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Vario

Mo24-Fan

Beiträge: 452

Registriert: 10.08.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: REXWING+Hexagon LXT 180+FZR 600 3HE

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41

Montag, 27. Oktober 2008, 23:13

Also meines Wissens ist dies so:
Roller/Moppeds der Klasse M mit max 50 ccm (früher Klasse 5 dürfen je nach BJ unterschiedlich schnell fahren:
Bis BJ 1984:
BBH von max 40 km/h+10 Toleranz.

Bis BJ 2002:
BBH von max 50 km/h +10% Toleranz

AB BJ 2002:
BBH von max 45km/h +10% Toleranz

Moppeds aus dem Gebiet der ehemaligen Deutschen "Demokratichen" Republik dürfen bei Bj VOR dem 1.1. 1993:
BBH von max 60 km/h+ 10% Toleranz ereichen.

Hierbei handelt es sich um "echte" km/h und nicht die "laut" Tacho!

Die hier oben genannten Fahrzeuge dürfen alle mit der FS Klasse M ( früher Klasse 5) bewegt werden.
Für die Klasse M gilt ein mindestalter von 16 Jahren.
FD Klasse M ist in jedem PKW Schein enthalten oder logicherweise in den grösseren Kraftrad FS, wie zb A1 oder A.

ACHTUNG Dies hier gilt nicht für "offene Fuffis" die als Krafträder der FS Klasse 4 ( heute Klasse FS A1-125 ccm) eingestuft sind!
Hierzu benötigt man Klasse A bzw A1

Wer seinen PKW FS VOR dem 1,1,65 erworben hat, besitzt auch die FS Klasse A1 ( ehemals FS 4 genannt)

Mofas mit einer BBh von nicht mehr als 25 km/h (wieder mit 10%Toleranz ) sind FS Frei.
aber wer NACH dem 1,1,1965 gebohren ist, mus eine Mofaprüfung absolvieren.
Davor bedarf es keinerlei Prüfung, FS, etc.
Daher fahren Leute die ihren PKW FS verlohren haben ( zB Alk) gerne diese Fahrzeuge:P
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

BorderMutti

Mo24-Bewohner

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Motorrad: Boatian Roller 50 ccm

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42

Montag, 27. Oktober 2008, 23:14

Vario, ich denke besser kann man das nicht erklären..

SUPER :danke:

blahwas

Asphaltschinder

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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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43

Montag, 27. Oktober 2008, 23:53

Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

catweazle

unregistriert

44

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:12

Zitat

Original von Vario
Also meines Wissens ist dies so:
Roller/Moppeds der Klasse M mit max 50 ccm (früher Klasse 5 dürfen je nach BJ unterschiedlich schnell fahren:


Übrigens... die alte Klasse 5 ist heute klasse L und gilt für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Traktoren usw.) ;)
die heutige Klasse M war früher Klasse 4...

Klasse alt - Klasse neu
1 - A unbeschränkt
1A - A beschränkt
1B - A1
2 - C, CE, T
2* - D, DE
3 - B, BE, C1, C1E
3* - D1, D1E
4 - M
5 - L
Mofa - Mofa

Wer heute zur Fahrschule geht und den Führerschein machen möchte, muss sich ganz genau überlegen welche Fahrzeuge er in Zukunft führen will und welche Fahrerlaubnis dafür benötigt wird.

Die alten Führerscheinklassen 1,2,3,4 und 5 wurden zum 01.01.1999 neu aufgegliedert.
Heute werden die Führerscheinklassen in folgende Klassen eingeteilt:


Fahrzeugklasse

Klassen
PKW-Klassen B, BE und S
Motorrad-Klassen A, A1 und M
LKW-Klassen C, CE, C1 und C1E
Bus-Klassen D, DE, D1, D1E
Sonderklassen T, L

Zusatzinfo zur Klasse B:
Die Klasse B beinhaltet die Klassen M, S und L, dass Mindestalter ist 18 Jahre. Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz gefahren werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu einer Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt, gefahren werden.


Zusatzinfo zur Klasse BE:
Die Klasse BE ist eine Kombination mit der Klasse B, das Mindestalter ist ebenfalls 18 Jahre. Hierfür gilt, Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. Außerdem gilt bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-Fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen.


Zusatzinfo zur Klasse S:
Die Klasse S gilt für Fahrzeugführer ab 16 Jahre. Mit der Klasse S dürfen Kleinkraftfahrzeuge, die mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum gefahren werden.


Zusatzinfo zur Klasse A:
Die Klasse A, beinhaltet die Klassen A1 und M. Das Mindestalter beträgt hier 18 bzw. 25 Jahre. Mit der Klasse A dürfen Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, auch mit Beiwagen, gefahren werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.


Zusatzinfo zur Klasse A1:
Die Klasse A1 gilt für Leichtkrafträder und Fahrzeugführer ab 16 Jahre und beinhaltet die Klasse M. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und nicht mehr als 125 cm³, sowie 11 kW für 16 bis 17 jährige. Ab den vollendeten 18. Lebensjahr unbegrenzt.


Zusatzinfo zur Klasse M:
Die Klasse M ist ebenfalls für Fahrer ab 16 Jahre. In dieser Klasse gilt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gefahren werden. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer elektrischen Antriebsmaschine.

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Ebenso dazu gehören die Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Fahrräder mit Hilfsmotor sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen.


Nicht das was falsches festgehalten wird :-)

toms

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 573

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45

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:19

Falsch! Leute, schaut doch bitte mal ins Gesetz!

Die 10% Toleranz steht nicht im Gesetz. Wer anderer Meinung ist, bitte Fundstelle zeigen.
Sie ist nur herschende Rechtsprechung für Verschleiß an bestimmten Drosseln (Variobund kann sich abreiben).
Bei Manipulationen gibt es keine Toleranz! Imho unverantwortlich, hier den Nachwuchs in trügerischer Sicherheit zu wiegen.

Wer seine Pkw-Fahrerlaubnis (damals Klasse 3) vor dem 1.4.1980 erworben hat, hat automatisch die damalige Klasse 1b bekommen (wird heutzutage in A1 umgeschrieben). Siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_3_101.html

Wer vor dem 1.4.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, also vor dem 1.4.1965 geboren ist, braucht keine Mofa-Prüfbescheinigung. Siehe (3.)
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html

50km/h sind es bis Baujahr 2001, 45 ab 2002. Siehe oben (8.).
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »toms« (28. Oktober 2008, 10:28)


BorderMutti

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Motorrad: Boatian Roller 50 ccm

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46

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:21

@catweazle ....wo hastn das geklaut ;)

catweazle

unregistriert

47

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:29

Zitat

Original von BorderMutti
@catweazle ....wo hastn das geklaut ;)


Dort

Da stehn noch mehr Dinge die vielleicht für so manchen hier hilfreich sein könnten :grin:

BorderMutti

Mo24-Bewohner

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Motorrad: Boatian Roller 50 ccm

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48

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:30

dann solltest du IMMER eine Quelle angeben, wenn du irgendwas kopierst ;)

toms

Mo24-Kultanhänger

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49

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:40

Zitat

Original von catweazle

Zitat

Original von BorderMutti
@catweazle ....wo hastn das geklaut ;)

Dort
Da stehn noch mehr Dinge die vielleicht für so manchen hier hilfreich sein könnten :grin:
...oder auch falsch und gefährlich.

Meine Lieblingsquelle ist das Bundesministerium der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/

Meine zweitliebste die Europäische Union:
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
MfG
Thomas

catweazle

unregistriert

50

Dienstag, 28. Oktober 2008, 10:44

Ja Mutti... ich weiß...
aber hoffentlich machst Du das auch immer....bei den vielen Seiten wo Du dich im I-Net rumtreibst... :grin:
und immer schön mit Songtexten und Fotos aufpassen, oder wie die Klage vom größten Genie der Rap Szene Deutschlands :grin: :grin: :grin: wieder zeigt, muss man auch mit Namen aufpassen

Zitat

Original von toms
...oder auch falsch und gefährlich.


musst Du alles verraten :grin:

Zitat


Meine Lieblingsquelle ist das Bundesministerium der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/

Meine zweitliebste die Europäische Union:
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm


Nette Favoriten... :respekt: :grin:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »catweazle« (28. Oktober 2008, 10:48)


blahwas

Asphaltschinder

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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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51

Dienstag, 28. Oktober 2008, 11:14

Das schön am Wiki ist ja, das Fehler nicht stehen bleiben :)
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