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Sportyzilla

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1

Montag, 11. Februar 2008, 07:53

Originalteile an Motorrad anderer Bauart zulässig?

hallo leute,


durch einen glücklichen zufall bin ich jetzt besitzer von ein paar original harley teilen (BJ 2001), die ich gerne teilweise an meine 883 Low bauen würde.

da stellt sich mir nur die frage, ob das überhaupt zulässig ist, weil in serie hat meine low diese teile nicht verbaut.

dagegen haben die 883 custom modelle diese teile schon verbaut.


beispielsweise die "hupenhalterung", die links zwischen den zylindern sitzt.


für eine custom wird das kein thema sein, diese zu wechseln, aber darf ich an meine sporty z.B. dieses teil ohne abnahme anbingen?


gruß
robert


p.s. ihr wisst das ja, aber ich sag trotzdem lieber:
ich frage deshalb so vorsichtig, weil ich noch probezeit habe und keine punkte gebrauchen kann. :( :D

Coyote

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2

Montag, 11. Februar 2008, 11:38

RE: Originalteile an Motorrad anderer Bauart zulässig?

Ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift für Hupenhalter gibt. Ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil, und solange es die Funktion der Hupe nicht beeinträchtigt, kein Problem. Und wenn die Hupe nicht tut, gibts was, weil die Hupe nicht tut, nicht, weil Du einen falschen Halter hast.


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Sportyzilla

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3

Montag, 11. Februar 2008, 14:09

RE: Originalteile an Motorrad anderer Bauart zulässig?

nun ja...

also das teil ragt aus der rechten seite raus, wo normalerweise nichts ist.

die hupe kommt auch gar nicht an diese stelle, weil meine hupe ja bereits einen guten platz hat. :grin:

ist nur wegen der optik, um die "leere" zwischen dem kalten metall zu füllen. ;)

Coyote

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4

Montag, 11. Februar 2008, 14:28

RE: Originalteile an Motorrad anderer Bauart zulässig?

"Leere"? Hast Du Dein Möp schonmal von links betrachtet? ^^ Wie sehr schaut es seitlich raus? Dürfte normalerweise auch kein Problem sein sofern es nicht breiter als der Lenker ist.


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Sportyzilla

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5

Montag, 11. Februar 2008, 19:13

RE: Originalteile an Motorrad anderer Bauart zulässig?

nein, ist es natürlich nicht. :grin:

na gut, ich glaube das geht klar... :O

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Freitag, 29. Februar 2008, 00:19

@Robert, google mal nach der Hupenhalteranbringungsundgenehmigungsverordnung der EU-Richtlinie für HupenhalternichtinDeutschlandhergestellterFahrzeuge..... ?(

wäre erstaunlich wenn es nichts EU konformes gäbe..... :grin:

im Ernst, wenn keine scharfen Kanten und max. Breite des Fahrzeugs nicht verändert.....muß die Hupe einfach nur hupen....

mit anderen Anbauteilen ist es genauso, Beleuchtung ausgenommen.
Halter für Beleuchtungseinrichtung natürlich wieder wahlfrei.....

Gepäckträger, irgendwelche Halter, Instrumentenkonsole und ähnliche Dinge kannst du selber basteln oder aus dem Zubehör kaufen.....
Muß nur ohne Gefährdung( anderer Verkehrsteilnehmer und eigener) angebracht sein...

Gruß Hannes

leroy

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Samstag, 1. März 2008, 00:01

Ach Robert, du machst dir mal wieder Gedanken wo es völlig unnötig ist. Mal abgesehen von der Tatsache, dass Hupenhalterungen nun wirklich nicht eingetragen werden müssen, kannst du alles verbauen, was der Onkel im grauen Kittel absegnet, egal von welchem Bike das ursprünglich kommt. Ich habe Felgen von ner 900er Bol D´Or dran, das geht auch. Wichtig ist nur, dass die Sicherheit erhalten bleibt, der Rest ist zum Teil (leider) von der Flexibilität des Prüfers abhängig.

Gruß
Leroy

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