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Bratzbirne

Mo24-Probefahrer

  • »Bratzbirne« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 16. Juni 2008, 22:32

A beschränkt, aber trotzdem 44 KW zugelassen?

Hallöchen,

an alle! Bin neu hier und habe zwei Fragen:

Habe mir eine gebrauchte Kawa GPZ 500 S zugelegt. Diese sollte auf 34 PS gedrosselt sein. Leider ist sie offen, was mir der Käufer verschwiegen hat und ich bei Kauf leider nicht bemerkt habe. :-( (Ist auch so eingetragen) Jetzt war ich bei der Zulassungsstelle und die haben mir das Bike trotzdem zugelassen. Dass ich 44 KW anstelle von 25 KW habe, habe ich erst danach gemerkt.

Ich weiß, ich muss mich mit dem Verkäufer anlegen, aber der stellt sich derzeit tot.

1) Hätte mir die Zulassungsstelle die Zulassung nicht verweigern müssen? Ich muss noch 1 Jahr gedrosselt fahren. Und da sie es nicht getan hat, was bedeutet das für mich? (rechtlich)

2) Ich komme aus Hannover und würde gerne wissen, ob sich jemand ein wenig aufs Schrauben versteht und mir vielleicht gegen Entgelt eine Drossel besorgen und einbauen würde?

Ui, habe doch noch eine dritte Frage. :-)

3) Wenn ich sie jetzt drossle, muss ich sie dann erneut zulassen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Gruß

Bratzbirne

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bratzbirne« (16. Juni 2008, 22:33)


Tommy86

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2

Montag, 16. Juni 2008, 22:51

1: Hätte sie eigentlich nicht müssen.
Die Zulassungsstelle prüft ja nur die Zulassungsvoraussetzung für das Fahrzeug erfüllt sind.
Nicht ob sie für das Fahrzeug in Verbindung mit dem Eigentümer oder dem Fahrer erfüllt sind.

Dein Vater könnte z.B. auch ein Motorrad kaufen und es zulassen, obwohl er überhaupt keinen A-Führerschein hat. Dass er der Eigentümer ist muss ja noch lange nicht heissen dass nur er es fährt. Er kann es ja auch den Sohnemann fahren lassen, der nen gültigen Führerschein hat.

Wenn du jetzt aber mit der Maschine fährst, obwohl du noch 1 Jahr gedrosselt fahren musst, ist das trotzdem "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" und du kannst dementsprechend belangt werden.


3: Ich weiss nicht ob man in diesem Fall von "erneut zulassen" spricht. Auf jeden Fall muss die Veränderung im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tommy86« (16. Juni 2008, 22:53)


Panther

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3

Montag, 16. Juni 2008, 23:03

Zitat

Original von Tommy86
3: Ich weiss nicht ob man in diesem Fall von "erneut zulassen" spricht. Auf jeden Fall muss die Veränderung im Fahrzeugschein eingetragen werden.


ich denk dass du nen neuen schein und biref bekommst, da dort auch die geänderten daten drinstehn. was des kosten wird hab ich keine ahnung wird aber wohl wie alles an deutschen behörden ned billig sein. wenn du komplett neue papiere bekommst könnts soviel wie eine neuzulassung kosten?!

bei punkt 1 stimm ich Tommy86 voll und ganz zu. da ich mir überlegt hab mein möpp auf mein vater zuzulassen der keinen A schein hat, um versicherung billiger zu bekommen, und des wär kein problem gewesen.
If you run away you have to fight another day!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Panther« (16. Juni 2008, 23:04)


blahwas

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4

Dienstag, 17. Juni 2008, 00:10

1. Zulassen kannst du was du willst, auch wenn du garkeinen Führerschein hast. Nur fahren darfst du damit nicht. Was steht eigentlich im Kaufvertrag?

2. Leider bin ich recht weit weg, aber es gibt hier sicher wen aus deiner Region.

3. Du fährst mit dem Ding zum TÜV, zeigst ihm das Teilegutachten und den ordnungsgemäßen Einbau, der gibt dir nen Wisch in die Hand, damit musst du zur Zulassungsstelle und die ändern dann die Papiere. Kostet insgesamt ca 50-70€. Neue EU-Papiere hast du ja schon.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Bratzbirne

Mo24-Probefahrer

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5

Dienstag, 17. Juni 2008, 08:35

WOW, super! Danke vielmals! Das nenn' ich mal eine dufte schnelle und präzise Antwort.

Falls jemand aus dem Raum Hannover noch Lust hat, an meinem Möpp herumzuschrauben, einfach melden. :-)

Gruß

P.S.: Im Kaufvertrag stehen 25 KW. Werde den Verkäufer auch definitiv zur Rechenschaft ziehen. Dazu fällt mir noch was ein:

Müsste er auch die Kosten für meinen Rechtsanwalt tragen, wenn ich einen in Anspruch nehmen sollte?

blahwas

Asphaltschinder

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6

Dienstag, 17. Juni 2008, 09:24

Rede erstmal mit ihm, Anwalt kannste immernoch einschalten. Bei der Schadenssumme lohnt es sich aber nicht wirklich, da ist der Anwalt schnell teurer als die Drosselung.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Panther

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7

Dienstag, 17. Juni 2008, 11:25

eventuell bietet sich ja ein kompromiss an?
halbe halbe oder so?
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Schnecke01

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8

Dienstag, 17. Juni 2008, 12:23

ich spar mir das Geld für neue Fahrzeugpapiere :-). Ich muß ja leider auch noch gedrosselt fahren. Die Drossel ist auch vom TÜV abgenommen und so hab ich einfach die Bescheinigung für die Drosselung mit zu den Fahrzeugpapieren rein und falls man mich kontrollieren sollte kann ich ja damit zeigen das sie gedrosselt ist. Ich weiß zwar nicht ob und was das evtl. für ne (Geld)strafe gibt aber wahrscheinlich billiger als den Schmarrn ein und in 2 Jahren wieder austragen zu lassen. Ich schmeiß in 2 Jahren die Drossel raus und das TÜVgutachten weg und gut is.
Nimm dir Zeit für deine Träume , bevor die Zeit dir deine Träume nimmt!

Der 12er

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9

Dienstag, 17. Juni 2008, 12:53

besorg dir ein drosselsatz und lass ihn einbauen
da das möp ja schon gedosselt zugelassen ist, hast du keine brobleme mit der zulassungsstelle
und beim vorbesitzer versuchst du die € dafür wieder zu bekommen

Carina

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10

Dienstag, 17. Juni 2008, 13:35

@Schnecke01: Dir ist aber schon klar, dass das Fahren ohne Fahrerlaubis ist??!!!

blahwas

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11

Dienstag, 17. Juni 2008, 15:42

Zitat

Original von Der 12er
besorg dir ein drosselsatz und lass ihn einbauen
da das möp ja schon gedosselt zugelassen ist, hast du keine brobleme mit der zulassungsstelle
und beim vorbesitzer versuchst du die € dafür wieder zu bekommen


Das Mopped ist ja gerade nicht gedrosselt zugelassen.

@schnecke01
Interesser Ausweg :) Normalerweise steht im Papier vom TÜV dabei, ob man es unverzüglich beim Kfz-Amt eintragen lassen muss oder ob man das beim nächsten Gang dorthin machen lassen kann. Früher musste man direkt. Wie ist das bei dir?

@Carina
Nö, Drossel ist doch drin und durch den Brief vom TÜV kann sie das sogar noch nachweissen. Wenn die Mühle beschlagnahmt und zerlegt wird, wird auch ne Drossel gefunden. Ich denke mal, das ist höchstens ne Owi.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Carina

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12

Dienstag, 17. Juni 2008, 15:46

@blahwas: Stimmt, du hast recht! Das hab ich im "ersten Anlauf" wohl falsch verstanden... dachte die Drossel war mal eingetragen und ist jetzt draußen.

Der 12er

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13

Mittwoch, 18. Juni 2008, 07:11

@blahwas
hast recht: :O :grin:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der 12er« (18. Juni 2008, 07:12)


Schnecke01

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14

Mittwoch, 18. Juni 2008, 09:40

@ Carina
Blahwas hat recht , die Drosselung ist DRIN nur halt nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen :D Ich fahr , so wies sein muß , meine 2 Jahre gedrosselt und erst danach werf ich die Drosselung raus. Also erst wenn ich auch ganz offiziell darf.Wenn ich Pech hab halten sie mich auf wenn nicht ists mir auch recht.Ich denk das man als Möppfahrer(in) eh selten aufgehalten wird und meine süße ist weder auffällig noch laut oder sowas in der Art was großes Aufsehn erregen würde.
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15

Mittwoch, 18. Juni 2008, 13:57

Ne, Carina hat recht: Egal ob die Drossel eingebaut ist und ein Gutachten hat, die Maschine ist rechtlich erst gedrosselt, wenn der Tüv sie eingetragen hat. Deswegen darf ein A/b-Fahrer sie ja auch nicht zum Tüv bewegen, um die Drossel eintragen zu lassen, weil sie auf dem Hinweg trotz eingebauter Drossel noch als Offen eingestuft ist.

Carina

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16

Mittwoch, 18. Juni 2008, 14:16

Wow, ich hab recht, obwohl ichs falsch verstanden habe... das kommt auch nicht oft vor... :grin:

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17

Mittwoch, 18. Juni 2008, 14:53

Hab mich doch nur nach dem gerichtet, was du sagen wolltest, und nicht nach dem, was du verstanden hast :grin:

Carina

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18

Mittwoch, 18. Juni 2008, 15:05

Jetzt aber nochmal ernsthaft: Wenn etwas schonmal eingetragen war, muss man dann trotzdem nochmal zum TÜV???

Schneggers hat nämlich andere Fußrasten an sein Möp gebastelt, weil die aber schonmal eingetragen waren, muss er nix mehr weiter machen (hat ihm sein Bekannter (TÜV-Gutachter) bestätigt)

Ist das evtl mit dem Drosselsatz genauso???

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