Wegen den 5€, was sowas kostet, lohnt es sich zwar nicht.
Zitat
Original von x-stars
Hab gerade einen Ersatzblinker an meinem Mop montiert und dabei einen Zettel an meinem Bike entdeckt: Hinweis vom Ordnungsamt Dresden, dass ich in Kürze Post erhalte, eine "Schriftliche Verwarnung/Anhörung".
Ich denke, es geht darum, dass ich auf dem Bürgersteig parke. Konkrete Frage dazu: Kann es das sein/ist das verboten? Freu mich schon auf die Stelllungnahme, das wär nämlich reichlich sinnfrei dort zu meckern: Der Bügersteig ist fast 3m breit, das Mop steht direkt an der Wand, wo sowieso keiner lang gehen kann, da im Anschluss ein Anschlusskasten kommt und die Parkplätze sind eher rar gesäht, das selbst wenn ich einen kriegen würde es doch sehr sinnfrei wäre mit einem Mop eine ganze Parklücke zu blockieren. Aber hauptsache jeder Paragraph wird penibel eingehalten, rrrh.
Gruß
Michael
Zitat
Original von Lille
Widerspruch und meckern.Wegen den 5€, was sowas kostet, lohnt es sich zwar nicht.
Aber es geht daraum, wie/wo Du zukünftig parken wirst.

Zitat
Original von Viper
Egal.....darf dort nicht stehen
zahl die Kohle und stell dich auf einen Autoparkplatz![]()


Zitat
Nee, Viper. Das sollte man nicht machen, denn erfahrungsgemäß dauert es nicht lange, bis ein Rentner "mit 100 unfallfreien Jahren" ankommt und die Maschine beim Ein- oder Ausparken anrempelt oder umwirft.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viper« (29. September 2008, 11:35)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RoteS4« (29. September 2008, 11:40)
Zitat
Original von Viper
ich habe auf die Überweisung noch geschrieben " Aber nicht sinnlos verprassen und viel Spass damit "![]()

Zitat
Original von RoteS4
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
Kurzfassung: ist das Parken nicht explizit erlaubt, gibt es ein Problem!
.
Zitat
Original von klanor
.....................
...................Vor Beschädigungen durch Jugendliche kannst du dich auch auf einem regulären Parkplatz nicht schützen, trägst also dort gewissermaßen ein mehrfaches Risiko gegenüber dem Gehweg...

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50 km südlich von hier ( Name der Stadt wahr Köln) doch geklappt.
, etc) das diese "Anweisung" schon 2 Tage später verschwand und die Biker/Roller da parken wo sie schon immer geparkt haben:
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Vario« (30. September 2008, 13:02)
Zitat
Original von Vario
Also wenn die anderen Bikes/Roller auf den Gehweg im Viertel parkten, wird es warscheinlicher wegen dem defekten Blinker gewessen sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Regenrabe« (5. Oktober 2008, 09:12)

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Vario« (5. Oktober 2008, 12:52)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryllan« (5. Oktober 2008, 17:47)
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Original von Ryllan
Also eins kann ich dir jedenfalls garantieren.
Wenn einer meine Rackete versucht anzufassen bekommt er Ärger.
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