Zitat
Beide Parteien stellen jedoch nicht in Abrede, dass es während der Fahrt vereinbarungsgemäß
zu signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen sollte; unstreitig ist ferner,
dass die Motorradfahrer in “versetzter” Formation im Pulk fahren wollten.
Danach ist - ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Sportveranstaltungen
- ein stillschweigender Haftungsausschluss anzunehmen. Bei sportlichen Wettbewer-
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ben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential,

Zitat
Im Streitfall war das verabredungsgemäße Fahren im
“Pulk” deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit notwendig und für die Beteiligten erkennbar
der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände
zum Vorder- und Nebenmann einherging.
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (27. Mai 2008, 08:56)
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Wer von uns, der in Formation fährt hält schon die Sicherheitsabstände wirklich ein?
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Also Vorsicht bei der nächsten Ausfahrt mit Freunden....man verliert u.U. den Versicherungsschutz
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x-stars« (27. Mai 2008, 08:57)
FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued


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Original von Fischi
Meine Bedenken das man bei Gruppenfahrten automatisch vor den Gerichten als "sowieso StVO Verächter" angesehen wird, sind damit nicht ausgeräumt....

Gruppenfahrten, wichtiges Urteil in Sachen Versicherung © MOTORRAD online24