Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

x-stars

Mo24-Bewohner

  • »x-stars« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 481

Registriert: 21.05.2008

Region: Sachsen

Motorrad: Suzuki SV650SA (K7)

  • Private Nachricht senden

1

Montag, 29. September 2008, 10:07

Juhu, erste Verwarnung?

Hab gerade einen Ersatzblinker an meinem Mop montiert und dabei einen Zettel an meinem Bike entdeckt: Hinweis vom Ordnungsamt Dresden, dass ich in Kürze Post erhalte, eine "Schriftliche Verwarnung/Anhörung".
Ich denke, es geht darum, dass ich auf dem Bürgersteig parke. Konkrete Frage dazu: Kann es das sein/ist das verboten? Freu mich schon auf die Stelllungnahme, das wär nämlich reichlich sinnfrei dort zu meckern: Der Bügersteig ist fast 3m breit, das Mop steht direkt an der Wand, wo sowieso keiner lang gehen kann, da im Anschluss ein Anschlusskasten kommt und die Parkplätze sind eher rar gesäht, das selbst wenn ich einen kriegen würde es doch sehr sinnfrei wäre mit einem Mop eine ganze Parklücke zu blockieren. Aber hauptsache jeder Paragraph wird penibel eingehalten, rrrh.

Gruß
Michael

Lille

Café & Pension

Beiträge: 11 472

Registriert: 10.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Brevinchen & Möhrchen

  • Private Nachricht senden

2

Montag, 29. September 2008, 11:00

Widerspruch und meckern. :grin: Wegen den 5€, was sowas kostet, lohnt es sich zwar nicht.
Aber es geht daraum, wie/wo Du zukünftig parken wirst.

3

Montag, 29. September 2008, 11:07

RE: Juhu, erste Verwarnung?

Zitat

Original von x-stars
Hab gerade einen Ersatzblinker an meinem Mop montiert und dabei einen Zettel an meinem Bike entdeckt: Hinweis vom Ordnungsamt Dresden, dass ich in Kürze Post erhalte, eine "Schriftliche Verwarnung/Anhörung".
Ich denke, es geht darum, dass ich auf dem Bürgersteig parke. Konkrete Frage dazu: Kann es das sein/ist das verboten? Freu mich schon auf die Stelllungnahme, das wär nämlich reichlich sinnfrei dort zu meckern: Der Bügersteig ist fast 3m breit, das Mop steht direkt an der Wand, wo sowieso keiner lang gehen kann, da im Anschluss ein Anschlusskasten kommt und die Parkplätze sind eher rar gesäht, das selbst wenn ich einen kriegen würde es doch sehr sinnfrei wäre mit einem Mop eine ganze Parklücke zu blockieren. Aber hauptsache jeder Paragraph wird penibel eingehalten, rrrh.

Gruß
Michael


Egal.....darf dort nicht stehen
zahl die Kohle und stell dich auf einen Autoparkplatz ;)

RoteS4

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 999

Registriert: 15.07.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ja

  • Private Nachricht senden

4

Montag, 29. September 2008, 11:29

Zitat

Original von Lille
Widerspruch und meckern. :grin: Wegen den 5€, was sowas kostet, lohnt es sich zwar nicht.
Aber es geht daraum, wie/wo Du zukünftig parken wirst.


Quatsch! :D
Seit wann muss man abklären, das man auf einem Bürgersteig nichts zu suchen hat??

Viper hat es bereits gesagt.

klanor

Team MO24 - deus ex machina

Beiträge: 7 413

Registriert: 24.08.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ホンダ, Honda, Transalp

  • Private Nachricht senden

5

Montag, 29. September 2008, 11:31

RE: Juhu, erste Verwarnung?

Zitat

Original von Viper
Egal.....darf dort nicht stehen
zahl die Kohle und stell dich auf einen Autoparkplatz ;)


Nee, Viper. Das sollte man nicht machen, denn erfahrungsgemäß dauert es nicht lange, bis ein Rentner "mit 100 unfallfreien Jahren" ankommt und die Maschine beim Ein- oder Ausparken anrempelt oder umwirft.

Es ist in jedem Fall lohnenswert, sich dafür einzusetzen, dass die Stadt das Parken auf Gehwegen duldet, sofern niemand behindert wird.

@x-stars: Könnte es sein, dass du einen Hydranten oder einen anderen technischen Zugang blockiert hast? In dem Fall wäre das Knöllchen gerechtfertigt...
Oder ist vielleicht die HU lange überfällig? ;)

6

Montag, 29. September 2008, 11:32

Übringens ich durfte in Berlin bei einem "super" netten dafür 25 Öre abdrücken ! X(


Normal wird es geduldet ...jedenfalls hier...
Der "nette" ist aber da wo ich stand wohl schon recht bekannt dafür ALLES aufzuschreiben..nunja ..ich habe auf die Überweisung noch geschrieben " Aber nicht sinnlos verprassen und viel Spass damit " ;)

@ Klanor

Zitat

Nee, Viper. Das sollte man nicht machen, denn erfahrungsgemäß dauert es nicht lange, bis ein Rentner "mit 100 unfallfreien Jahren" ankommt und die Maschine beim Ein- oder Ausparken anrempelt oder umwirft.


und auf dem Bürgersteig kommen ien paar 16 Jähringe die nichts weiter zu tun haben als das Ding aus Frust umzuwerfen :smirk:

Kämpfen kann man dafür eh nicht
Bekom ich ein Ticket ..muss ich zahlen ..fertig...ist leider so
Ist nun mal Fakt ´das es nicht erlaubt ist

ob es nun sinnvoll ist lassen wir mal aussen vor 8)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viper« (29. September 2008, 11:35)


RoteS4

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 999

Registriert: 15.07.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ja

  • Private Nachricht senden

7

Montag, 29. September 2008, 11:39

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html


Kurzfassung: ist das Parken nicht explizit erlaubt, gibt es ein Problem!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RoteS4« (29. September 2008, 11:40)


klanor

Team MO24 - deus ex machina

Beiträge: 7 413

Registriert: 24.08.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ホンダ, Honda, Transalp

  • Private Nachricht senden

8

Montag, 29. September 2008, 11:40

Zitat

Original von Viper
ich habe auf die Überweisung noch geschrieben " Aber nicht sinnlos verprassen und viel Spass damit " ;)


Wenn du die Behörde ärgern und dafür sorgen willst, dass sie für dein Bußgeld auch arbeiten, überweise einfach einen Euro mehr und mache auf den Irrtum mit einer Rückforderung nach ca. 6 Monaten freundlich aufmerksam. :devil:

Einigermaßen sicher ist die Maschine nur in der Garage. Vor Beschädigungen durch Jugendliche kannst du dich auch auf einem regulären Parkplatz nicht schützen, trägst also dort gewissermaßen ein mehrfaches Risiko gegenüber dem Gehweg...

klanor

Team MO24 - deus ex machina

Beiträge: 7 413

Registriert: 24.08.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ホンダ, Honda, Transalp

  • Private Nachricht senden

9

Montag, 29. September 2008, 11:42

Zitat

Original von RoteS4
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html


Kurzfassung: ist das Parken nicht explizit erlaubt, gibt es ein Problem!


Die Gesetzeslage stellt ja niemand in Frage. Man ist eben auf Duldung angewiesen, und das funktioniert i.d.R. ganz gut in deutschen Städten.

x-stars

Mo24-Bewohner

  • »x-stars« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 481

Registriert: 21.05.2008

Region: Sachsen

Motorrad: Suzuki SV650SA (K7)

  • Private Nachricht senden

10

Montag, 29. September 2008, 11:42

Ist mein letzter Tag in dieser Wohnung, morgen bin ich der neuen, wo ich auf dem Privatgrundstück parken kann (hoff ich, hab noch nicht weiter geschaut wieviel Platz da ist).
HU ists nicht (Neu-Mop), Kennzeichen ist auch gültig (Ende Okt. Saison vorbei), kann also eigentlich nur Parken aufm Gehweg sein. Mal sehen, was kommt. Wenns das ist, schreib ich nen netten Brief, wenn sie drauf bestehen wird halt bezahlt, ärgert mich nur trotzdem :(.
Vor mir steht übrigens erst der besagte Stromkasten und dann eine andere Maschine, entweder war der Besitzer da gerade unterwegs, hat seinen Zettel schon gefunden und entfernt, oder wurd nicht erwischt. Ebenso stehen 50m weiter zwei Roller an der Wand und um die Ecke in der nächsten Straße 3,4,5 andere Motorräder: Stören da wirklich niemanden!

Gruß
Michael

RoteS4

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 999

Registriert: 15.07.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ja

  • Private Nachricht senden

11

Montag, 29. September 2008, 11:45

Zitat

Original von klanor
.....................

...................Vor Beschädigungen durch Jugendliche kannst du dich auch auf einem regulären Parkplatz nicht schützen, trägst also dort gewissermaßen ein mehrfaches Risiko gegenüber dem Gehweg...


Darüber liese sich endlos steiten.

Die Tendenz das dem Krad eher was passieren kann dürfte auf einem Gehweg um ein vielfaches höher liegen.
Schließlich gehen dort u. a. im Sekundentakt zig Menschen, Hunde, Kinder, Fahrradfahrer(?!), Kinderwagen, Mitbürger mit Gehstützen, wütende Männer und Frauen endlang, die alle sekündlich an dem Krad "hängenbleiben" könnten ..... etc. Blablabla...... ;)

Auf einem Parkplatz, auf einem Stellplatz dagegen: Wer rennt da schon ständig um ein Krad herum??!?

x-stars

Mo24-Bewohner

  • »x-stars« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 481

Registriert: 21.05.2008

Region: Sachsen

Motorrad: Suzuki SV650SA (K7)

  • Private Nachricht senden

12

Montag, 29. September 2008, 11:53

Ist Wohngebiet, Seitenstraße, da rennen höchstens ein paar Omas zum Einkaufen lang.

Vario

Mo24-Fan

Beiträge: 452

Registriert: 10.08.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: REXWING+Hexagon LXT 180+FZR 600 3HE

  • Private Nachricht senden

13

Dienstag, 30. September 2008, 13:00

Also wenn die anderen Bikes/Roller auf den Gehweg im Viertel parkten, wird es warscheinlicher wegen dem defekten Blinker gewessen sein.

Zitat:
"habe gerade einen Ersatzblinker an meinem Möp montiert..."
Dies deute ich auf einen defekten/fehlenden Blinker hin, wo zB scharfe Kannten, etc von der Politesse bemängelt worden sein könnten.

Zum parken auf Gehwegen, hier in der Grosstadt ist dies sogar AUSDRÜCKLICH ERWÜNSCHT:grin: .

Viper.
Warum soll man dafür nicht kämpfen, das auch Dresden das Parken auf Gehwegen "duldet"?
Es hat doch in einer kleineren Stadt:grin: 50 km südlich von hier ( Name der Stadt wahr Köln) doch geklappt.

Der damalige Kölner "König" Antwerpes der 1. ( damaliger Regierungspräsident von Köln) wollte doch auf einmal das Parken auf Gehwegen für Möps/Roller verbieten und auch direkt "Knollen" schreiben.

Darauf wurde von den Bikern einen "langen" Samstag als Protesttag ausgewählt, an dem alle Biker/Scooteristen ( und viele aus dem Umland ) das taten, was sie tun sollten:
PKW Stellplätze benutzen.
Das "Ergebnis" wahr dermassen Katastrophal ( völliger zusammenbruch des innerstädtichen Verkehrs, da zB Lieferanten in der 2. Reihe stehen mussten, Kunden von Geschäften die keine Parkplätze fanden, Dosen die stundenlang nach einem Stellplatz kreisten:grin: , etc) das diese "Anweisung" schon 2 Tage später verschwand und die Biker/Roller da parken wo sie schon immer geparkt haben:
Auf Gehwegen und Nichen abseitz der PKW Parkplätze.
Natürlich so das sie keinen Fussgänger, etc behindern oder stören.
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Vario« (30. September 2008, 13:02)


x-stars

Mo24-Bewohner

  • »x-stars« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 481

Registriert: 21.05.2008

Region: Sachsen

Motorrad: Suzuki SV650SA (K7)

  • Private Nachricht senden

14

Samstag, 4. Oktober 2008, 21:30

Zitat

Original von Vario
Also wenn die anderen Bikes/Roller auf den Gehweg im Viertel parkten, wird es warscheinlicher wegen dem defekten Blinker gewessen sein.


Möglich, aber das Mop stand mit dem defekten Blinker zur Wand, der wär so nichtmal aufgefallen. Bisher noch keine Post, weiter abwarten :-/

gimeine2000

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 393

Registriert: 27.01.2007

Region: Niedersachsen

Motorrad: Suzuki-GSR 600

  • Private Nachricht senden

15

Sonntag, 5. Oktober 2008, 00:44

Ja leider ist das so... man denkt man nimmt Rücksicht auf die Pkw-Fahrer und nimmt denen nicht den Parkplatz weg...aber Pustekuchen was....man wird bestraft.
Es ist eben nunmal so das Du mit dem Möpp auch dort Parken musst wie mit der Dose. Es sei denn es sind extra kleine gekennzeichnete Möpp Parkplätze.

Zahle die 5 Euronen...denn Du wirst den kürzeren ziehen. Ob Du nun keinen behindert hast oder wie auch immer...das ist egal...der Gehweg ist für Fußgänger oder eben hin und wieder Fahrräder da...aber keinenfalls für Möpp`s

Gruß...Guido:gruss:

Regenrabe

Mo24-Fan

Beiträge: 327

Registriert: 27.10.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki ZRX 1200 S/R

  • Private Nachricht senden

16

Sonntag, 5. Oktober 2008, 09:10

Zitat

Original von gimeine2000
Ja leider ist das so... man denkt man nimmt Rücksicht auf die Pkw-Fahrer und nimmt denen nicht den Parkplatz weg...aber Pustekuchen was....man wird bestraft.


Jep....

Wenn Du fliegen willst, wirf Dich zu Boden-und verfehle ihn!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Regenrabe« (5. Oktober 2008, 09:12)


Ryllan

Mo24-Inventar

Beiträge: 3 422

Registriert: 27.05.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: 600er Hornet

  • Private Nachricht senden

17

Sonntag, 5. Oktober 2008, 11:36

Scheis doch auf die Dosenfahrer und ihre Parkplatzsuche.
Als Möpfahrer wird man im Verkehrsrecht nicht anders behandelt als ein Dosentreiber.

Genau so ist es und deshalb darfst du mit deinem Möp einen ganzen PKW Parkplatz belegen. Must dich nicht schräg reinstellen um evtl. noch nen PKW Platz zu machen. Nein du darfst einen GANZEN Platz belegen.
Diese Frage habe ich mal mit ner Politesse besprochen und sie meinte das es so richtig ist und fertig.
In meinem Fall ging es darum das sich Anwohner bei mir beschwerten da ich nen PKW Platz belegte obwohl die Parkplätze schon recht rar gesäht waren.
Ende vom Lied war, das ich meine Schwester dazu rief und zusammen (jeder 1 Bike) 2 ganze PKW Parkplätze benutzten. So hatten meine ELtern im Notfall immer 1 Parkplatz für ihr Auto :)

Übrigens glaube ich nicht das es wegen dem Blinker war. Würde ja bedeuten das sie selbst an PKW´s und Möp´s welche augenscheinlich nicht bewegt werden Strafzettel anbringen. Hätte ja ebenso sein können das ein Passant den Blinker mutwillig abgerissen hat. In diesem Fall bist du ja der Geschädigte und must nicht noch dafür mit ner Strafe belegt werden.
Denke eher die vom Ordnungsamt haben was gegen dich gehabt und da du auf nem Gehweg parkst einfach mal gedacht: "der is jetzt dran". Oder irgend ein Anwohner hat sich ebschwert und deshalb sind sie gekommen. andernfalls mal bei den anderem Bikern anfragen ob sie auch zu der Zeit dort standen und was bekommen haben. Wenn nicht ist es "Beamtenwillkür" fertig aus.

drücke dir die Daumen das nix ist.

LG Alex
Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
Futtertruppenmember !!
alle wörter klein schreiben is cool !!

Vario

Mo24-Fan

Beiträge: 452

Registriert: 10.08.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: REXWING+Hexagon LXT 180+FZR 600 3HE

  • Private Nachricht senden

18

Sonntag, 5. Oktober 2008, 12:43

Ryllan.
Das Problem ist ja, das die Dosentreiber dan meinen das Möp einfach "wegzuschieben"
Deswegen parke ich möglichst immer auf dem Gehsteig (so das keiner behindert wird)
habe trotzdem noch nie ne Knolle bekommen:respekt: .

Bei mir hat nen Dosentreiber als ich mal ausnahmsweise einmal auf einem PKW Platz geparkt hatte, gemeint das Möp einfach "beiseite zu schieben".:durchgeknallt:
Dabei natürlich nicht aufs Scheibenbremsschloss geachtet:wall:
Gabelholm wahr natürlich krumm und der Dosentreiber hat sich "logichwerweise" verpis*t:down:
Regenrabe:
Genau sowas verhinderst du wenn du zb auf den Gehweg parkst.
da meint kein Dosenfahrer das das Möp "versetzen" zu müssen um an den Parkplatz zu kommen, bzw da läufst du auch nicht Gefahr, das ein aus/einparkender Dosenfahrer dein Möp umfährt und dan sang und klanglos verschwindet.
Da riskiere ich doch lieber mal alle paar Jahre nen "geknickten" Blinker.
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Vario« (5. Oktober 2008, 12:52)


Ryllan

Mo24-Inventar

Beiträge: 3 422

Registriert: 27.05.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: 600er Hornet

  • Private Nachricht senden

19

Sonntag, 5. Oktober 2008, 17:43

Also eins kann ich dir jedenfalls garantieren.
Wenn einer meine Rackete versucht anzufassen bekommt er Ärger.
Niemand hat an der rumzuspielen.
Und da es dir erlaubt ist dein Möp auf nem Dosenparkplatz zu stellen ohne wen und aber, darf auch keiner einfach so versuchen dein Möp beiseite zu schieben.
Wäre ja noch schöner wenn wir schon so anfangen. Dann würde ich mit dem Gabelstapler kommen und den Casper seine Dose einfach wegheben oder wo soll das dann aufhören???
Der hat sich gefälligst nen anderen freien Platz zu suchen und darf nicht einfach fremdes Eigentum rumschieben.
Wenn er dann eine gefangen bekommt soll er sich ja nicht aufregen.


Übrigens ist das ne Frage des Anstandes. Ich greife kein fremdes Eigentum an. Das lernt man normalerweise schon im Kindesalter von seinen Eltern.

Alex
Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
Futtertruppenmember !!
alle wörter klein schreiben is cool !!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryllan« (5. Oktober 2008, 17:47)


Nortorr

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 112

Registriert: 25.08.2008

Region: Bayern

Motorrad: Yamaha FZS 600

  • Private Nachricht senden

20

Sonntag, 5. Oktober 2008, 17:49

Zitat

Original von Ryllan
Also eins kann ich dir jedenfalls garantieren.
Wenn einer meine Rackete versucht anzufassen bekommt er Ärger.


So seh ich das auch !

Nortorr
Yamaha FZS 600


Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung