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Chris0r

Mo24-Probefahrer

  • »Chris0r« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 7. Juni 2008, 11:31

Vorbesitz A1 zu A ???

Hi!

Ich werde wahrscheinlich nächste Woche mit meinem A-Führerschein anfagen und wollte mal nachfragen, wie dort die Rechtslage mit dem Entdrosseln aussieht.

Ich habe vor mehr als 2 Jahren meinen A1 gemacht, kann ich nach Erhalt des A-Scheins ungedrosselt fahren oder auf 34 PS beschränkt???

Pustekuchen

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2

Samstag, 7. Juni 2008, 12:29

hi,

solang du noch keine 25 bist gilt auch für dich noch die 34PS Beschränkung. Selbst mit dem A1 Lappen in der Tasche ;)
Eigentlich wollte ich die Welt erobern, aber es regnet....
Mir nach - ich folge euch!
Was meinen sie als Unbeteiligter zum Thema Intelligenz?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pustekuchen« (7. Juni 2008, 12:29)


Ryllan

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3

Samstag, 7. Juni 2008, 12:34

Seit wan ist 25 die Grenze? Man man man da hat sich viel getan die letzten Jahre. Bei mir wars noch mit 21 Jahre :P. Lernt man halt imemr was dazu.8)
Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
Futtertruppenmember !!
alle wörter klein schreiben is cool !!

x-stars

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4

Samstag, 7. Juni 2008, 12:40

25 für den Direkteinstieg, drunter zwei Jahre A/b Vorbesitz. Ich flaub in Ösiland war 21 die magische Zahl?

Ole23

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5

Samstag, 7. Juni 2008, 14:36

Ab 18 Jahren A (begrenzt) und 2 Jahre nach Erteilung, darf man die Drossel rausnehmen.

Ab 25 Jahren A (unbegrenzt)

Für beide Klassen braucht man keinen Vorbesitz.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ole23« (7. Juni 2008, 14:38)


Chris0r

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6

Samstag, 7. Juni 2008, 16:11

alles klar ;)

Dann bedanke ich mich und wede wohl auf 34 PS gedrosselt fahren müssen.

mecdoc

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7

Sonntag, 8. Juni 2008, 17:17

und nicht vergessen, wenn eine begrenzung im schein ( karte ) steht muß ein neuer Füherschein beantragt werden, sonst ist das fahren ohne Füherschein ( auch wenn die zwei jahre rum sind ) :gruss: :motorrad:
mecdoc

x-stars

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8

Sonntag, 8. Juni 2008, 18:16

Quatsch, du darfst einfach nach 2 Jahren + 1Tag nach dem eingetragenen Datum (sofern volljährig Prüfungsdatum, sonst 18. Geburtstag) offen Fahren. Umtausch, Ummeldung, etc. ist nicht nötig.

blahwas

Asphaltschinder

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9

Sonntag, 8. Juni 2008, 19:41

Zumindest in Deutschland. Für's Ausland besser umschreiben lassen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Mad_Cat

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10

Montag, 9. Juni 2008, 12:32

Ich würd auch net drauf vertrauen, dass man im Ausland weiß, dass unsereins nach zwei Jahren im Besitz von Ab dann den A hat. Und hier in Deutschland würd ich nicht unbedingt auf die kulante Polizei vertrauen. Wenn man einen erwischt, dem ne Laus über die Leber gelaufen ist und beim A steht nix drin könnte er einen dran kriegen von wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich hab das "Problem" so gelöst, dass ich bei der Führerscheinstelle bemerkt hatte, dass ich nach zwei Jahren offen fahren will und man drauf achten sollte, dass alles korrekt eingetragen ist. So kommt es, dass bei mir im Führerschein bei Klasse A das Datum 09.04.2010 steht ;)
Ein Pferd heißt ein Pferd weil's steht auf der Erd. Stünd's in der Luft hieß es Pfluft.

blahwas

Asphaltschinder

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11

Montag, 9. Juni 2008, 17:25

Das könnten die ja eigentlich immer so machen. Aber wäre wohl zu einfach.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

mecdoc

Mo24-Fan

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12

Montag, 9. Juni 2008, 18:07

Ich mußte mein schein umschreiben lassen, vielleicht gibt es da unterschiede ? ich hatte noch denn alten ( rosa ) schein. Vielleicht ist das mit der Karte ( eu-recht ) anders, da sollte man doch vielleicht anrufen bei der Füherscheinstelle .:gruss:
mecdoc

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