Dr.Google sagt:
Das Zusatzschild 'Bei Nässe' ist wirksam und gilt dann, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11). 'Nässe' besteht hiernach dann, wenn Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche nicht mehr erkennbar sind. (Siehe auch BayObLG VRS 53, 144;
Bouska VD 77, 74, 161, 193; 78, 9; andere Meinung OLG Celle VRS 53, 128). Voraussetzung ist deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11), sie darf nicht nur feucht oder stellenweise naß sein (Spurrillen) (OLG Hamm VRS 53, 220 = StVE Nr. 8)." Und was meinen die Rechtsgelehrten? Das Schild gilt bei Regen beliebiger Stärke und kurz danach. Für die Rechtsprechung (OLG Celle VRS 53, 128 - Az. 1 SS WI 553/76) "nicht klar und eindeutig genug, um eine Zuwiderhandlung gegen die bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können".
http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/naesse.php
Faustformel:
Nässe ist sobald das Spritzwasser des vorausfahrenden Fahrzeuges Dich dazu zwingt den Scheibenwischer zu benutzen. Bei Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands.
Falls niemand vor Dir faehrt musst Du halt warten bis jemand vorbei kommt