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niednied

Mo24-Fan

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1

Samstag, 16. Februar 2008, 08:51

?? Ordnungswiedrigkeit Auspuffanlage ??

hallo Zusammen,hab mal ein Anliegen an Euch....

Seit dem 1.03.2007 gibt es die Fahrzeug Zulassungsordnung. Und da ist wohl geregelt, welches Strafmaß für zu laute Auspuffanlagen gefordert werden. Weil es gibt ja den § 18 der StVZO nicht mehr. Ich hab leider nur eine ganz schlechte Kopie mit diesem Artikel, der in dem MOTORRAD MAGAZIN MO erschienen ist.Ich bräuchte diese Seite mal als Kopie bzw. kann mir jemand von Euch mal noch paar Worte dazu schreiben bzw. nen Tipp geben wo man dies nachlesen kann bzw. welche Ausgabe dieser Zeitung es war usw. ...
(Strafmaß alt 50 Euro + 3 Punkte; Strafmaß neu 25 Euro keine Punkte bzw. vorstellen des Bikes mit org. Auspuff nach 14 Tagen....)
Bin darauf gestossen, weil ein Händler mir diesen Tipp gab als ich nen neuen Auspuff bestellt hab und wir über den db-Killer gesprochen haben der nur zum stecken ist und deshalb leicht zu entfernen....


:danke: für Eure Mühe

mfg
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Fischi

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2

Samstag, 16. Februar 2008, 09:03

RE: ?? Ordnungswiedrigkeit Auspuffanlage ??

Fahren ohne dB Eater ist Fahren ohne ABE...75€ und drei Punkte...sofortige Stilllegung des KFZ, Weiterfahrt nur mit eingebautem dB-Eater....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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niednied

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3

Samstag, 16. Februar 2008, 09:14

@ Fischi
und gerada dies gibt es wohl nicht mehr
mit der Begründung der Verhältnismäßigkeit.....

Zitat: von einem zu lauten Auspuff geht keine Gefährdung aus im schlimmsten Fall kann es zu einem Vorführen nach 14 Tagen kommen.... und keine sofortige Stilllegung

mfg
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Fischi

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4

Samstag, 16. Februar 2008, 09:31

Fahren ohne ABE 50€ und drei Punkte, fahren ohne dB Eater (wenn nötig) +25€ Bußgeld

Ich wüßte nicht das sich das geändert haben soll....es wurde in einigen Zeitschriften mal erwähnt...aber gerade das soll dem peniblen deutschen Landbüttel als sein Lieblingsmangel weggenommen werden? Die brauchen ja ´nen Psychologen.....

Also ich find nix anderes im Bußgeldkatalog....
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biboty

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5

Samstag, 16. Februar 2008, 09:42

DAS haben schon viele gedacht...wegen den ganzen Halbwahrheiten,die darum im Umlauf sind.

NICHTS hat sich geändert....in der BN ist ein sehr guter Bericht darüber drin.
Also...lasst euch nach wie vor nicht erwischen,denn es hat sich nichts geändert.

LG Sabine

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6

Samstag, 16. Februar 2008, 09:43

@ Fischi

hab mal nen fixen Scann gemacht, allerdings ist das orginal schon schlecht........

naja geht schon zu lesen mit ner guten optik...
mfg
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »niednied« (16. Februar 2008, 09:46)


Fischi

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Samstag, 16. Februar 2008, 10:06

Mal langsam! Da steht von "zu lauten Auspuffanlagen" geht keine Gefahr aus....also wenn Du in den Papieren 93dB stehenh hast aber mit 95dB gemessen wirst bei einem Austauschdämpfer....dann werden 25€ fällig und ´ne Vorführung....

Demontage dB-eater = Erlöschen der ABE


Anders verhält es sich wenn der Orig. Dämpfer z.B. von Rost her einen Defekt hat und deshalb zu laut ist...da passiert rein gar nichts, ein Defekt kann auftreten...er muss aber behoben werden.
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8

Samstag, 16. Februar 2008, 10:08

Und wenn der original Dämpfer zu laut ist,ohne das er Rostbefall hat...dann hat man auch Pech gehabt.

LG Sabine

9

Samstag, 16. Februar 2008, 10:09

solange der einzelne "Kontrollbeamte" sein Handeln rechtfertigen kann ,
ändert sich grundsätzlich NIX .
Ich an Deiner Stelle würde nicht lange fackeln ,dem kontrollierenden Beamten Verweise ,
Gesetzestexte , Verordnungen vor die Füsse schmeissen - weil " schwarz auf Weiss" da was geschrieben steht .......
Erst gar net fragen ,lieber gleich in die Tat umsetzen .
Solche Akrobaten braucht das Land .Jawoll .....

gruss
PETER
hart-aber herzlich

Wawy

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10

Samstag, 16. Februar 2008, 10:11

Du irrst.
Das hatte sich in der Tat mal geändert. Mittlerweile wurde die Lücke aber wieder geschlossen und das sieht aus wie vorher...
präsentiert:

Fischi

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11

Samstag, 16. Februar 2008, 10:15

Zitat

Original von biboty
Und wenn der original Dämpfer zu laut ist,ohne das er Rostbefall hat...dann hat man auch Pech gehabt.

LG Sabine


Das ist leider auch wahr....und ein echtes Problem....mir ist bisher aber noch kein Beamter untergekommen der dabei nicht ein Auge zudrückt, ratloser Blick, Schulterzucken und fragen wie man denn eine originale Anlage die vom KBA so zugelassen wurde noch originaler machen soll....

Das KBA steht über dem Büttel ;)

Die Messmethoden sind in vielen Fällen auch nicht korrekt durchgeführt 8)
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12

Samstag, 16. Februar 2008, 10:18

wie soll oder will der Beamte mit nur hören feststellen ob 93db oder 95 db "erklingen"????? aber ich glaub es liegt dann wohl an der Laune vom "Prüfer" in grün obs zu laut ist oder nicht. Trotzdem möchte ich gerne mal wissen ob und wo sowas im orginal Text zu lesen ist.

so nun muss ich erstmal einkaufen gehn mit der Holden, die übrigens auch schon über nen neuen Topf nachdenkt.....


mfg
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13

Samstag, 16. Februar 2008, 10:30

Mit "nur Hören" ....Du würdest Dich wundern wieviel 2dB tatsächlich sind....+10dB ist doppelte Lautstärke, dieses Messystem ist logarithmisch aufgebaut...

Davon abgesehen haben die einfache Messgeräte....es gibt übrigens auch Handy´s die sehr ordentliche Messergebnisse auspucken....
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Brettermeier

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14

Samstag, 16. Februar 2008, 11:55

Zwei dB sind in der Tat schon sehr viel.
Wenn ich mich recht erinnere bedeutet bereits eine Zunahme von drei dB(A) eine Verdoppelung der Lautstärke.
"Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz jederzeit." (Terry Pratchett, Schweinsgalopp)

Fischi

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15

Samstag, 16. Februar 2008, 12:15

Lautstärke und Schalldruck nicht verwechseln....10dB sind doppelt so laut....der Schalldruck nimmt aber immens mehr zu ....

Na ja...der Schalldruck hängt auch noch von der Frequenz ab...

Ein tiefes 100dB Geräusch wird angenehmer empfunden als ein schrilles so ab 1000Hz bei gleichem Schalldruckpegel (dB)
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Kim1978

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16

Samstag, 16. Februar 2008, 13:51

interessante diskussion da ich bald eine auspuffanlage kaufen werde.

Kim


"Ein weiterer Grund für die bevorzugte Verwendung des Dezibels ist, dass sich einfacher fassbare Zahlenwerte ergeben, so entspricht z. B. die Verdopplung der Leistung einer Änderung um ca. 3 dB, die Verzehnfachung einer Änderung um 10 dB"

http://de.wikipedia.org/wiki/Dezibel#Def…Bel_und_Dezibel

schokorossi

unregistriert

17

Samstag, 16. Februar 2008, 18:13

Die Pegelrechnung, jaja *kopfkratz*

Der Schallleistungspegel ist eine Energiegröße, d.h. die Schallenergie der Schallquelle wird dadurch beschrieben.
Der Schalldruckpegel dagegen ist der gemessene Schalldruck an einem beliebigen Ort, ist also von der Entfernung zur Schallquelle abhängig.

Bei Schallenergiegrößen wird mit 3db eine Verdoppelung erreicht, bei der Pegelmessung entsprechen 6dB einer Verdoppelung.

Der Schalldruckpegel ist für uns Motorradfahrer wichtig. Da das Gehör aber nicht in allen Frequenzbereichen gleich laut empfindet (grob gesagt in tiefen Frequenzen relativ unempfindlich, bei mittleren sehr empfindlich, zu höchsten Frequenzen wieder unempfindlicher), kann man nicht so einfach sagen, daß die Erhöhung um 6dB einer Verdoppelung der Lautheit enspricht. Es kommt sehr auf die Art der Schallquelle an, auch wenn die Messgröße "dB" meist schon einer sog. Bewertungskurve unterliegt, die diese Eigenschaften teilweise berücksichtigt - "db(A)"

Man muß also unterscheiden zwischen der gemessenen Verdoppelung und der empfundenen:
In der Praxis entspricht die Pegelanhebung eines breitbandigen Geräuschs von 10dB in etwa einer Verdoppelung der Lautstärkeempfindung beim Menschen.

Allerdings sind 2dB wirklich nicht viel - das ist gerade mal so wahrzunehmen. Erst ab 3 dB kann eigentlich jeder sagen, ob ein Signal lauter ist.

Hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben... :)

sparxxxx

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18

Samstag, 16. Februar 2008, 20:09

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis


(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Meine Gallerie DER JÜNGSTE SHADOWFAHRER!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sparxxxx« (16. Februar 2008, 20:10)


leroy

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19

Samstag, 16. Februar 2008, 23:42

Na jaaa...
Wenn ich Punkt 3 mal auf meine persönliche Weise auslege, dann wird ja beim Einbau einer illegalen Krawalltüte das Geräuschverhalten eher verbessert. Aber leider geht es ja nicht nach mir.

Gruß
Leroy

niednied

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20

Sonntag, 17. Februar 2008, 08:40

ALSO ich bin zum schluss gekommen, ich bau die KRAWALLTÜTEN (DANKE Leroy) ans Bike und lass mich überraschen was die Jungs in grün dazu zu sagen haben, wenn sie mich sollten mal rausholen....
DANKE für die Hilfe und

mfg
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