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1

Donnerstag, 28. August 2008, 18:30

Überholen

Zum Überholen....

Wie schon bekannt, dürfen Autos im Überholverbot mit gestrichelter Linie Motorradfahrer/Roller/Mofas überholen.
Darf auch ein Motorrad ein anderes Motorrad/Roller/Mofa überholen?

Ansich doch schon, oder?

Und....



Folgendes:

Mein morgendlicher Schulweg.

Ich fahre auf der Kreuzung links ab und dank der Baustelle unten ist meist schon Stau bis zur Kreuzung.

Dank der Ampelschaltung ist meist die Straße ohne Gegenverkehr, also frei.

Ist es eigentlich verboten, wenn man links an den Autos einfach vorbeifährt? Weil im Grunde ist das ja einfaches Überholen. Und solange man dabei nicht die zulässige Maximalgeschwindigkeit überschreitet, ist das ja legal.

In dem Sinne auch? Das sind ~ 150m Stau....

LG Marci


edit:

Roter Kreis = Baustelle
roter Punkt = Ampel
grüne Punkte = Autos im Stau
blauer Pfeil = mein Überholvorgang :P
Sitzenbleiben hilft :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »De Zwerg 007« (28. August 2008, 18:31)


Fischi

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2

Donnerstag, 28. August 2008, 18:44

RE: Überholen

Zweispurige Fahrzeuge dürfen Einspurige Überholen....das sagt das Schild aus....

Solange man dazu aber nicht die eigene Fahrbahn verlassen muss ist es kein Überholen....da Fahrstreifen idR mindestens 2,5m breit sein müssen, meist aber deutlich über 3m haben kann man den erforderlichen Sicherheitsabstand von 1,5m immer einhalten.....

Absolut kein Problem innerhalb des eigenen Fahrstreifens.....


Edit: blaue Spur ist illegal aber geduldet wenn keine Gefährdung besteht....ein pingeliger Polimannzei würde es ahnden....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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crosser1970

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3

Donnerstag, 28. August 2008, 19:19

RE: Überholen

1.
Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

d.h Zweiräder dürfen von jedem überholt werden.


2.
solange keine durchgezogene Linie vorhanden ist, darf man an den Autos vorbeifahren,
siehe auch

Verkehrsirrtümer im Straßenverkehr >>

http://vodcast.web.de/channel/view/283-galileo/29552


ziemlich weit vorn (Fall 2 glaub ich..)
------------------------------------------------------------------------

If you make it idiot-proof, someone will make a better idiot!

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »crosser1970« (28. August 2008, 19:21)


4

Donnerstag, 28. August 2008, 21:06

RE: Überholen

:danke:
Sitzenbleiben hilft :P

blahwas

Asphaltschinder

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5

Freitag, 29. August 2008, 09:46

Mach's langsam (20 km/h), dann sagt keiner was. Wäre nämlich ein Punkt wenn ein Polizist doch nen Verstoß draus konstruiert.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

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6

Freitag, 29. August 2008, 10:31

RE: Überholen

Zitat

Original von Fischi
Solange man dazu aber nicht die eigene Fahrbahn verlassen muss ist es kein Überholen....


Das ist definitiv falsch. Da sagt die StVO überhaupt nichts drüber. Überholen ist es (anscheinend) immer dann, wenn Du irgendwie an nicht-ruhendem Verkehr vorbeibewegst. Ruhender Verkehr wäre quasi " geparkt und Motor aus". Völlig unabhängig von Seite, Geschwindigkeit, Fahrstreifen...

Ist der Fahrstreifen ewig breit und steht ein Überholverbotsschild dort, dann herrscht Überholverbot, vollkommen egal ob man vom Platz her könnte oder nicht.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

Nebenbei:
1) Durchgezogene Linie ist kein Überholverbot. Die Linie sagt einfach nur: "hier nicht drüber". Was Du auf Deiner Seite machst, ist da völlig egal. Irgendwo gibts bei München eine Straße, die zwei etwa 6 Meter breite Fahrstreifen hat. Die sind zum fröhlichen Überholen eingerichtet. Mittig ists totzdem durchgezogen.
2) Überholverbot braucht keine durchgezogene Linie. Zum Überholen einspuriger Fahrzeuge darf man dann gerne mal bei gestrichelter Linie auf die andere Spur wechseln, solange der Gegenverkehr nicht gefährdet wird. So eine Straße gibts hier oben am Neckar.

Durchgezogene Linie und Überholverbot sind also zwei völlig verschiedene Dinge.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. August 2008, 10:34)


Dirk U.

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7

Freitag, 29. August 2008, 10:37

@Coyote

Folgendes Szenario.

Du fährst auf einer gut ausgebauten Staße wo Überholverbot herscht. Keine durchgezogene Linie.

Vor dir fährt ein Roller mit 45 km/h ziemlich nach rechts versetzt. Hinter dir ein Polizeiwagen. Würdest du vorbei fahren oder hinter dem Roller her schleichen?



Coyote

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8

Freitag, 29. August 2008, 10:50

Sofern ich ausreichenden Abstand und das Tempolimit einhalten kann: überholen... das Überholverbot verbietet ja nur das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen.

Edith sagt zum vorherigen Post noch, dass ruhender Verkehr geparkte oder haltende, ganz klar aber nicht wartende Fahrzeuge sind.


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (29. August 2008, 10:53)


Bastor

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9

Sonntag, 31. August 2008, 23:15

Überholverbot bedeutet nicht das Verbot zum überholen von zweispurigen Fahrzeugen, sondern ein Verbot für Mehrspurige Kraftfahrzeuge andere mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.

Sofern ein Mehrspuriges Fz. genügen abstand einhalten kann , darf es auch innerhalb der Spur (falls durchgezogene linie) oder über die spur (bei gestrichelter) an einem einspurigen Fz. vorbei.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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10

Sonntag, 31. August 2008, 23:26

Zitat

Original von Bastor
Überholverbot bedeutet nicht das Verbot zum überholen von zweispurigen Fahrzeugen, sondern ein Verbot für Mehrspurige Kraftfahrzeuge andere mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.


Ich gebe zu, nicht "mehrspurig" statt zweispurig geschrieben zu haben. Ansonsten:

"Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. "


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (31. August 2008, 23:26)


Bastor

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11

Montag, 1. September 2008, 17:04

Zitat

Original von Coyote

Zitat

Original von Bastor
Überholverbot bedeutet nicht das Verbot zum überholen von zweispurigen Fahrzeugen, sondern ein Verbot für Mehrspurige Kraftfahrzeuge andere mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.


Ich gebe zu, nicht "mehrspurig" statt zweispurig geschrieben zu haben. Ansonsten:

"Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. "


Wo steht das - genau so - geschrieben? Ich hab das so im Kopf, eben auch der abbildung nach, das mehrspurige keine mehrspurigen überholen dürfen?
Das schließt ja nicht gleich Kraftfahrzeuge aller Art ein - Motorräder sind davon also "eigentlich" nicht betroffen ... unter ausschluß jeglicher gefährdung oder behinderung des entgegenkommenden , sowie rückwärtigen Verkehr.

:bahnhof:

Panther

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12

Montag, 1. September 2008, 17:33

Zitat

Original von Bastor

Zitat

Original von Coyote

Zitat

Original von Bastor
Überholverbot bedeutet nicht das Verbot zum überholen von zweispurigen Fahrzeugen, sondern ein Verbot für Mehrspurige Kraftfahrzeuge andere mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.


Ich gebe zu, nicht "mehrspurig" statt zweispurig geschrieben zu haben. Ansonsten:

"Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. "


Wo steht das - genau so - geschrieben? Ich hab das so im Kopf, eben auch der abbildung nach, das mehrspurige keine mehrspurigen überholen dürfen?
Das schließt ja nicht gleich Kraftfahrzeuge aller Art ein - Motorräder sind davon also "eigentlich" nicht betroffen ... unter ausschluß jeglicher gefährdung oder behinderung des entgegenkommenden , sowie rückwärtigen Verkehr.

:bahnhof:


das würde aber heissen ich darf mit einem motorrad IMMER überholen, egal wieviel spuren und ob schild oder nicht, kann ich mir nicht vorstellen.
If you run away you have to fight another day!!

Zottelc4

Die Mumie

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13

Montag, 1. September 2008, 17:48

Da steht es zum Beispiel.

Viel eindeutiger geht es nicht.

PKW dürfen Motorräder (keine Seitenwagen) überholen, umgekehrt nicht.
Motorräder dürfen Motorräder (keine Seitenwagen), Mofas, Fahrräder überholen.

Was ist mir dem berühmten Mann mit Handwagen? :grin: :grin:
Gruß
Zottel

Fischi

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14

Montag, 1. September 2008, 17:59

Der Mann mit dem Handwagen ist zweispurig....und ich war erster ihn zu nennen :grin:

Es steht rein gar nichts davon das überholen auch innerhalb der eigenen Fahrspur solches ist....also ist es keins! Und es war nichr falsch was ich da geschrieben hab.....davon abgesehen hab ich alter Mann das auch mal wieder so gelernt....was aber gleich wieder als ein "kann gar nicht sein" abgetan wird :P :rocker:
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

Beny

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15

Montag, 1. September 2008, 18:24

Zitat

Original von Fischi
Der Mann mit dem Handwagen ist zweispurig....und ich war erster ihn zu nennen :grin:

Es steht rein gar nichts davon das überholen auch innerhalb der eigenen Fahrspur solches ist....also ist es keins! Und es war nichr falsch was ich da geschrieben hab.....davon abgesehen hab ich alter Mann das auch mal wieder so gelernt....was aber gleich wieder als ein "kann gar nicht sein" abgetan wird :P :rocker:


Du warst zwar erster aber es ist und bleibt ein Handwagen und kein Kraftfahrzeug :P :grin:
Beny der immermanchmalüberholt
Weniger ist mehr ?( 1 Zyl reicht vollkommen :grin:
Nichts ändert sich, außer ich ändere mich!

Coyote

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16

Montag, 1. September 2008, 18:34

Der Mann mit dem Handwagen ist aber kein Kfz. ^^

(Edit: Beny war schneller ^^)

Zitat

Original von Fischi
Es steht rein gar nichts davon das überholen auch innerhalb der eigenen Fahrspur solches ist....also ist es keins!


Unglaublich... :P


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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Teufel

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17

Montag, 1. September 2008, 20:11

alle reden von Überholen ...die Autos stehen doch....dann ist es doch Vorbeifahren:grin:

Gruss Heiko
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger...was verkaufe dann die Volksvertreter?(

Klick hier bei langeweile

Coyote

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18

Montag, 1. September 2008, 20:13

Zitat

Original von Teufel
alle reden von Überholen ...die Autos stehen doch....dann ist es doch Vorbeifahren:grin:


^^ Der war gut.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Big R

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19

Dienstag, 2. September 2008, 10:11

Zitat

Original von Fischi
Es steht rein gar nichts davon das überholen auch innerhalb der eigenen Fahrspur solches ist....also ist es keins!

Natürlich ist es auch innerhalb der eigenen Fahrspur ein Überholvorgang.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Es steht nirgends in §5 StVO, dass ein zweiter Fahrstreifen vorhanden sein muss, wenn es um's Überholen geht.

Schön zu sehen an Absatz 8:

Zitat

Original von §5 StVO
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Hier wird explizit vom Rechtsüberholen sich auf dem rechten Fahrstreifen befindlicher Fahrzeuge gesprochen. Also vom Überholen auf dem selben Fahrstreifen.

Teufel

Mo24-Fan

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20

Dienstag, 2. September 2008, 10:34

ja eben aber nur Rad- und Mofafahrer alles was drüber ist darf nicht!!!

das überholen oder vorbeifahren im stau ist nur geduldet aber nicht erlaubt

gruss Heiko
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger...was verkaufe dann die Volksvertreter?(

Klick hier bei langeweile

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Teufel« (2. September 2008, 10:37)


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