" (aha!) ....für Krafträder ist es zulässig nur mit Begrenzungslicht und Nebelscheinwerfer rumzufahren!!!

Von schalten wie und wo steht da nix! Nur die Funktion wird gefordert!
Einzig...ausserhalb geschlossener Ortschaften ist das Parklicht einzuschalten! Das muss also ohne Zündung vorhanden sein....mehr nicht...


Zusatzscheinwerfer zusätzlich einschaltbar erst wenn Abblendlicht an, Parklicht ohne Zündung ausser Orts, Abblendlicht immer an bei Fahrt....einzig die Symbole könnten den Tüvvie noch stören....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Donnerstag, 24. Januar 2008, 12:03

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Zitat

Original von Fischi
Zusatzscheinwerfer dürfen erst dann einschaltbar sein wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist lt. §52 StVZO ....(bei jedem Auto geht das im Standlicht!)...


EU-Zulassung. Da gilt die StVZO dann nicht.


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Donnerstag, 24. Januar 2008, 12:56

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Zitat

Original von Fischi
Man muss sich etwas durch die StVZO wühlen um gleich wieder auf Ungereimtheiten zu stossen...

Zusatzscheinwerfer dürfen erst dann einschaltbar sein wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist lt. §52 StVZO ....(bei jedem Auto geht das im Standlicht!)...für Krafträder ist aber nur ein Nebelscheinwerfer zulässig :(


Ich dachte, es sei bekannt, dass zwei Nebelscheinwerfer zulässig sind: TÜV-Broschüre (direkt zu Seite5)

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16

Donnerstag, 24. Januar 2008, 13:01

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Eu Regelung halt mal wieder.....

Diese StVZO gehört sowas von dringend saniert....
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17

Donnerstag, 24. Januar 2008, 13:06

RE: Dauerlicht statt Lichtschalter

Wie gesagt und wie da steht: ist das Möp nach EU-Norm zugelassen, sind zwei erlaubt. Sonst nicht.

@Fischi: Wozu der Aufwand? Erstens sind die neueren Möps eh alle nach EU-Norm zugelassen, zweitens kann man bei Bedarf ein StVZO-Möp EU-abnehmen lassen und dann weiterbauen.


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blahwas

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18

Donnerstag, 24. Januar 2008, 17:12

Ich hatte die Frage, ob man am Mopped Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht benutzen darf, in der A-Theorieprüfung. Ich habe "ja" angekreuzt und es war falsch. Habe dann versucht vom TÜVler zu erfahren welche Moppeds denn bitte Nebelscheinwerfer haben... da fiel ihm nur Goldwing ein :smirk:
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

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19

Donnerstag, 24. Januar 2008, 18:22

BMWs mit ihren UFO-Lichtern auf Kniehöhe..


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20

Donnerstag, 24. Januar 2008, 18:54

@blahwas
Forder Schmerzensgeld für die Schmach...lass ihn den ausgedruckten §17 StVO ohne Ketchup aufessen :grin:

Ohne Abbblendlicht ist aber insofern korrekt da nach StVZO der Nebler ohne gar nicht einschaltbar sein darf....und nach EU92-93 dazu mindestens das Standlicht bzw. Begrenzungslicht an sein muss...


Irgendwie freu ich mich auf meinen nächsten TÜV Besuch.....mal sehen was nur für den Tag alles dranbastel und dann mit Paragraphen um mich werfe :grin:
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