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1

Mittwoch, 4. Juni 2008, 01:58

mein führererschein

Hey

hatte heute mit nem arbeitskollegen ein gespräch über den führerschein. Hinten auf dem kärtchen steht ja was man alles fahren darf und was nicht.

Hier mal ein bild wie es bei mir aussieht. Eins vor ab, ich hab das jetzt reinbearbeitet weil ich momentan mein eigenen nicht fotografieren kann, ich hoff ihr könnt es erkennen. Da wo ein datum steht heißt es 19.07.05 und bei den ersten zwei oben steht *) dran. Das datum an sich ist jetzt auch nicht so wichtig, es geht mehr darum, dass bei A nur das *) dran steht und das feld direkt darunter (mit pfeil makiert) leer ist.

[img]http://www.bilder-speicher.de/image_490.php?id=08060401797265&vary=1[/img]

Mein arbeitskollege meinte jetzt wenn ich z.b. nach österreich oder in die schweiz fahre kann ich genau ich deswegen probleme bekommen weil da eben nichts dran steht. Er meinte ich müsste da ein neues kärtchen beantragen in dem dann auch in dem mit dem pfeil makierten feld ein datum drin steht. Bevor ich mir den stress der behörden aber antue wollt ich mal bei euch nachfragen ob das so stimmt und ich wirklich ein neuen führerschein beanteragen muss.

mfg
meinereiner

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »meinereiner« (4. Juni 2008, 01:59)


Ryllan

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2

Mittwoch, 4. Juni 2008, 06:06

Ich gehe mal davon aus das du oder dein Kumpel damals die große Klasse gemacht hast vom Alter her aber nur die gedrosselte fahren durftest. Wen das so ist (bei mir ebenso) kann man nach 2 Jahren automatisch die großen offenen fahren. Auch wen es nicht ectra im Führerschein steht (ich abe noch den alten zum Aufklappen) wen dan ne Kontrolle kommen sollte dan müssen die sich das Datum de rPrüfung ansehen und da sehen sie ja das ich schon lange den Lappen habe. Habe auch etwas blöd geschaut und dan nochmal Rücksprache mit Fahrlehrer gehalten. Der sagte aber das is ok so.

seitdem fahre ich damit rum. Wen ich jetzte auf Chipkarte (neuer Führerschein) umstelle dan las ich das aber glei eintragen. Mit Österreich udn so ka da müste ich auch nochmal Nachfragen. Wen dem so wäre muß ich dan halt meienn Führerschein erneuern lassen.
Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
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Manuel

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3

Mittwoch, 4. Juni 2008, 07:33

das würd mich allerdings auch mal interessieren, hier in dland wurde der mir polizeilich schon abgenommen und es wurde nix gesagt.
Aber wie sieht das mit dem Ausland aus?
Kostet das umschreiben auf den anderen Schein was?
Ich möchte Moderator im Archiv werden...

Mad_Cat

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4

Mittwoch, 4. Juni 2008, 07:35

Tatsächlich muss da ein Datum stehen denn das Feld sagt ja aus, ab wann man berechtigt ist, Fahrzeuge dieser Klasse zu führen. Steht da kein Datum ist man auch nicht berechtig Fahrzeuge dieser Klasse zu führen. Hier in Deutschland ist das i.d.R. kein Problem wenn da kein Datum steht. Das Datum der Prüfung steht ja beim A beschränkt drauf und hier dürften das die Ordnungshüter schon wissen dass es da mal eine Reglung gab ab wann man statt 1a dann den 1 hatte. Aber dass die Ösis unsere STVO, auch die von vor zehn/zwanzig/sonstwas Jahren kennen, darauf würde ich nicht bauen.
Ein Pferd heißt ein Pferd weil's steht auf der Erd. Stünd's in der Luft hieß es Pfluft.

catweazle

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5

Mittwoch, 4. Juni 2008, 09:41

Bei mir steht auch überall ein Datum drin...ausser bei D1, D, D1E und DE
Überall das Gleiche, ausser M,L, TS...das war zwei Jahre früher... :grin:

Ich denke aber es wird kein Problem geben, solange in dem Feld kein Strich drin ist...

CBF 2006

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6

Mittwoch, 4. Juni 2008, 10:04

Das ist normal, das da kein Datum steht. Der Führerschein wird ja nach Beantragung zum Druckauftrag gegeben und das Datum Links ergänzt. Also kann ja gar kein Datum rechts eingetragen werden, denn es steht ja vorher nicht fest, wann du bestehst.

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Jungbiker

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7

Mittwoch, 4. Juni 2008, 10:18

Hallo

Melde mich hier auch einmal wieder zu Wort. Nachfolgender Text ist ein Post von mir unter dem Link AHHHH alles Idioten beim Amt

Zitat

Zitat: Original von Jungbiker
Also in der Schweiz ist es, wenn ich mich nicht irre, so das du den Führerschein unbedingt umschreiben musst...ansonsten gilt es als fahren ohne Führerausweis, wenn dein Fahrzeugausweis die Leistung mit mehr als 25kw angibt! jaja die liebe bürokratie ---> abzocke wäre das richtige wort, denn wie schon genannt, +2 rechnen sollte eigentlich jeder können (sogar die lieben Bullen ähhh Polizisten, dein Freund und Helfer)
Zitat: Original von blahwas
Kannst du dafür bitte eine Quelle finden? Das wäre für einige sicher sehr wichtig.

Aber sicher doch!

Habe heute sowieso mit dem Strassenverkehrsamt telefonieren müssen und da gleich mal gefragt, ob ich nach 2jähriger Fahrpraxis einfach so "offen" rumfahren könne oder nicht...Antwort: Nein, das gilt als fahren ohne Führerausweis----> Ausweis mind. 1 Monat weg!!!! Hinzu kommt eine Ordnungsbusse! Höhe konnte ich nicht in Erfahrung bringen...

Im Gesetz heisst es wortwörtlich, dass das führen eines Fahrzeuges ohne Führerausweis eine Mittelschwere Widerhandlung darstelle. Hier ein paar links dazu!

Auskunftseite des Strassenverkehrsamtes zu dieser Thematik

SVG Art. 16b Führerausweisentzug nach einer mittelschweren Widerhandlung

SVG Art. 95 Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug (Strafbestimmungen)

Ordnungsbussengesetz Art. 9 Täter ohne Wohnsitz in der Schweiz

Wie ein Gericht entscheiden würde, wenn man beweisen kann das man das einfach vergessen hat, den Ausweis umzuschreiben, weiss ich natürlich nicht. (könnte aber heissen, ob man dann nicht auch die Strassenverkehrsregeln vergessen hat ---> also gleich ganz weg mit Billet)
ABER spart euch den Ärger und kontrolliert euren Ausweis bevor ihr die Reise in unser Land antretet respektive lasst ihn bei euch umschreiben! Spart viel Ärger und Geld...

Hoffe konnte einigen helfen. Bei weitern Fragen meldet euch!

Lg Jungbiker


Damit ist eigentlich alles gesagt...
Lg jungbiker
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren!

Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt! (chin. Weisheit)

8

Mittwoch, 4. Juni 2008, 12:08

heißt also, in der schweiz muss in dem jetzt noch leeren feld ein datum stehen sonst gibts ärger? Nagut dann wird halt ein neuer beantragt, sicher ist sicher.

blahwas

Asphaltschinder

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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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9

Mittwoch, 4. Juni 2008, 12:19

Zitat

Original von Mad_Cat
Tatsächlich muss da ein Datum stehen denn das Feld sagt ja aus, ab wann man berechtigt ist, Fahrzeuge dieser Klasse zu führen. Steht da kein Datum ist man auch nicht berechtig Fahrzeuge dieser Klasse zu führen. Hier in Deutschland ist das i.d.R. kein Problem wenn da kein Datum steht. Das Datum der Prüfung steht ja beim A beschränkt drauf und hier dürften das die Ordnungshüter schon wissen dass es da mal eine Reglung gab ab wann man statt 1a dann den 1 hatte. Aber dass die Ösis unsere STVO, auch die von vor zehn/zwanzig/sonstwas Jahren kennen, darauf würde ich nicht bauen.

Ist Quark. Das Bild ist leider bis zur Unkenntlichkeit verändert.

Hab im Internet den hier gefunden:
http://images.wikia.com/motorrad/images/…hrerlaubnis.jpg

Deiner hat das * wahrscheinlich eine Zeile höher.

Zitat

Original von CBF 2006
Das ist normal, das da kein Datum steht. Der Führerschein wird ja nach Beantragung zum Druckauftrag gegeben und das Datum Links ergänzt. Also kann ja gar kein Datum rechts eingetragen werden, denn es steht ja vorher nicht fest, wann du bestehst.


richtig.

bzgl Schweiz: Musste umschreiben lassen, kümmer dich am besten sofort drum, das kann dauern. Kommt ja immerhin von der Bundesdruckerei.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Jungbiker

Mo24-Fan

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10

Mittwoch, 4. Juni 2008, 12:22

Die Frage ist, was du für eine Maschine fährst. Wenn du den Führerausweis für 25 kw bestanden hast (und dies auf deinem Ausweis so vermerkt ist) dann darfst du in der CH jede Maschine mit MAX 25 KW fahren.

Liegt die Prüfung 2 Jahre zurück und darfst du nun ohne erneute Prüfung "offen" fahren, so muss dies in deinem Ausweis vermerkt werden, ansonsten kriegste ärger wenn du mit mehr als 25 kw unterwegs bist!

Also: Wenn du "offen" fährst, dann musst du einen "offenen" führerschein HABEN (mit Datum) sonst gibt es ärger.

Wenn du nach wie vor mit 25 kw fährst und du die Prüfung für 25 kw gemacht hast -> kein Problem!

so ich hoffe das dies deutlich genug geschrieben ist, ansosnten empfehle ich dir, dich mal beim TCS (Touring Club Schweiz) oder direkt beim Strassenverkehrsamt zu melden, die können dir dann Tel. auskunft geben..

lg jungbiker
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11

Mittwoch, 4. Juni 2008, 17:31

Ok,i fürs Ausland leuchtet mir das ein da die ja net wissen können das wir sone Regelung haben.
Für Inland gehe ich davon aus, das die Grün-Weiß-Fraktion bescheid weis. Hab mich ja vor dem Kauf meiner Maschine nachgefragt gehabt und da wurde mir das halt so erklärt. (nach 2Jahren autom. offen)
Gut im Ernstfall hätte ich nix schriftliches - aber ne Rechtschutzversicherung :grin: das würde ich dan einfach weitergeben. Und bisher is noch nix passiert. Und keiner hat kontrolliert.
Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
Futtertruppenmember !!
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12

Mittwoch, 4. Juni 2008, 22:26

in deutschland wurde ich einmal kontrolliert und da war das überhaupt kein ding. Ich wohn nur sehr grenznah zu österreich und die schweiz ist auch nicht weit weg obwohl ich da seltenst bin. Ich lass es mal sicherheitshalber umtragen, kostet wahrscheinlich wieder ein paar teuronen aber das ist es mir dann doch wert.

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