Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »meinereiner« (4. Juni 2008, 01:59)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CBF 2006« (4. Juni 2008, 10:05)
Zitat
Zitat: Original von Jungbiker
Also in der Schweiz ist es, wenn ich mich nicht irre, so das du den Führerschein unbedingt umschreiben musst...ansonsten gilt es als fahren ohne Führerausweis, wenn dein Fahrzeugausweis die Leistung mit mehr als 25kw angibt! jaja die liebe bürokratie ---> abzocke wäre das richtige wort, denn wie schon genannt, +2 rechnen sollte eigentlich jeder können (sogar die lieben Bullen ähhh Polizisten, dein Freund und Helfer)
Zitat: Original von blahwas
Kannst du dafür bitte eine Quelle finden? Das wäre für einige sicher sehr wichtig.
Aber sicher doch!
Habe heute sowieso mit dem Strassenverkehrsamt telefonieren müssen und da gleich mal gefragt, ob ich nach 2jähriger Fahrpraxis einfach so "offen" rumfahren könne oder nicht...Antwort: Nein, das gilt als fahren ohne Führerausweis----> Ausweis mind. 1 Monat weg!!!! Hinzu kommt eine Ordnungsbusse! Höhe konnte ich nicht in Erfahrung bringen...
Im Gesetz heisst es wortwörtlich, dass das führen eines Fahrzeuges ohne Führerausweis eine Mittelschwere Widerhandlung darstelle. Hier ein paar links dazu!
Auskunftseite des Strassenverkehrsamtes zu dieser Thematik
SVG Art. 16b Führerausweisentzug nach einer mittelschweren Widerhandlung
SVG Art. 95 Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug (Strafbestimmungen)
Ordnungsbussengesetz Art. 9 Täter ohne Wohnsitz in der Schweiz
Wie ein Gericht entscheiden würde, wenn man beweisen kann das man das einfach vergessen hat, den Ausweis umzuschreiben, weiss ich natürlich nicht. (könnte aber heissen, ob man dann nicht auch die Strassenverkehrsregeln vergessen hat ---> also gleich ganz weg mit Billet)
ABER spart euch den Ärger und kontrolliert euren Ausweis bevor ihr die Reise in unser Land antretet respektive lasst ihn bei euch umschreiben! Spart viel Ärger und Geld...
Hoffe konnte einigen helfen. Bei weitern Fragen meldet euch!
Lg Jungbiker
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Original von Mad_Cat
Tatsächlich muss da ein Datum stehen denn das Feld sagt ja aus, ab wann man berechtigt ist, Fahrzeuge dieser Klasse zu führen. Steht da kein Datum ist man auch nicht berechtig Fahrzeuge dieser Klasse zu führen. Hier in Deutschland ist das i.d.R. kein Problem wenn da kein Datum steht. Das Datum der Prüfung steht ja beim A beschränkt drauf und hier dürften das die Ordnungshüter schon wissen dass es da mal eine Reglung gab ab wann man statt 1a dann den 1 hatte. Aber dass die Ösis unsere STVO, auch die von vor zehn/zwanzig/sonstwas Jahren kennen, darauf würde ich nicht bauen.
Zitat
Original von CBF 2006
Das ist normal, das da kein Datum steht. Der Führerschein wird ja nach Beantragung zum Druckauftrag gegeben und das Datum Links ergänzt. Also kann ja gar kein Datum rechts eingetragen werden, denn es steht ja vorher nicht fest, wann du bestehst.
das würde ich dan einfach weitergeben. Und bisher is noch nix passiert. Und keiner hat kontrolliert. mein führererschein © MOTORRAD online24