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Der Bußgeldkatalog stellt Zumessungsregeln für die Bemessung der Geldbuße dar. Sie sind aufgestellt, um für sehr häufig vorkommende OWi eine gleichmäßige Behandlung durchzusetzen. Je häufiger die Verstöße in der Praxis sind, desto stärker ist eine gewisse Schematisierung notwendig, um unterschiedliche Beurteilungen in allgemeinen Bewertungsfragen durch zahlreiche Verwaltungsangehörige zu vermeiden. Solche unterschiedlichen Bewertungen könnten aus der Sicht der Betroffenen nicht nachvollzogen werden und würden daher auf Unverständnis stoßen. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog wollen deshalb aus übergeordnet erscheinenden Gerechtigkeitserwägungen bei massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen eine möglichst gerechte Erledigung herbeiführen. In diesem Sinne sind sie für sämtliche Bußgeldbehörden bindend.
Die Regelfallkonstruktion der BKatV lässt bei Fällen, die sich von der üblichen Begehungsweise unterscheiden, jedoch einen Ermessensspielraum.
Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände vorliegen. Die Bußgeldbehörden
sind also verpflichtet, objektive oder subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall die Regelgeldbuße zu unterschreiten und berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten (insbesondere bei Vorsatz).
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. Februar 2008, 18:00)
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Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände vorliegen.
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Original von cressi
---> riecht leider sehr nach Willkür... was ich nicht ganz verstehe, wozu der bußgeldkatalog wenn man im enddefekt jeder nach nase beurteilt werden kann... sicher um härter bestrafen zu können... aber dann braucht man keinen bußgeldkatalog![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. Februar 2008, 18:17)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cressi« (11. Februar 2008, 18:22)
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Original von cressi
wieso coyote? das ist doch totaler blödsinn
ist doch ganz einfach... kein unterschied ob viel oder wenig verkehr...
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so wies jetzt ist und das ohne willkür...
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so und soviel drüber ist nunmal soviel drüber... wenn ich andere gefährde gehört das für mich dann nicht in den straftatbestand geschwindigkeit überschritten...
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die schilder die stehen sind ja so ausgelegt bzw. unsere straßen das sie auch bei regen etc. sinnvolle orientierung sind...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. Februar 2008, 18:33)
8)
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Original von mecdoc
Ab welcher geschwintigkeit Blitzt das gerät nicht mehr ?
nur nen reh darf dann nicht über die straße hoppeln
. Aber am sonsten kenne ich nur wenige landstraßen, wo es mal 10 km gerate aus geht. Ich hoffe das nimmst mir nicht übel, hatte bei euch hauch schon ein beinah unfall ( diese Disco-Kids ). cressi.Benutzerinformationen überspringen
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Original von biboty
WOMIT willst du eigentlich 260 auf der Landstrasse fahren ???
Ja-wenn ICH das sagen würde..![]()
![]()
Nee-im Ernst...das ist sowas von rein theoretisch...wer ist schon so blöd,sein Motorrad dermassen über die Landstrasse zu knallen ..?
Und wenn...dann halte ich eine MPU für mehr als angebracht.
LG Sabine
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wie gesagt gerade straßen machen viel aus, das man in den südlichen bergen auf kurvenreichen strecken nicht unbedingt auf solche gedanken kommt ist auch klar
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
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Original von Fischi
Zitat
wie gesagt gerade straßen machen viel aus, das man in den südlichen bergen auf kurvenreichen strecken nicht unbedingt auf solche gedanken kommt ist auch klar
So ein Unfug....Jungchen wenn Du wüßtest was alles geht...fahr erstmal wirklich und träum nicht von "Ich war der Schnellste auf der B105".....wobei....Mecklenburg läd ja zu wunderschönen Radtouren ein....von Wismar nach Rerik hat doch was....
Wenn Du wirklich wissen willst was Fakt ist wenn man Dich blitzt mit diesem Tempo....geh doch auf die nächste Polizeistation und frag höflich was passiert....oder hast Du Angst vor einer sofortigen MPU?
wusste aber wirklich nicht das man ne 90grad kurve sooo schnell nehmen kann Alter Mann Fischi (wie war das noch mit Respekt, von dem du nicht gerade zeugst?)
ist mir absolut neu *gg*
den spaß mach ich mir denke ich mal.. steht erst heute wieder nen Artikel hier in der Zeitung Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cressi« (12. Februar 2008, 15:40)
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Geblitzt mit 260km/H auf der Landstraße... © MOTORRAD online24