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Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (19. Januar 2008, 12:57)
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Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I
Zitat
Entweder verstehe ich da etwas nicht, oder es ist Gewurstel auf so hohem Niveau dass Du eigentlich gleich was neues und dafür gescheites reinbauen könntest.


FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Zitat
Original von Fischi
Zusatzscheinwerfer dürfen erst dann einschaltbar sein wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist lt. §52 StVZO ....(bei jedem Auto geht das im Standlicht!)...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (24. Januar 2008, 12:03)
Zitat
Original von Fischi
Man muss sich etwas durch die StVZO wühlen um gleich wieder auf Ungereimtheiten zu stossen...
Zusatzscheinwerfer dürfen erst dann einschaltbar sein wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist lt. §52 StVZO ....(bei jedem Auto geht das im Standlicht!)...für Krafträder ist aber nur ein Nebelscheinwerfer zulässig![]()
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (24. Januar 2008, 13:09)
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