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cressi

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Montag, 11. Februar 2008, 17:45

Geblitzt mit 260km/H auf der Landstraße...

mal angenommen es würde jemand wirklich mit 260km/H geblitzt werden... ich lese in dem Bußgeldkatalog nur "über 70km/h)... würde ihn dann nur eine Geldstrafe und die paar Monate Fahrverbot erwarten oder hätte das noch weitreichendere Konsequenzen (MPU?)

Coyote

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2

Montag, 11. Februar 2008, 17:57

RE: Geblitzt mit 260km/H auf der Landstraße...

Aus dem Bußgeldkatalog:

Zitat

Der Bußgeldkatalog stellt Zumessungsregeln für die Bemessung der Geldbuße dar. Sie sind aufgestellt, um für sehr häufig vorkommende OWi eine gleichmäßige Behandlung durchzusetzen. Je häufiger die Verstöße in der Praxis sind, desto stärker ist eine gewisse Schematisierung notwendig, um unterschiedliche Beurteilungen in allgemeinen Bewertungsfragen durch zahlreiche Verwaltungsangehörige zu vermeiden. Solche unterschiedlichen Bewertungen könnten aus der Sicht der Betroffenen nicht nachvollzogen werden und würden daher auf Unverständnis stoßen. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog wollen deshalb aus übergeordnet erscheinenden Gerechtigkeitserwägungen bei massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen eine möglichst gerechte Erledigung herbeiführen. In diesem Sinne sind sie für sämtliche Bußgeldbehörden bindend.

Die Regelfallkonstruktion der BKatV lässt bei Fällen, die sich von der üblichen Begehungsweise unterscheiden, jedoch einen Ermessensspielraum.

Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände vorliegen. Die Bußgeldbehörden
sind also verpflichtet, objektive oder subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall die Regelgeldbuße zu unterschreiten und berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten (insbesondere bei Vorsatz).


Kurz: der Richter darf in ungewöhnlichen Fällen durchaus draufpacken.


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cressi

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3

Montag, 11. Februar 2008, 18:11

RE: Geblitzt mit 260km/H auf der Landstraße...

Zitat

Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände vorliegen.


---> riecht leider sehr nach Willkür... was ich nicht ganz verstehe, wozu der bußgeldkatalog wenn man im enddefekt jeder nach nase beurteilt werden kann... sicher um härter bestrafen zu können... aber dann braucht man keinen bußgeldkatalog ;)

Eckes

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Montag, 11. Februar 2008, 18:12

Wenns in Bayern passiert ist, kannst du dem bike auf nimmerwiedersehen sagen ^^
Nowadays people know the price of everything and the value of nothing.

- Oscar Wilde

Coyote

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Montag, 11. Februar 2008, 18:17

RE: Geblitzt mit 260km/H auf der Landstraße...

Zitat

Original von cressi
---> riecht leider sehr nach Willkür... was ich nicht ganz verstehe, wozu der bußgeldkatalog wenn man im enddefekt jeder nach nase beurteilt werden kann... sicher um härter bestrafen zu können... aber dann braucht man keinen bußgeldkatalog ;)


Sicher. Du kannst jedem Gerichtsurteil Willkür unterstellen. Und in der Regel ist 20 km/h zu schnell 20 km/h zu schnell und Du kriegst die entsprechende Rechnung. Genau dafür ist der Katalog da - wie er ja explizit beschreibt.

Kannst Du mir mal erklären, wie es aus Deiner Sicht aussehen soll? "50 km/h zu schnell bei leicht regennasser Fahrbahn und 3 PKW und 1 LKW im betreffenden Straßenabschnitt, gut einsehbare Linkskurve bei bewölktem Himmel - 127 Euro"?


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cressi

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Montag, 11. Februar 2008, 18:22

RE: Geblitzt mit 260km/H auf der Landstraße...

wieso coyote? das ist doch totaler blödsinn
ist doch ganz einfach... kein unterschied ob viel oder wenig verkehr...
so wies jetzt ist und das ohne willkür... so und soviel drüber ist nunmal soviel drüber... wenn ich andere gefährde gehört das für mich dann nicht in den straftatbestand geschwindigkeit überschritten...
die schilder die stehen sind ja so ausgelegt bzw. unsere straßen das sie auch bei regen etc. sinnvolle orientierung sind...

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Coyote

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7

Montag, 11. Februar 2008, 18:32

RE: Geblitzt mit 260km/H auf der Landstraße...

Zitat

Original von cressi
wieso coyote? das ist doch totaler blödsinn
ist doch ganz einfach... kein unterschied ob viel oder wenig verkehr...


Ist es nicht. Schonmal an den Faktor "Gefährdung" gedacht? Der spielt bei der Ahndung eine ganz wesentliche Rolle.

Zitat

so wies jetzt ist und das ohne willkür...


"So wie es jetzt ist, nur ganz anders."

Wie willst Du die "Willkür" - auch beschrieben als "legitimes Strafermessen des Richters" - denn bitteschön vermeiden? Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, kannst Du doch eine Instanz weitergehen. Wenn Du den Richter für befangen hältst, kannst Du ihn austauschen.

Ich sehe keine Anzeichen für Willkür, außer, dass bei individuellen Taten halt auch individuelle Urteile gefällt werden müssen. Was ich aber nicht als Willkür bezeichnen würde.

Zumal: Ordnungswidrigkeiten sind zu einem gewissen Maß immer willkürlich. Es besteht nähmlich keine Pflicht zur Verfolgung.

Zitat

so und soviel drüber ist nunmal soviel drüber... wenn ich andere gefährde gehört das für mich dann nicht in den straftatbestand geschwindigkeit überschritten...


Sondern?

Zitat

die schilder die stehen sind ja so ausgelegt bzw. unsere straßen das sie auch bei regen etc. sinnvolle orientierung sind...


Äh, nein, sind sie nicht. Ich kann Dir Serpentinen zeigen, an denen steht überhaupt kein Schild. Mit 100 kriegst Du die aber nichtmal wenn die Reifen vor Trockenheit und Hitze festkleben. Die Straßen sind im Zweifelsfall überhaupt nicht für irgendwas ausgelegt, sondern die Fahrer sind angehalten, ihre Geschwindigkeit den Umständen entsprechend anzupassen. Tempolimits sind Obergrenzen, keine Richtgeschwindigkeit.

Bau mal einen Unfall und versuch mal, Deine "sinnvolle Orientierung" einzuklagen.


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mecdoc

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8

Montag, 11. Februar 2008, 19:04

Ein BGS beamter hatt mal zu mir gesagt. die Deutschen Gesetze sind kann bestimmungen, man kann sie befolgen muß man sie aber nicht, man sollte sich aber nicht erwischen lassen.
Mal eine frage. Ab welcher geschwintigkeit Blitzt das gerät nicht mehr ? ich glaube ich habe gehört, das es ab 240 km/h nicht mehr blitzt und auf einer landstraße in Deutschland brauch man sich dann so wieso kein kopf mehr darum machen. All soweit kommt man dann so wieso nicht um diese geschwintigkeit zu genissen ( andere wissen dann schon wie das leben aus zuhauchen ist, oder die nächste kurve macht dann das ende mit der tour ). Aber nicht so negativ denken, das währe dann so wieso eine Straftat und zumintest bewährung kommt da schon raus. Plus schein weg.:gruss: :respekt: 8)

Coyote

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9

Montag, 11. Februar 2008, 19:09

Zitat

Original von mecdoc
Ab welcher geschwintigkeit Blitzt das gerät nicht mehr ?


Die Preisfrage ist hier "welches Gerät". Die werden ja auch weiterentwickelt. Ich glaube, bei modernen Geräten sind 300 auch kein Thema mehr. 240 ist vermutlich die Grenze für Laserpistolen.

Du hast aber recht, auf so eine Fahrweise steht oft die Todesstrafe. :p


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cressi

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Montag, 11. Februar 2008, 19:20

*gg* außer in mecklenburg wo es viele bundesstraßen gibt wo es 10km schnuuuuurgerade ist... ;) nur nen reh darf dann nicht über die straße hoppeln

mecdoc

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11

Montag, 11. Februar 2008, 19:39

in meck.vorpom. die straßen bei euch nennt man ja auch: allee der toden, oder? Da gibt es doch so einige unfälle die denn wild zu gesprochen werden, oder denn Kids nach dem Disco besuch :devil: . Aber am sonsten kenne ich nur wenige landstraßen, wo es mal 10 km gerate aus geht. Ich hoffe das nimmst mir nicht übel, hatte bei euch hauch schon ein beinah unfall ( diese Disco-Kids ). cressi.
mecdoc

cressi

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Montag, 11. Februar 2008, 19:43

jah das mit disco unfällen meistens richtung mecklenburg strelitz und demmin (rechten landkreis)die fahren dort aber auch wie die Besenkten... da wirste bei durchgezogener linie in der kurve mit 150km/h überholt...

oder in der sommer an der ostsee die touris..gerade straße leichtes berg auf berg ab..

blahwas

Asphaltschinder

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13

Montag, 11. Februar 2008, 23:58

Ich glaube, hier riechts schlecht...

Fahr ruhig deine 260 auf der Landstraße, irgendein Bußgeld wird dein geringstes Problem sein. :(
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

biboty

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Dienstag, 12. Februar 2008, 00:28

WOMIT willst du eigentlich 260 auf der Landstrasse fahren ???
Ja-wenn ICH das sagen würde.. :grin: :grin: :grin:

Nee-im Ernst...das ist sowas von rein theoretisch...wer ist schon so blöd,sein Motorrad dermassen über die Landstrasse zu knallen ..?
Und wenn...dann halte ich eine MPU für mehr als angebracht.

LG Sabine

cressi

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15

Dienstag, 12. Februar 2008, 08:24

Zitat

Original von biboty
WOMIT willst du eigentlich 260 auf der Landstrasse fahren ???
Ja-wenn ICH das sagen würde.. :grin: :grin: :grin:

Nee-im Ernst...das ist sowas von rein theoretisch...wer ist schon so blöd,sein Motorrad dermassen über die Landstrasse zu knallen ..?
Und wenn...dann halte ich eine MPU für mehr als angebracht.

LG Sabine


versteh garnicht was daran so unwahrscheinlich sein soll... in der region werden hier nicht gerade selten Leute mit weit über 200km/H auf der landstraße geblitzt... wie gesagt gerade straßen machen viel aus, das man in den südlichen bergen auf kurvenreichen strecken nicht unbedingt auf solche gedanken kommt ist auch klar ;)

biboty

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16

Dienstag, 12. Februar 2008, 10:31

Was bin ich froh,das ich nicht in eurer Region wohne . :grin:
UND-gerade Strecken sind exakt das,wovon wir hier jede Menge haben... ;)

So...nun aber Schluss...das Thema ist nun bei mir "durch".

LG Sabine

Fischi

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Dienstag, 12. Februar 2008, 14:29

Zitat

wie gesagt gerade straßen machen viel aus, das man in den südlichen bergen auf kurvenreichen strecken nicht unbedingt auf solche gedanken kommt ist auch klar


So ein Unfug....Jungchen wenn Du wüßtest was alles geht...fahr erstmal wirklich und träum nicht von "Ich war der Schnellste auf der B105".....wobei....Mecklenburg läd ja zu wunderschönen Radtouren ein....von Wismar nach Rerik hat doch was....

Wenn Du wirklich wissen willst was Fakt ist wenn man Dich blitzt mit diesem Tempo....geh doch auf die nächste Polizeistation und frag höflich was passiert....oder hast Du Angst vor einer sofortigen MPU?
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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cressi

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18

Dienstag, 12. Februar 2008, 15:38

Zitat

Original von Fischi

Zitat

wie gesagt gerade straßen machen viel aus, das man in den südlichen bergen auf kurvenreichen strecken nicht unbedingt auf solche gedanken kommt ist auch klar


So ein Unfug....Jungchen wenn Du wüßtest was alles geht...fahr erstmal wirklich und träum nicht von "Ich war der Schnellste auf der B105".....wobei....Mecklenburg läd ja zu wunderschönen Radtouren ein....von Wismar nach Rerik hat doch was....

Wenn Du wirklich wissen willst was Fakt ist wenn man Dich blitzt mit diesem Tempo....geh doch auf die nächste Polizeistation und frag höflich was passiert....oder hast Du Angst vor einer sofortigen MPU?


--> dachte das hier sei der post für solche Fragen :P wusste aber wirklich nicht das man ne 90grad kurve sooo schnell nehmen kann Alter Mann Fischi (wie war das noch mit Respekt, von dem du nicht gerade zeugst?) ;) ist mir absolut neu *gg*

ne radtour zwischen wismar und Rerik ohje... lieber nicht.. da gibts besser ausgebaute radstrecken...

ps: das mit der Polizeistation wäre ne ganz ordentliche Möglichkeit :D den spaß mach ich mir denke ich mal.. steht erst heute wieder nen Artikel hier in der Zeitung

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Fischi

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19

Dienstag, 12. Februar 2008, 17:11

Fahr erstmal selber und rede dann!

Dir Respekt zollen? Träum weiter und verdien ihn Dir!

Putzige Antworti darf sich cressili auch verkeinfi....auch wenn´s noch so juckti ...sagte das böse Moderatorli!
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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cressi

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Dienstag, 12. Februar 2008, 20:34

sehr stark offtopic alter mann :P

by the way: also erwartet einen wenn man mit solchen geschwindigkeiten geblitzt wird auf jeden Fall ne individuelle Beurteilung eines Richters? oder wird man "normal" nach BUßgeldkatalog beurteilt so lange man keinen Widerspruch einlegt?

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