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indebaer

Mo24-Probefahrer

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1

Dienstag, 3. Juni 2008, 15:24

Blitzen/Lasern ohne anhalten gültig?

Hallo zusammen ...

Bin in letzter Zeit auf widersprüchliche Aussagen gestoßen, was die Geschwindigkeitsmessungen mit Laser und der Gültigkeit ohne Anhalten betrifft. Nach meinem Wissen muss ich nach dem Lasern auch unmittelbar angehalten werden. Andere behaupten, das Notieren des Kennzeichens reicht aus. Was stimmt denn nun?

Die Version mit dem Kennzeichen notieren erscheint mir doch sehr fragwürdig was die Beweislage angeht. Da bräuchte man sich an einem sonnigen Wochenendtag ja nur in irgendeine Kurve zu stellen, Kennzeichen zu notieren und grob zu schätzen. Das fehlte mir noch ...

Ist übrigens kein konkreter Anlass, wollte nur mal so in die Runde fragen, weil es mich interessiert.

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x-stars

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2

Dienstag, 3. Juni 2008, 15:26

Wo ist denn der Unterschied, wenn du angehalten wurdest und die Messung nicht nachprüfen kannst oder wenn du weiterfährst ud nichts nachprüfen kannst? :O

indebaer

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3

Dienstag, 3. Juni 2008, 15:38

Kann man das nicht? Dachte die müssen einem das zeigen was die bei mir gemessen haben?

Beim klassischen Foto und der Kameraverfolgung erzählt man im TV immer, dass da diese und jene Parameter genaustens eingehalten werden müssen, da die Messung sonst ungültig ist. Und mit dem Laser schießen die aus der Hüfte, können das notierte Kennzeichen auf dem Notizblock der Messung vielleicht nicht mal eindeutig zuordnen und das soll gültig sein? Erscheint mir halt etwas seltsam.

Sorry aber ich bin bisher nur klassisch mit Bild geblitzt worden. Deswegen frage ich ja auch ... wenn jemand etwas Aufklärung betreiben möchte, nur zu.
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Keayjay

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4

Dienstag, 3. Juni 2008, 15:40

Wie soll dann die polizei feststellen, wer gefahren ist? In D gilt doch das Halter verantwortlich ist ?
Ich hab 2 Beine darm fahr ich af 2Räder

Tommy86

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5

Dienstag, 3. Juni 2008, 16:02

1: An die Ecke stellen und Kennzeichen notieren is nicht. Dir muss auf Nachfrage immer noch ein Beweisfoto nach Hause geschickt werden, welches das Ganze dokumentiert.
Und eben deshalb ist es auch völlig wumpe ob du angehalten wirst oder nicht.

2: Die Identitätsfeststellung ist gar nicht sooo schwer. Ich wurde mal mit dem Auto von meiner Mom geblitzt und der darauf folgende Brief war an mich adressiert. Und wenn jeder beteiligte abstreitet dass er selber gefahren ist, dann schaut eben ein Polizeibeamter vorbei und vergleicht Foto mit Original.

3: "Diese und Jene Paramter" sind keine Wissenschaft, sondern beschränken sich auf Sachen wie "nicht auf reklektierende Flächen zielen", "Winkel einstellen" etc.
Auch ein eingewiesener Mitarbeiter der Rennleitung kann das durchaus korrekt aufbauen.
Wenn du einen begründeten Verdacht hast dass an dem Foto etwas nicht stimmst, dann kannst du mit Hilfe eines Rechtsanwalts prüfen lassen ob der Blitzer auch richtig geeicht war, aber angeblich liegt die Fehlerquote hier verhältnismäßig gering.

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x-stars

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6

Dienstag, 3. Juni 2008, 16:42

Beim Lasern gibt es kein Foto. Das Anhalten "müssen" (falls es das wirklich gibt) könnte höchstens den Grund haben, dass du die Messung auf dem Bildschirm sehen kannst. Aber ob es eine Messung von dir ist, oder ob er die vor 3h vom Ghostrider gemacht hat, siehst du dort nicht. Deswegen gibt es bei der Lasermessung immer zwei Beamte, einer für die Messung und einer für das Protokoll. Denen muss man halt vertrauen, dass sie korrekt arbeiten.
Die Messung selbst ist nicht so schwierig: Laserstrahl drauf, irgendwo wird immer was zurückgeworfen und fertig ist die Messung. Ist das Ergebnis wirklich unbrauchbar, zeigt das Gerät das auch an. Siehe dazu auch:

http://mopeten.tv/?p=98

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blahwas

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7

Mittwoch, 4. Juni 2008, 12:30

Anhalten ist nur hilfreich, um den Fahrer sofort zu ermitteln - es ist keine Pflicht. Der Halter haftet ja nur beim Falschparken, ansonsten muss immer der Fahrer ermittelt werden. Und wenn sich alle im Haushalt ausreichend zickig anstellen, ist das garnicht so leicht...
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

8

Mittwoch, 4. Juni 2008, 15:40

Das Anhalten dient der Beweissicherung, wie es so schoen im Beamtendeutsch heisst. Durch die dazugehoerige Erfassung der Personalien des Fahrers gibt es dann keinen Zweifel mehr, wer den Verstoss begangen hat.

Natuerlich steht es den Behoerden frei, auch ohne Erfassung der Fahrerpersonalien, nachtraeglich ueber den Halter zu ermitteln, wer denn da gefahren ist. Wie blahwas schon schreibt, kann sich das aber u.U. schwer gestalten bzw. ohne Ergebnis bleiben.

@Keayjay
Halterhaftung gibt es in dem Fall auf gar keinen Fall in Deutschland.

-slowline-
-slowline-
Jetzt in der extragrossen Bluemchenpflueckerpackung

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indebaer

Mo24-Probefahrer

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9

Donnerstag, 5. Juni 2008, 11:26

Ich schließe daraus: Nix anhalten = Nix Strafe

Hat mir weitergeholfen, bin jetzt wieder etwas schlauer. Was natürlich nicht heißen soll, dass ich das jetzt zum heizen ausnutzen werde ;)
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Sportyzilla

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10

Dienstag, 8. Juni 2010, 16:38

Hey,

ich wollte keinen neuen Beitrag aufmachen... 8o


Hat sich inzwischen eigentlich was an der Regelung getan?

Ich bin anfang der Woche beim Überholen mit deutlich zu viel (25 kmh +-5 km/h) gelasert worden. :thumbdown:
Mich hat aber keiner angehalten. Hätte zwar auch sein können, dass man meinen Nebenmann erwischt hat, aber dieser wurde auch nicht angehalten (natürlich auch zu schnell!).

War auf ner zweispurigen Straße, darum sind wir nebeneinander gefahren. :smirk:


Gruß,
Robert

Coyote

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11

Dienstag, 8. Juni 2010, 16:45

Welche Regelung? Die, dass man dir den Verstoß nachweisen muss? Die gibts immer noch. Und je nach Gerät wurdest du einfach mitgefilmt, also braucht man dich nicht anhalten.
http://www.radarfalle.de/technik/ueberwa…technik/xv2.php


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*Fabian*

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12

Dienstag, 8. Juni 2010, 16:57

Passiert nichts, egal welche variante ;)

Das allerhöchste der Gefühle ist sie haben dein Kennzeichen und schicken dem Halter post, wenn er nicht gefahren ist und nicht weiss wer es war hat sich das erledigt :rolleyes:

Im allerschlimmsten Fall geht das vor gericht und nachher darfst du fahrtenbuch führen (aber dazu gehört noch was mehr zu wie einmal lasern)

Ich hatte sowas auch mal, ist aber nie was gekommen ;)
Das Leben ist zu kurz um Tüv geprüfte Motorräder zu fahren!!

Sportyzilla

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13

Dienstag, 8. Juni 2010, 17:07

@ Coyote:
Ah Danke. :thumbup:

Mhh ja, aber Ungewissheit ist nervig.


@ Fabian:
Fahrtenbuch wäre recht nervig für mich.
Man kann bestimmt eindeutig mich auf dem Foto identifizieren.

Hatte sowas neulich schonmal, da bin ich mit 10-15 km/h zu viel durch eine Lasermessung gefahren und habe keine Beamten nach dem Messpunkt gesehen. ?(

*Fabian*

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14

Dienstag, 8. Juni 2010, 17:24

Ja moment mal dieses Laser Video Dings kann dich zwar erfassen und die geschwindikkeit ermitteln und die Kamera kann dich dann auch filmen.

ABER du hast doch nicht etwa nen Kennzeichen vorne dran 8| :grin:

Dann hätten sie ja dein Kennzeichen aufschreiben müssen, dann abgleichen ob gefilmtes/gelasertes Krad mit dem übereinstimmt was hinter dem Kennz. steckt und dir das dann auch noch zu senden...

Selbst dann könnte der Beamte sich verguckt / verschrieben haben und Motorräder wie deins gibts doch öfter, das es übereinstimmte war purer Zufall.

Schuldig ist nur der dem die Schuld eindeutig bewiesen wurde
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Coyote

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15

Dienstag, 8. Juni 2010, 17:51

Oder Serpent war mit der Dose unterwegs.


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Klerkx81

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16

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:14

Hab da ein anderes Beispiel, bin vor ein paar Jahren in der Dose geblitzt worden während ich grad ne andere Dose mit Anhänger überholt habe.
Gab dann auch Post mit nem Vordruck von einer Zeugenaussage. Auf dem Bild war nur der vordere Teil (und mein Kennzeichen natürlich auch) bis kurz vor der Scheibe zu sehen weil der Rest von dem andern verdeckt wurde. Ich hab da nicht drauf geantwortet und in der Sache kam auch nie wieder Post.
Weiß jetzt auch nicht ganau woran das lag, wenn ich mit der Front 1m weiter vorne bin wie den den ich überhole müßte die Messung eigentlich zulässig sein, nur war der Fahrer halt nicht zu erkennen.
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
sie gehen sogar für sie arbeiten.

Coyote

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17

Dienstag, 8. Juni 2010, 18:19

Wofür ist das jetzt ein Beispiel? (Zwei Fahrzeuge auf dem Blitzerbild machen die Messung ungültig. Hängt allerdings auch wohl etwas vom benutzten Gerät ab.)


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mecdoc

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18

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:39

Fahrtenbuch

Servus
Bin noch noch nie in die Verlegenheit gekommen, aber wissen möcht ich so mal. Wenn so eine gewisse Situation kommt und man nicht nachweissen kann wer gefahren ist, wer legt das Fest und wie lange muss man so ein Fahrtenbuch führen. Wer hatt da so seine Erfahrung gemacht und wer über prüft das?

Coyote

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19

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:46

Das wird die Bußgeldstelle festlegen - auch die Dauer - und bei Verstößen prüfen (ggf. wohl auch die Polizei, wenn sie möchte).


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mecdoc

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20

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:07

also, kann das unter umständen auch mehere Jahre anhalten, so ein Buch zuführen. Dann kann man es nur hoffen das man nie in die Verlegenheit kommt.

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