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buckelkopf

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1

Mittwoch, 2. April 2008, 21:00

Zusatzscheinwerfer

Zum Thema "Zusatzscheinwerfer" wurde ja schon einiges geschrieben. Eine Frage hätte ich aber noch.

Ich habe mir heute 2 Zusatzscheinwerfer an mein Möpp anbauen lassen. In der Werkstatt wurde mir gesagt, dass die Zusatzscheinwerfer nur in Verbindung mit Fernlicht, nicht aber mit Abblendlicht eingeschaltet werden dürfen. Dementsprechend wurden die beiden Scheinwerfer so angeschlossen, dass sie gleichzeitig mit dem Abblendlicht nicht eingeschaltet werden können.

Ist das korrekt?
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Coyote

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2

Mittwoch, 2. April 2008, 21:05

RE: Zusatzscheinwerfer

Hat das Möpp EU- oder StVO-Zulassung?


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (2. April 2008, 21:05)


CHiP

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3

Mittwoch, 2. April 2008, 22:23

sagst Du uns auch, was für Zusatzscheinwerfer?

Grundsätzlich gilt, das bei EU-Zulassung die Leuchten nur einzeln (Hauptscheinwerfer) oder max. paarweise (Zusatzscheinwerfer) leuchten dürfen.

Wenn Zusatzscheinwerfer = Nebelleuchten, dann nur zusammen mit Stand.- oder Abblendlicht.

Wenn Zusatzscheinwerfer = Fernscheinwerfer, dann nur zusammen mit Stand.- oder Abblendlicht.

Daraus ergibt sich das Verbot, dass die Nebelleuchten zusammen mit Fernlicht leuchten sowie das Verbot, dass zusätzliche Fernscheinwerfer zusammen mit dem Fernlicht im Hauptscheinwerfer leuchten.

Bei Zulassung nach der StVZO dürfen als Zusatzleuchten nur jeweils eine Nebelleuchte und ein Fernscheinwerfer angeschlossen werden.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »CHiP« (2. April 2008, 22:25)


buckelkopf

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4

Mittwoch, 2. April 2008, 22:43

@ Coyote
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) ist überschrieben mit "Europäische Gemeinschaft -Bundesrepublik Deutschland.

@ Chip
Bei den Zusatzscheinwerfern handelt es sich nicht um Nebelleuchten. Im Yamaha-Zubehörkatalog sind sie ausgewiesen als "Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung".

Viel schlauer bin ich jetzt immer noch nicht!
Buckelkopf
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Coyote

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5

Donnerstag, 3. April 2008, 14:49

Zitat

Original von buckelkopf
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) ist überschrieben mit "Europäische Gemeinschaft -Bundesrepublik Deutschland.


Das steht da immer. Steht im Feld K irgendetwas mit "e" am Anfang?

Schau mal hier:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1…61518/1_112.pdf

Zitat

Beim Einschalten des zusätzlichen Fernscheinwerfers
müssen die Schlussleuchten, die Kennzeichenbeleuchtung
und die blaue Fernlicht-Kontrollleuchte mitbrennen.
Beim Abblenden muss das Fernlicht auch im
"Zusätzlichen" erlöschen. Unter Beachtung dieser Bedingungen
ist nach deutschem Recht (StVZO und ergänzende
amtliche Erläuterungen) auch eine separate
Zu- und Abschaltung des zweiten Fernscheinwerfers
erlaubt.


Zitat

Ein separater Schalter für Nebelscheinwerfer ist geboten;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und
die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen. Bei zwei
Nebelscheinwerfern nach EG-Recht muss auch das
Abblendlicht mitbrennen.


Je nachdem, was Du für Scheinwerfer hast.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (3. April 2008, 14:55)


klanor

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6

Donnerstag, 3. April 2008, 15:05

@Coyote: Ist es relevant, on da ein e oder ein E im Feld K steht?
Bei mir finde ich nur ein großes E

Was die Schaltung der Scheinwerfer angeht: Wahrscheinlich ist alles davon abhängig, ob du sie als Fern- oder Nebelscheinwerfer deklarierst, denn das steht ja nirgendwo drauf.

Meine sind im Zweifelsfall Begrenzungsleuchten. Zwar mit je 55 W, aber eben Begrenzungsleuchten.

Ich habe noch nirgendwo etwas gefunden, das die Bedingungen von "Zusatzscheinwerfern" eindeutig regelt, wenn man sie nicht ausdrücklich Fern- oder Nebelscheinwerfer nennt. Und ich habe gesucht...

Coyote

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7

Donnerstag, 3. April 2008, 15:08

Zitat

Original von klanor
@Coyote: Ist es relevant, on da ein e oder ein E im Feld K steht?
Bei mir finde ich nur ein großes E


Ich hab gerade kein Gegenbeispiel, bin mir aber recht sicher, dass bei einer StVZO-Zulassung da nur eine Zahl steht. Ob Majuskel oder Minuskel sollte wurscht sein.

Können ja auch Arbeitsscheinwerfer sein. Was sie sind, entscheidet derjenige der sie dranbaut, und je nachdem, wofür er sich entscheidet, hat er gewisse Regeln zu befolgen.


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CHiP

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8

Donnerstag, 3. April 2008, 16:26

Zitat

...Was sie sind, entscheidet derjenige der sie dranbaut...


Ne Leute, das kann ich so aber nicht stehen lassen. Die Lichtausbeute ist bei einem Nebelscheinwerfer (leuchtet breit) eine Andere als bei einem Fernscheinwerfer (leuchtet zielgerichtet).

Wenn ich nun also einen Zusatzscheinwerfer "Nebel" habe, kann ich den nicht als Fernscheinwerfer deklarieren.

Es ist also schon wichtig, zu wissen, was ich für eine Leuchte habe, denn davon ist abhängig, mit welcher Schaltung des Hauptscheinwerfers die Zusatzleuchten leuchten dürfen.

Nebelscheinwerfer müssen sogar einen separaten Lichtschalter haben, da sie -anders als Fernscheinwerfer- nur bei Nebel / starkem Schneefall eingeschaltet werden dürfen.

Ob man die Leuchten, wenn es nicht gerade Fernscheinwerfer sind, als Tagfahrlicht bzw. Begrenzungsleuchten verwendet, muß jeder selber wissen. Die eigentlich Verwendungsart jedoch wird spätestens bei der nächsten HU zur Sprache kommen. Ich glaube kaum, dass man damit durchkommt, wenn man sagt, dass die Nebelleuchten die Begrenzungsleuchten sind, da die nämlich nur eine Leistung von 5W haben dürfen und nicht wie die Nebelleuchten 55W.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

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Coyote

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Donnerstag, 3. April 2008, 16:49

Widerspruch - Ich glaube, es hindert Dich nichts daran, ein Fernlicht als Suchscheinwerfer anzumontieren und entsprechend zu beschalten/nutzen, so wie es für Suchscheinwerfer vorgeschrieben ist. Zumindest auf den ersten Blick finde ich in der StVO keine Vorschrift, dass z. B. ein Scheinwerfer mit der Streuung eines Nebelscheinwerfers nicht als Fernlicht montiert werden könnte, sofern alle Vorschriften für Fernlicht eingehalten werden. Über Ausleuchtwinkel oder so sagt die StVZO nichts (kann natürlich in irgendeinem Anhang stehen, das räume ich ein).

Leuchtet er bei Betätigung des Fernlichtschalters und geht die blaue Lampe dabei an, ist es eben ein Fernlicht, auch wenn mal er als Nebelscheinwerfer gebaut wurde.

Wenn die Bauweise des Scheinwerfers natürlich die technischen Restriktionen nicht einhält, ist es logischerweise nicht erlaubt - ein Suchscheinwerfer mit 55 W ist nicht drin. Das sollte aber klar sein.

Oder um meinen widerspruch umzubiegen: wo steht eigentlich, wann ein Fernlicht eben ein Fernlicht ist, wenn nicht in den Einbauvorschriften der StVZO/EWE-irgendwas?


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CHiP

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10

Donnerstag, 3. April 2008, 16:58

Zitat

Original von Coyote...wo steht eigentlich, wann ein Fernlicht eben ein Fernlicht ist...


Als Kürzel am Scheinwerfer. Sollte es zumindest. So, wie z.B. dieses R1 an den Blinkleuchten.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Coyote

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Donnerstag, 3. April 2008, 17:01

Ah. Also die entsprechende E-Norm letztlich, nach der der Scheinwerfer abgesegnet wurde. Danke. :)


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CHiP

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Donnerstag, 3. April 2008, 17:40

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A  Begrenzungs- bzw. Umrissleuchte (nach vorn   wirkend)   
AR Rückfahrscheinwerfer 
AS Scheinwerfer der Klasse "A" für symmetrisches   Abblend-/Fernlicht 
BS Scheinwerfer der Klasse "B" für symmetrisches   Abblend-/Fernlicht   
B  Nebelscheinwerfer (früher auch für   Nebelschlussleuchte)   
C Scheinwerfer für Abblendlicht   
D Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquelle   
F Nebelschlussleuchte   
R Scheinwerfer für Fernlicht   -  Schlussleuchte   
RL Tagfahrleuchte   ..
H  Scheinwerfer mit Halogenglühlampe   
K Abbiegescheinwerfer   
L Kennzeichenleuchte   
MB  Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht für   Krafträder   ..
D  als Einzelleuchte oder auch in einer Baugruppe   verwendbar   ..
PL Kunststoffabschlussscheibe   
SM1, SM2  Seitenmarkierungsleuchten   
S1, S2  Ein-, Zweipegelbremsleuchte   
S3  zusätzliche zentrale Bremsleuchte   
TA1, TA2  Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht)   
TB1, TB2  Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)   
XA1, XA2  Blitzleuchte mit einer Hauptabstrahlrichtung für  gelbes Licht   
XB1, XB2  Blitzleuchte mit einer Hauptabstrahlrichtung für blaues Licht
1, 1a, 1b, 11  nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger   
2a, 2b, 12  nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger   
3, 4, 31  	vorn seitliche Fahrtrichtungsanzeiger   
5 seitliche Fahrtrichtungsanzeiger   
6  seitliche lichtstarke Fahrtrichtungsanzeiger 
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

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Donnerstag, 3. April 2008, 18:46

:respekt: CHiP.

Von dir kann man ja noch richtig was lernen.

Auf meinen Zusatzscheinwerfern ist tatsächlich ein B

Allerdings so winzig, dass man es kaum erkennen kann. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Scheinwerfer selbst schon recht klein sind. :smirk:

buckelkopf

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14

Freitag, 4. April 2008, 02:00

Nach nochmaliger Rückfrage bei meinem MR-Händler wurde mir zum Thema "Zusatzscheinwerfer" als Fernscheinwerfer verbindlich mitgeteilt:

1. Koppelung mit Abblendlicht grundsätzlich n i c h t zulässig (lediglich zusammen mit Standlicht);

2. gleichzeitiges Einschalten des Fernlichtes im Hauptscheinwerfer und der Zusatzscheinwerfer grundsätzlich unzulässig (d.h. Fernlicht entweder nur im Hauptscheinwerfer o d e r nur leuchten der Zusatzscheinwerfer.

In meinem Fall hat der Mechaniker die Zusatzscheinwerfer so verkabelt, dass ich sie mittels kleinem Schalter zusätzlich zum Fernlicht im Hauptscheinwerfer zuschalten kann, was aber - wie oben ausgeführt -eigentlich nicht zulässig ist. Begründung: dies sei die bevorzugte Variante vieler Möppfahrer wegen der maximalen Lichtausbeute. Man darf sich nur nicht erwischen lassen. Beim Tüv auch kein Problem, da Zusatzscheinwerfer abgeschaltet werde können.
Buckelkopf
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kleiner Chris

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15

Dienstag, 11. Mai 2010, 20:10

Möchte mal hier das Thema wieder etwas anwärmen. Immer mehr Autos fahren ja mittlerweile mit Tagfahrlicht rum was für die Zweiradfraktion in Sachen sehen und gesehen werden ja nicht besonders gut ist.
Gibt es denn schon Alternativen für das Bike das man wieder etwas mehr auffällt, mit dem Segen des TÜVs mein ich natürlich.
Es gibt ja z.B. Griffprotektoren von Acerbis mit LED Leiste, kann mir aber sehr gut vorstellen das sowas bei uns nicht erlaubt ist obwohl es das Möp vieleicht breiter aussehen lassen würde.
http://www.acerbis.it/moto/PS09/paramano…20con%20LED.jpg
BMW F 800 R - Ne gute Entscheidung!

I don't care if you are black, white, gay, lesbian, fat, thin, poor, rich or whatever. If you are nice to me, I'm nice to you!

klanor

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16

Dienstag, 11. Mai 2010, 21:14

Wenn die Dinger eine E-Nummer haben, gehen sie wahrscheinlich als Bgrenzungsleuchten durch.
Dann gibt es keine Probleme.

Aber ich nehme mal an, dass eben diese E-Nummer nicht existiert.

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