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Gerards

Mo24-Kultanhänger

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1

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:12

Anzeige bekommen

Huhu,
habe grade Mist gebaut. War mim Auto unterwegs.
Bin in ner sehr gut ausgebauten 30er Zone zu schnell gefahren. War in Gedanken, und habe jemandem die Vorfahrt genommen.
Der hat wild gehupt - erschrocken - Glück gehabt.
Denkste. Der fährt 50meter weiter, blinkt links, fährt schnell rechts und bleibt auf der Kreuzung stehen. Bundeswehrsoldat, um die 50 Jahre.
Er meint, sobald er abgebogen wäre, wär ich weiter "gerast".
Ich solle mich auf ne Anzeige gefasst machen. Ich wäre nicht der erste.
Foto gemacht und weg war er.

Wasn jetzt? Meine Mum liegt im Krankenhaus, Bewerbungsstress,
Nebenjob, Schule. Meine Fresse, an manchen Tagen würd ich mich am liebsten voner Brücke stürzten. Bin noch in der Probezeit.

Ach, scheiße...

2

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:24

Aussage gegen Aussage

Heckler

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3

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:24

Lustig!
Auf ner Kreuzung angehalten?
Du hättest mal nen Foto machen sollen da hätte der mehr Probleme bekommen als du jetz, ich denke du bekommst gar nix.
Wie will der das denn mit nem Foto beweisen?

@ Viper
Das kommt natürlich noch dazu. ;)

Mir fällt gerade ein
Du könntest ihn wegen Nötigung anzeigen.
Er hat dich genötigt anzuhalten. :grin:
LG
Manuel
"Gott ist tot" - Nietzsche.
"Nietzsche auch." - Gott.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Heckler« (22. Januar 2008, 17:26)


Bulli

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4

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:26

Mach dir keine Gedanken. Aussage gegen Aussage und fotografieren kann der soviel wie er lustig ist. Interessiert keinen. Wird nix passieren, glaub mir. Wenn ich wegen jedem Pseudo Fahrlehrer einen Punkt bekommen hätte müssten die in Flensburg ihr Zahlensystem ausbauen ^^
Grüße aus dem Odenwald

5

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:38

Vergiss den Kommisskopp.......
der hat eh nur seine ZDV,HDV im Hirn sonst nix .
Sofern was kommt ,Gegenanzeige wegen verbotenem Foto ,Nötigung , gefährlicher Eingriff in den Str.verkehr ......
Mit dieser Anzeige werden sich bestimmt noch ein paar kumpels einfinden ,die rein zufällig
an dieser Ecke rumgelungert haben und alles gesehen haben ................

abhaken unter : Bundeswehr oder was die Republik nicht mehr braucht ...

PETER
hart-aber herzlich

Gerards

Mo24-Kultanhänger

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6

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:50

Das Foto hat er für's Kennzeichen gemacht, ums sich nicht
aufzuschreiben. Hab nur Angst das er jetzt noch nen Zeugen
"erfindet". Da waren zwar Autos drum herum,
er hat aber keinen Angesprochen und ist sofort weiter gefahren.
Uff, das hat mir heute alles noch gefehlt.

Sollte was kommen, wie lange dauert sowas?

Coyote

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7

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:53

@HOTDOG: Das verbotene Foto, die Nötigung und den gefährlichen Eingriff musst Du mir mal erklären. Was war denn wo?

Fotos machen darf er wie er lustig ist, Gerards ist nicht ist auch nicht körperlich bedrängt worden, und wo Du den Eingriff in den Straßenverkehr gesehen haben möchtest ist mir schleierhaft.

@Gerards: das passiert eigentlich recht unverzüglich.

Was solls, das schlimmste, was Dir passieren kann sind €25 wegen der Vorfahrt. Von Gefährdung kann ja keine Rede sein - er ist weder scharf ausgewichen, noch hat er scharf gebremst - , und Geschwindigkeit schätzen darf er nicht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (22. Januar 2008, 17:58)


Wawy

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8

Dienstag, 22. Januar 2008, 17:56

Keine Sorge, da wird absolut nichts passieren. Sein Photo sagt absolut nichts aus und ist vor Gericht auch nich aussagekräftig.

Behaupte das Gegenteil und fertig. Wenn er dir wirklich ganz blöd kommt kannst du ihm wirklich noch mit der Nötigung seinerseits kommen. Er hat auch kein Recht dich anzuhalten.
Wehren solltest du dich aber auf jeden Fall. Vorfahrtsverletzung (mit gefährdung anderer) ist ein A-Verstoß. Und bei A-Verstößen verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre :(

Wenn ich als Moppedfahrer jeden so blöd anmachen würde der mir die Vorfahrt nimmt hätte ich alle 2 Wochen nen Gerichtstermin.......
präsentiert:

Gerards

Mo24-Kultanhänger

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9

Dienstag, 22. Januar 2008, 18:04

A-Verstoß - das Stichwort das ich nicht hören wollte. :(

Heckler

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10

Dienstag, 22. Januar 2008, 19:36

@ Coyote
Verbotenes Foto war nirgens.
Gefährdung des Straßenverkehrs war ohne Grund auf ner Kreuzung zu halten und Nötigung würd ich es bezeichnen wenn er ihn zum Anhalten zwingt indem er auf genannter Kreuzung stoppt.
LG
Manuel
"Gott ist tot" - Nietzsche.
"Nietzsche auch." - Gott.

schokorossi

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11

Dienstag, 22. Januar 2008, 19:37

Ich kann mir zwar auch nicht vorstellen, daß du von der Sache noch jemals etwas hören wirst, aber gesetzt den Fall, daß ja:

1) Vorfahrtsverletzung abstreiten oder völlig anders darstellen
2) Gegenanzeige stellen wg. Nötigung und Gewaltandrohung
3) Verbindlich geben nach dem Motto "Da war plötzlich so ein durchgeknallter Typ...der hatte wohl nen schlechten Tag... ich wollte das auf sich beruhen lassen..." usw.
4) Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt suchen und
5) Eventuell einen zuverlässigen Zeugen erfinden, falls dir auch einer präsentiert wird...

Das Verfahren wird 100%ig eingestellt. Gegen solche Hippos sollte man sich zur Wehr setzen.

Und beim nächsten mal einfach langsamer fahren. Schließlich könnte auch ein Kind mal plötzlich über die Straße laufen

edit @heckler: Klar ist das Nötigung, wenn dich jemand mutwillig zum Anhalten zwingt. Das gilt z.B. auch, wenn dich die spießigen Nachbarn zuparken, weil du vor ihrem Gartenzaun stehst... :D

lg Gerhard ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schokorossi« (22. Januar 2008, 19:39)


Senna

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12

Dienstag, 22. Januar 2008, 20:00

Original von schokorossi[/i]
Ich kann mir zwar auch nicht vorstellen, daß du von der Sache noch jemals etwas hören wirst, aber gesetzt den Fall, daß ja:

1) Vorfahrtsverletzung abstreiten oder völlig anders darstellen
2) Gegenanzeige stellen wg. Nötigung und Gewaltandrohung
3) Verbindlich geben nach dem Motto "Da war plötzlich so ein durchgeknallter Typ...der hatte wohl nen schlechten Tag... ich wollte das auf sich beruhen lassen..." usw.
4) Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt suchen und
5) Eventuell einen zuverlässigen Zeugen erfinden, falls dir auch einer präsentiert wird...

_______________________________________________________
Dem stimm ich zu.
Vor allem, wenn du was hörst......Anwalt. :devil:

Ausserdem hattest du doch en Helm auf, oder ?!?!?!
Warst DU das überhaupt? 8)
Gruß Senna

Knoxi

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13

Dienstag, 22. Januar 2008, 20:08

Er war mit dem Auto unterwegs,glaub kaum mit Helm auf ;) .

Ich würde mir auch im ersten Augenblick gedanken machen, allerdings wenn man mal drüber nachdenkt, kann ja jeder etwas erfinden und einen der mitzieht als Zeuge sollte auch kein Problem sein. Wenn das dann alles bestraft werden würde Gute Nacht Deutschland.

Ich würde sagen war ein Wichtigtuer der bestimmt Unfallfrei bisher gefahren ist und das nur weil andere für Ihn gebremst haben.
17.10.07 Fahrer aller wichtigen Klassen ;)

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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14

Dienstag, 22. Januar 2008, 20:38

Zitat

Original von Heckler
Gefährdung des Straßenverkehrs war ohne Grund auf ner Kreuzung zu halten


Das ist ziemlich gequält, aber:

Zitat

und Nötigung würd ich es bezeichnen wenn er ihn zum Anhalten zwingt indem er auf genannter Kreuzung stoppt.


Jepp. Wie er das gemacht hat hatte ich erst nicht verstanden, weil ich die Beschreibung so interpretiert hatte, dass Geralds an ihm vorbei war, und der Kerl eigentlich links abbiegen, dann aber doch nach rechts hinter ihm her sei. Also nahm ich an das Gerald freiwillig angehalten hat.

Jetzt hab ichs aber auch verstanden.

@knoxi: natürlich kannst Du etwas erfinden und mit einem Zeugen absprechen, und dann gäbs auch ein Urteil danach. Kommt das aber raus, gibts mächtig was auf den Eumel.

Wäre seltsam, wenn Zeugen in Deutschland nichts wert wären.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (22. Januar 2008, 20:40)


blahwas

Asphaltschinder

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15

Dienstag, 22. Januar 2008, 22:21

"Ich zeig Sie an!" hab ich auch schon gehört :sleep: In der Nähe der Hardthöhe in Bonn, übrigens ;)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

schokorossi

unregistriert

16

Dienstag, 22. Januar 2008, 22:26

Also, ich möchte selbstverständlich nicht zu einer Straftat aufrufen, indem ich zu einem erfundenen Zeugen rate... solche Gratwanderungen muß jeder selbst verantworten.

Ich persönlich handle inzwischen nach der Maxime: Böswillige Angriffe werden noch böswilliger abgewehrt... Es ist manchmal erstaunlich, was möglich ist, wenn man in die Offensive geht.

Aber wie gesagt: Im konkreten Fall vermute ich eher einen selbstgerechten Hilfssheriff mit dem Hang zum Treten - nach oben Buckeln gehört bei dieser Spezies natürlich dazu... und genau deshalb wird der Herr Berufssoldat kaum sein Beamtendasein und/oder Pension riskieren, indem er einen falschen Zeugen nennt. Das wird also nicht passieren...

lg schoko ;)

Gerards

Mo24-Kultanhänger

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17

Dienstag, 22. Januar 2008, 23:41

So, nach ein paar Hamburgern und einer gewonnenen Partie Billard hab ich mich abgeregt.
Es gibt da Tage da sollte man im Bett bleiben.

Aber ich hab die Straße einfach nicht für ne RvL Kreuzung gehalten.
Und das 30er Zone war, wusste ich auch nicht. Bin die Strecke jetzt erst zum 2. Mal gefahren.

Sollte wirklich was kommen, und es bleibt im Bußgeldbereich - okay. Selber schuld.
Aber ich hab was gegen Punkte. Da fahr ich 1 1/2 Jahre anständig, mach nen Patzer
und gerat direkt an so 'n Typen. Aber war nicht mit meinem Auto unterwegs, ich
bin ganz zuversichtlich das das gut für mich abläuft. Sobald ich in der Ausbildung bin
schaff ich mir ne Rechtsschutzversicherung an. Man weiß ja nie...

Aber gewirkt hat es immerhin, der Lerneffekt ist unmittelbar danach eingesetzt :smirk:

Bulli

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18

Dienstag, 22. Januar 2008, 23:43

Wie gesagt, mach dich nicht rum. Da wird nix kommen.

8)
Grüße aus dem Odenwald

Fischi

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19

Mittwoch, 23. Januar 2008, 09:54

Was das denn....spielen die Herren Berufssoldaten jetzt Polizei???

Wenn der Herr Eisenbeiss damit zur Polizei geht....was wird wohl passieren?
ER gibt offen und ehrlich einen ganz üblen Verkehrsverstoß zu...."Gefählicher Eingriff in den Strassenverkehr"! :grin: :grin: :grin:
Mal sehen wer da Punkte und Bußgeld bekommt....viel zu schnell muss er ja auch gewesen sein...und dann noch die Nötigung dazu :grin:
Der würde sich gewaltig reinreiten wenn er ´ne Anzeige erstattet....

Und sollte der jetzt noch ´nen Zeugen erfinden, dann macht er sich gleich auch noch strafbar....


Sollte das was kommen erstmal alles abstreiten und Gegendarstellung verfassen...kommt ein Bescheid über Bußgeld und über ein Vergehen in der Probezeit muss ein Anwalt eingeschaltet werden....


Ich bezweifel aber das die Polizei so einen Unfug überhaupt aufnimmt...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

crosser1970

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20

Mittwoch, 23. Januar 2008, 12:14

Zitat

Original von Viper
Aussage gegen Aussage



Aussage gegen Aussage ist ein Rechtsmythos !!!!


Es gibt hier keinen Automatismus nach dem Motto: Aussage gegen Aussage/Zweifelsregelung zugunsten des Angeklagten/Freispruch.

Wenn es eben nur zwei Aussagen gibt (im Regelfall Geschädigter und vermeintlicher Täter), entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung

URL

Zitat



Ich bezweifel aber das die Polizei so einen Unfug überhaupt aufnimmt...


Die Polizei darf eine Anzeige nicht ablehnen. Wenn ich jemanden anzeigen will, dann habe ich jederzeit das Recht dazu. Ob das Verfahren schnellstmöglich wieder eingestellt wird, ist eine andere Sache...




Zu grosse Sorgen würd ich mir auch nicht machen, es könnte aber ungemütlich werden. Wenn Dich der Typ wegen Nötigung, Beleidigung und sowas wie "gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr" anzeigt (ob er das Beweisen kann ist was anderes...) , wirst Du dich dazu äussern müssen. Da kennt die Poliezi oft keinen Spass Dann am besten gleich mit Anwalt. Dann sind die Chancen auf Einstellung sehr gross.
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If you make it idiot-proof, someone will make a better idiot!

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »crosser1970« (23. Januar 2008, 12:27)


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