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-tanne-

Mo24-Hobbyist

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1

Mittwoch, 25. Juni 2008, 15:09

Wie lange gelten Streckenverbote?

in der ddr war es ganz einfach geklärt: nach der nächsten kreuzung bzw. einmündung war es aufgehoben
nun sollte es eigentlich aufgehoben werden und das iss das problem, welches ich schon des öffteren bemerken musste ?( manchmal wird´s aufgehoben und manchmal will man ebend schilder sparen

habe dazu mal das DAS gefunden

Zitat

Zu den Streckenverboten zählen die Geschwindigkeitsbeschränkungen (auch die Mindestgeschwindigkeit) sowie die Überholverbote. In der StVO steht leider wenig darüber geschrieben, ob und wann sich solche Streckenverbote schließlich aufheben. Dazu gibt es einige Gerichtsurteile.


wer soll das nun verstehen ?(

Coyote

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2

Mittwoch, 25. Juni 2008, 15:23

RE: Wie lange gelten Streckenverbote?

Ist doch leicht verständlich: die StVO sagt dazu nichts, und es gibt Urteile, die solche Fälle behandeln. :) IMO wäre hier eine Gesetzesänderung sinnvoll.

Prinzipiell gilt aber ein Tempolimit, bis es aufgehoben wurde oder man die Straße verlässt.


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x-stars

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3

Mittwoch, 25. Juni 2008, 16:23

Streckenverbote sind Verbote über Strecken. Sprich, sie sind aufgehoben, wenn ein Aufhebungsschild kommt, ein Schild dass das vorhergehende Verbot verschärft (z.B. 70Zone -> Ortsschild) oder die Strecke vorbei ist. Eine Strecke ist vorbei an der nächsten Kreuzung vorbei, sprich wenn die Straße endet (in eine andere einmündet), oder eine andere Straße in die Straße mit dem Streckenverbot einmündet. Daher müssen Streckenverbote nach Einmündungen wiederholt werden (wieder durchgezogene Linie, ein neues Tempolimit, ...).

So hat es der FL vor 3 Monaten (ui, schon wieder solange her) breitgeritten :).

Coyote

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4

Mittwoch, 25. Juni 2008, 16:32

Zitat

Original von x-stars
Eine Strecke ist vorbei an der nächsten Kreuzung vorbei, sprich wenn die Straße endet (in eine andere einmündet), oder eine andere Straße in die Straße mit dem Streckenverbot einmündet. Daher müssen Streckenverbote nach Einmündungen wiederholt werden (wieder durchgezogene Linie, ein neues Tempolimit, ...).

So hat es der FL vor 3 Monaten (ui, schon wieder solange her) breitgeritten :).


Dann sollte es Dein Fahrlehrer auch mal den zuständigen Richtern beim OLG Hamm erzählen, die sehen das nämlich etwas anders:

http://www.rp-online.de/public/article/a…itergelten.html


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-tanne-

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5

Mittwoch, 25. Juni 2008, 16:56

man sieht also wieder mal ein gummigesetz und recht bekommt man nur mit nem guten anwalt und gutgelaunten richter :( :(

x-stars

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6

Mittwoch, 25. Juni 2008, 17:36

Zitat

Original von Coyote

Zitat


Dann sollte es Dein Fahrlehrer auch mal den zuständigen Richtern beim OLG Hamm erzählen, die sehen das nämlich etwas anders:

http://www.rp-online.de/public/article/a…itergelten.html


Darf er denen erzählen, falls ich jemals in dieselbe Situation komme und mich vor Gericht verteidigen muss :P :grin:. Im Ernst, hat er so erzählt: Hat sogar das volle Programm mit Tafel, Magnetstraßenschildern, usw. gefahren und alles vorgemacht, weil manche der Anwesenden schon mit dem einfachen "was ist eine Strecke" überfordert waren. Vielleicht hat er das Gesetz (oder das Fehlen eines passenden Gesetzes) auch falsch gelernt, aber er hat es uns so beigebracht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x-stars« (25. Juni 2008, 17:38)


Ryllan

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7

Mittwoch, 25. Juni 2008, 17:46

Also das kann ich ganz gut beantworten.

x-startrs so wie ich das sehe hast du es richtig gemeint dich aber etwas komisch ausgedrückt.
Nach jeder Kreutzung wird oder wirst du ein neues Schild mit Geschwindigkeit und so stehen sehen. Aber nicht aus dem Grund das dort ein neues Verbot gilt da das alte Verbot aufgehoben wurde. Diese Aussage nur bedingt richtig.
Im eigentlichen Sinne steht das nur dazu da, das die Teilnehmer welche auf die Strasse auffahren auch über die Geschwindigkeit informiert und darauf aufmerksam gemacht werden damit sie sich daran anpassen.

Könnte sonst jeder der geblitzt wurde später sagen das er aus der Nebenstrasse gekommen ist und dort kein Schild stand welches ihm sagte das er nur 50 fahren dürfen.

Der Fall in dem Link beweist das ich meine Überlegung nicht ohne Grund gemacht habe.

Er zielt eigentlich eher darauf hinaus, das der Casper sich diese Regelung also das er angeblich von ner Nebenstrasse kam und kein Schild da war profitieren wollte. Ihm wurde aber nachgewiesen das er nicht auf die Strasse auffuhr und somit davon wuste = vorsätzliche Tat. = volle Härte des Gesetzes.

Ja in der DDR war es so das an der nächsten Einmündung oder Kreutzung das jeweils vorherige Schild (Geschwindigkeitsbegrenzung) aufgehoben wurde. Ist aber nicht mehr so.

Wen es nicht durch ein anderes Schild aufgehoben oder neu definiert wird dan gilt es solange bis ein Schild genau dies tut. (zB.: Ortsschild neues Geschwindigkeitsschild etc.)

Das Verbot wird erst durch ein entsprechendes Aufhebungsschild aufgehoben.

zB.:
Landstrasse - 60er Zone wegen Baustelle.
Normal auserorts 100 km/h. Hat die Bausfirma vergessen danach ein Aufhebenungsschild zu stellen, darfst du nur 60 Km/h weiterfahren, seiden bei der 1ten 60 steht das Zusatzschild Baustelle oder ne Längenangabe der 60er Zone. (Baustelle 1,2 km)
Steht kein Zusatz an der 1ten 60 darfst du solange mit diesem Tempo weitergurken bis ein Ortsschild oder ein anderes Geschwindigkeitsschild erscheint und die 60 somit aufhebt.

Kommste in ne City und es steht dort 30er Zone - muste die solange weiterfahren bis die 30 aufgehoben wird, oder ein anderes Geschwindigkeitsschild erscheint und somit die 30 aufhebt.

Läst sich beliebig weiterschreiben.
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Coyote

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Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:09

Zur Zone besteht aber ein sehr gravierender Unterschied: das Limit gilt in der Zone trotz Abbiegen weiter. Das ist bei einer normalen Beschränkung nicht der Fall.


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Ryllan

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9

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:18

Wen ich in ner 30er Zone bin dan geht die weiter auch wen ich über ne Kreutzung fahre - das sag ich ja (steht ja kein Aufhebungsschild oder sowas in der Art).
Wenn du aber auf die Strasse auffährst, also du kommst von Nebenstrasse und fährst auf die Strasse auf wo die Zone gilt. Normal wird dir dies mitgeteilt.
Oder wen man dich erwischt dan sollteste glaubhaft sagen können das du nix davon wustest.

IN DEM LINK WOLLTE DER SICH DAMIT RAUSREDEN wurde ihm aber zum Verhängnis da man es ihm nachweisen konnte das er davon wuste.

Moment ich habs eben nochmal gelsen - mus nochmal neu schreiben den Beitrag
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cerker

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Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:25

Ich habe 2004 in der Fahrschule auch gelernt, das eine Einmündung eine Tempobegrenzung aufhebt ..

Gruß,
Christian

Coyote

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11

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:27

Zitat

Original von Ryllan
Wen ich in ner 30er Zone bin dan geht die weiter auch wen ich über ne Kreutzung fahre - das sag ich ja (steht ja kein Aufhebungsschild oder sowas in der Art).


Das meine ich nicht, sondern das:

Zitat

und in dem Link steht auch das wenn du abbiegen tust also die Zone verläst dan die Zone aufgehoben ist da du ja die Strecke verlässt.


"Zone" benutzt Du hier mehr als missverständlich. In einer Tempo-30-Zone biegst Du ab und es gilt immer noch 30 - das war meine Aussage unter der Annahme, dass Du mit "Zone" auch wirklich eine Zone meinst. Bei einem Tempolimit 30 biegst Du ab und es gilt wieder 50 oder 100 oder was auch immer. Bei einer Zone ist das eben nicht so.

Zitat

IN DEM LINK WOLLTE DER SICH DAMIT RAUSREDEN wurde ihm aber zum Verhängnis da man es ihm nachweisen konnte das er davon wuste.


Darauf verschwende ich eigentlich keinen weiteren Gedanken, denn das hat mit der Frage, ob das Limit gilt oder nicht, ja nichts zu tun. Es ist lediglich für die Feststellung der Schuld und damit der Strafe relevant.

Das Problem ist, dass es zwar eine eindeutige, aber wenig sinnvolle Regelung gibt, wann ein Tempolimit seine Gültigkeit verliert.


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Ryllan

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12

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:34

Also das Tempo oder die Tempobegrenzung bleibt bestehen seiden es wird aufgehoben durch ein Schild (zB.: Ortsschild oder eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeit)

Das ist so und bleibt auch so.

Aber ein Zone Schild - also die großen eckigen Schilder mit der 30er Zone zB.: behalten solange ihr Gültigkeit bis sie aufgehoben werden.
Also wen man in ner City auf zB.: den Marktplatz fährt und dabei in ne 30er Zone einfährt, gilt die Zone solange bis man irgendwan ein Zone beendet Schild erblickt und durchfährt.
Ansonsten gilt alles als Zone.

Hattest recht hab leider Zone und Tempo selber mal durcheinader gebracht :(

So jetzte richtig verstanden/erklärt und beschrieben??? @ Coyote????

Wie gesagt das wuste ich selber nicht udn wieder was dazu gelernt.

Ps.: zum Glück sind solche Zonen meistens wie gesagt im Marktbereich oder Wohngebieten und Ladenstrassen und da fahr ich eh langsam, weil:

1: viele Menschen dort über die Strasse renne und umherlaufen
2: viele hübsche Frauen dort rumrennen und evtl. in nem Cafe sitzen und ich ja mal nen Blick riskieren will. :grin:
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blahwas

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13

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:35

Zitat

Original von cerker
Ich habe 2004 in der Fahrschule auch gelernt, das eine Einmündung eine Tempobegrenzung aufhebt ..

Ditto, nur 1999 und 2006. Ist auch das einzige was Sinn ergibt. Auch wenn das anscheinend einige Leute, die Schilder aufstellen, nicht wissen. Z.B. an der Baustelle Tempolimit direkt vor der Kreuzung, danach nicht? Okay :)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

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14

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:40

@Blahwas: ich stimme Dir zu - es ist das einzige, was einen Sinn ergibt. Deshalb ist es wie so vieles aber dennoch nicht gesetzlich. :P

@Ryllan: jepp, richtig erklärt. :)


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Ryllan

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Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:46

@ blahwas stimmt aber nicht!!! zumindest wen man es richtig nimmt also Gesetz und so.

Wird halt nur von jedem so gemacht.

Würde aber gern wissen was passiert wen man danach geblitzt wird??? Normal müste man die Baustellengeschwindigkeit drauf haben und als Grundlage für die Berechnung nehmen oder?

Den rein nach dem Gesetz:
Kreutzung hebt Tempobegrenzung nicht auf!!! Würde die Baustelle nur aufheben wen zB.: an der Kreutzung dan ein 50er Schild stehen würde (gegenüberliegende Seite = für den Verkehr welcher von den Seitenstrassen auf deine Strasse; evtl. Hauptstrasse; auffahren würden.)
Oder wie in dem 1ten Link ein Geschwindigkeitbegrenzungschild (Baustelle 30km/h zB.:) stehen tut mit dem Zusatz der Länge der Baustelle oder "Baustelle" halt. Den wen du Kreutzung überfährst ist dan die Baustelle weg da sie ja hinter dir liegt.

So habe ich das zumindest verstanden. abe rmitlerweile ist es hier zu warm zum denken ;)

Rechenbeispiel.
Baustelle 30 km/h begrenzt du fährst also dan über Kreutzung und hast sagen wir mal ca. 60km/h drauf. Normale 50km/h wie man innerhalb fahren darf + ca.10 km/h "scheis drauf ist nur Geld was man dir evtl abknöpft".
Es macht Blitz
auf dem Gerät der GWF steht sagen wir mal 59 Km/h.
Du sagts: "ok nur 9 drüber minus die Differenzz und Toleranz.
Der nette sagt: "nö nö - sie sind mit 59 geblitzt worden und durch die Baustelle gild 30km/h = 29 km/h zuviel. Dan Toleranz weg und son Kram und du hast sagen wir mal noch gute 20 Km/h zuviel.

Was machste jetzt?????

Rein rechnerisch udn gesetzlich wäre das doch richtig so oder????
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryllan« (25. Juni 2008, 18:52)


Coyote

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16

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:53

Zitat

Original von Ryllan
Würde aber gern wissen was passiert wen man danach geblitzt wird??? Normal müste man die Baustellengeschwindigkeit drauf haben und als Grundlage für die Berechnung nehmen oder?


Jepp. Du musst aber unterscheiden zwischen dem, was theoretisch und dem, was praktisch passiert. Wir können hier nur über die Theorie reden, praktisch kann es durchaus sein, dass entweder gar nicht erst geblitzt wird oder es bei Leuten, die auf die Straße einbiegen nicht geahndet wird. Theoretisch gilt weiterhin das Tempolimit der Baustelle, und das musst Du damit auch einhalten.


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Ryllan

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17

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:57

Ok, das wollte ich ja nur nochmal wissen. :grin:

Werde jetzte mehr aufpassen wen ich in ne Zone reinfahre. Das war neu für mich udn zum glück immer sehr langsam in solchen Bereichen. Wird meistens auch mit den großen 30er Zahlen auf der Strasse wiederholt also auch wen mal kein Schild da ist weis man was abgeht. :P .
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Schnute

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18

Mittwoch, 25. Juni 2008, 20:41

Das "Zone 30 beendet" Schild steht übrigens immer links am Straßenrand.
Die Rückseite davon ist das "Zone 30 Beginn" Schild für die Gegenrichtung.

Eigentlich das einzige Schild, dass in Fahrtrichtung links steht - mal ausgenommen evt. Schilder in Einbahnstraßen oder mehrspurige (und in der Regel baulich getrennte) Straßen.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

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19

Mittwoch, 25. Juni 2008, 21:37

Zitat

Original von Schnute

Eigentlich das einzige Schild, dass in Fahrtrichtung links steht - mal ausgenommen evt. Schilder in Einbahnstraßen oder mehrspurige (und in der Regel baulich getrennte) Straßen.


Hier im Osten ist das auch bei den meisten Ortsschildern so (und ich meine, es war zu Hause im Westen anders, oder ich hab einfach zu lange kein Fahrzeug mehr bewegt gehabt: Hatte in der ersten Moppedstunde jedenfalls ein paar Probleme mit übersehenen Orts-Ende-Schildern) :D

Sportyzilla

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Donnerstag, 26. Juni 2008, 07:14

der artikel ist total missversändlich.

bzw. in diesem zusammenhang, weil da zone und strecke nicht sauber getrennt sind.


so habe ich es auch gelernt:

" Gilt auf einer Straße über längere Distanz ein Tempolimit (Streckenverbot), muss darauf nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut durch ein Schild hingewiesen werden. Andernfalls würden Verkehrsteilnehmer, die in die Tempo begrenzte Straße einbiegen, von der Beschränkung nichts wissen."

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