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matei

Mo24-Fan

  • »matei« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 389

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1

Sonntag, 10. Februar 2008, 13:06

Doppel/bzw. Deckungskarte

Hy
da ich mir nächste Woche eine neue Dose kaufen will(muss:durchgeknallt: ) und ich nicht schon wieder den Händler nach seiner roten Nummerfragen will(ist in letzter zeit ziemlich oft vorgekommen und ich komm mir langsam blöd vor) hab ich mal ne Frage.
Darf ich mit der Doppelkarte bis zur Zuslassungstelle fahren. Das Auto steht 100 km entfernt von mir. Die Doppelkarte ist ja eine Versicherungsbestättigungskarte, die denen bei der Zulassungstelle sagt, dass ich schon versichert bin???

Danke schonmal im vorraus
Gruß Martin
Wer bremst verliert aber erst am Ende wird abgerechnet ;-)

Meise

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2

Sonntag, 10. Februar 2008, 13:10

RE: Doppel/bzw. Deckungskarte

...wenn die alten, entstempelten Kennzeichen am Fahrzeug sind, darfst du normalerweise auf dem DIREKTESTEN Weg ohne Umwege zur Zulassungsstelle fahren. Die Doppelkarte muß aber mit den Daten des
Fahrzeuges ausgefüllt sind.

guckst du HIER
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>




Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Meise« (10. Februar 2008, 13:14)


matei

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3

Sonntag, 10. Februar 2008, 13:32

ok das dachte ich mir eigentlich auch schon werde aber trotzdem noch meinen Versicherungstyp fragen
danke
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RoteS4

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4

Sonntag, 24. Februar 2008, 00:54

RE: Doppel/bzw. Deckungskarte

Zitat

Original von matei
...................
Darf ich mit der Doppelkarte bis zur Zuslassungstelle fahren. Das Auto steht 100 km entfernt von mir. Die Doppelkarte ist ja eine Versicherungsbestättigungskarte, die denen bei der Zulassungstelle sagt, dass ich schon versichert bin???

Danke schonmal im vorraus
Gruß Martin


ZITAT:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

Beiträge: 412

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5

Dienstag, 26. Februar 2008, 14:41

RE: Doppel/bzw. Deckungskarte

Bei uns in NRW gibt es ab März 08 keine Doppelkarten mehr von der Versicherung, es reicht ein CodeNummer die telefonisch oder per Internet von der Versicherung erteilt wird.

http://www.c-s-w.de/keine_doppelkarte_mehr.htm

http://www.presseportal.de/pm/63229/1137788/cosmosdirekt/

Die Strassenverkehrsämter sind dann online mit den Versicherungen verbunden

Gruß Stecki
:gruss:

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Steckenbrunzer« (26. Februar 2008, 14:45)


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