Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bratzbirne« (16. Juni 2008, 22:33)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tommy86« (16. Juni 2008, 22:53)
Zitat
Original von Tommy86
3: Ich weiss nicht ob man in diesem Fall von "erneut zulassen" spricht. Auf jeden Fall muss die Veränderung im Fahrzeugschein eingetragen werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Panther« (16. Juni 2008, 23:04)
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Zitat
Original von Der 12er
besorg dir ein drosselsatz und lass ihn einbauen
da das möp ja schon gedosselt zugelassen ist, hast du keine brobleme mit der zulassungsstelle
und beim vorbesitzer versuchst du die € dafür wieder zu bekommen
Normalerweise steht im Papier vom TÜV dabei, ob man es unverzüglich beim Kfz-Amt eintragen lassen muss oder ob man das beim nächsten Gang dorthin machen lassen kann. Früher musste man direkt. Wie ist das bei dir?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der 12er« (18. Juni 2008, 07:12)
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Ich fahr , so wies sein muß , meine 2 Jahre gedrosselt und erst danach werf ich die Drosselung raus. Also erst wenn ich auch ganz offiziell darf.Wenn ich Pech hab halten sie mich auf wenn nicht ists mir auch recht.Ich denk das man als Möppfahrer(in) eh selten aufgehalten wird und meine süße ist weder auffällig noch laut oder sowas in der Art was großes Aufsehn erregen würde.
A beschränkt, aber trotzdem 44 KW zugelassen? © MOTORRAD online24