Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

Inox

Ritter Rostfrei

  • »Inox« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 930

Registriert: 03.01.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Yamaha XTZ 750 Super Tenere

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 16. Mai 2008, 18:38

Haftungsverzicht bei Pulkfahrten

Interessant für Gruppenausfahrten:


Bei Pulkfahrten (mit Unterschreitung des üblichen Sicherheitsabstandes) fährt man offenbar immer auf eigenes Risiko, auch wenn der Vordermann einen unfallverursachenden Fehler macht.

Gerichtsurteil

Bei Gruppenfahrten im geschlossenen Pulk, ist wie bei Sportveranstaltungen von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen, da bei getauschter Lage der Unfallverursacher ebenso gut in die Lage des Geschädigten hätte kommen können.

Für die jeweiligen Haftpflichtversicherungen ist das bestimmt ein gefundenes Fressen X(

Man muss auch mal auf ein Opfer verzichten können...
(Werner Enke)

Maddock

Mo24-Fan

Beiträge: 388

Registriert: 12.08.2007

Region: Niedersachsen

Motorrad: moooooment ... ;)

  • Private Nachricht senden

2

Freitag, 16. Mai 2008, 18:48

Servus.

Interessantes Urteil.

Jau, Haftpflichtversicherungen werden das gerne verwenden.

Also, oben bleiben!

Grüße
Mad
Definition Mensch:
Er ist ein Phänomen, das Fälschungen ohne ein Original hervorgebracht hat - mit zwei Puzzleteilen, die nicht zusammenpassen: Wissen und Glauben.

klanor

Team MO24 - deus ex machina

Beiträge: 7 412

Registriert: 24.08.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ホンダ, Honda, Transalp

  • Private Nachricht senden

3

Freitag, 16. Mai 2008, 18:48

RE: Haftungsverzicht bei Pulkfahrten

Sehr geehrter Herr Humbug, sehr geehrte Frau Mülleimer,

zur Zeit des Unfalls befand ich mich zwar im "Pulk", war jedoch entgegen Ihrer Darstellung als Alleinfahrer unterwegs.
Die Gruppe von Motorradfahrern, in der ich mich aufhielt, als es zu dem Unfall kam, war dabei, mich zu überholen, was unter Beachtung der StVO geschah und ein Vorgang von bereits mehreren Minuten war. Dieser Vorgang war noch nicht abgeschlossen, als es zu dem Unfall kam.

Mit freundlichem :nanana:
Ihr Beitragszahler

Inox

Ritter Rostfrei

  • »Inox« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 930

Registriert: 03.01.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Yamaha XTZ 750 Super Tenere

  • Private Nachricht senden

4

Freitag, 16. Mai 2008, 19:07

RE: Haftungsverzicht bei Pulkfahrten

Vielleicht hättest du Anwalt werden sollen :grin:

Man muss auch mal auf ein Opfer verzichten können...
(Werner Enke)

RoteS4

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 999

Registriert: 15.07.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ja

  • Private Nachricht senden

5

Freitag, 16. Mai 2008, 21:03

RE: Haftungsverzicht bei Pulkfahrten

klanor hat nur das schon vor einiger Zeit hier gepostete Urteil gut durchgelesen und sich seine eigenen Gedanken zu dem Sachverhalt gemacht. ;)

Rasen im Pulk

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RoteS4« (16. Mai 2008, 21:05)


Inox

Ritter Rostfrei

  • »Inox« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 930

Registriert: 03.01.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Yamaha XTZ 750 Super Tenere

  • Private Nachricht senden

6

Freitag, 16. Mai 2008, 21:24

RE: Haftungsverzicht bei Pulkfahrten

:O oops, habe ich wohl derzeit verpasst...

dann wurde es ja schon ausgiebig diskutiert und kann jetzt als Auffrischung vor der FT-Ausfahrt gesehen werden :P :grin:

Man muss auch mal auf ein Opfer verzichten können...
(Werner Enke)

klanor

Team MO24 - deus ex machina

Beiträge: 7 412

Registriert: 24.08.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ホンダ, Honda, Transalp

  • Private Nachricht senden

7

Freitag, 16. Mai 2008, 21:26

RE: Haftungsverzicht bei Pulkfahrten

Habe ich zwar nicht, aber jetzt da du es erwähnst, weiß ich wieder, woher mir das so bekannt vorkam.

Trotzdem habe ich keine Ambitionen, Anwalt zu werden. 8)

blahwas

Asphaltschinder

Beiträge: 18 466

Registriert: 17.07.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

  • Private Nachricht senden

8

Freitag, 16. Mai 2008, 21:44

RE: Haftungsverzicht bei Pulkfahrten

Zitat

Original von klanor
Mit freundlichem :nanana:

Kuuuuuuuuult! Stelle ich Stempel von her, und werd reich! *zum Patentamt renn*
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung