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1

Freitag, 3. Oktober 2008, 13:10

Herunterfallendes Obst

Hier eine Frage zur aktuellen Situation auf den Straßen:

Bei uns im Bodenseekreis stehen an den Straßenrändern viele Obstbäume. Jetzt im Herbst fallen natürlich die reifen Äpfel und Birnen auf die Straße herunter. Dass es dadurch rutschig wird, ist die eine Sache.

Was aber, wenn ein herunterfallender Apfel ein in diesem Moment vorbeifahrendes Motorrad trifft? Wenn man da mit 80 bis 100 km/h genau reinfährt ist der Einschlag danach sicher nicht zu übersehen. An einen Treffer auf's Visier wage ich gar nicht zu denken.

Wie ist denn da eigentlich die Rechtslage? Bei Schneefall ist jeder Hausbesitzer ja verpflichtet, seinen Gehweg zu räumen. Wenn trotzdem jemand zu Schaden kommt, muß die Haftpflicht des Hausbesitzers den Schaden übernehmen. Ist das nicht bei einem Schaden durch herunterfallendes Obst auch so?

Was meint Ihr?

Viele Grüße vom
T1000 - bis jetzt Gott sei Dank noch nie getroffen, aber in jüngster Zeit manches Mal nur knapp verfehlt.

paulinchen

BulliIstin

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2

Freitag, 3. Oktober 2008, 13:24

Hihi, das hab ich mich ganz ernsthaft auch schon gefragt, als ich jetzt unter Apfelbäumen slalomartig durchgefahren bin...

Sind allerdings hier Patenschaftsbäume... ich denk ja fast, da ist der Pate für verantwortlich...
Kristin



3

Freitag, 3. Oktober 2008, 13:27

RE: Herunterfallendes Obst

Dann ist ja immerhin die Besitzfrage des Baumes geklärt. Ich fürchte ja fast, dass die meisten Bäume am Straßenrand hier dem Land gehören (oder geht ein Feld immer bis ganz an die Straße ran?).

Im Falle eines Schadens läßt sich aber sicher über die Polizei der Besitzer ausfindig machen.

BG #60

Mo24-Kultanhänger

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4

Freitag, 3. Oktober 2008, 13:42

Felder gehen im Normalfall bis an die Straße, lässt sich aber immer beim zuständigen Amt nachprüfen. Teilweise gehören die Böschungen dem Land.
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

5

Freitag, 3. Oktober 2008, 13:46

Herunterfallendes Obst

Zitat

Original von BG #60
Felder gehen im Normalfall bis an die Straße, lässt sich aber immer beim zuständigen Amt nachprüfen. ...


Dann wäre also der Landwirt zu belangen. Hat da jemand Erfahrungen ob das geht? Gibt es für die Landwirte Versicherungen, die hier einspringen würden? Muß evtl. sogar ein Verschulden des Landwirtes vorliegen (regelmäßiges Abschütteln vergessen - wo sind die Grenzen für "regelmäßig")?

Tausend Fragen - wer weiß mehr?

BG #60

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6

Freitag, 3. Oktober 2008, 14:40

RE: Herunterfallendes Obst

Zitat

Original von T1000

Zitat

Original von BG #60
Felder gehen im Normalfall bis an die Straße, lässt sich aber immer beim zuständigen Amt nachprüfen. ...


Dann wäre also der Landwirt zu belangen. Hat da jemand Erfahrungen ob das geht? Gibt es für die Landwirte Versicherungen, die hier einspringen würden? Muß evtl. sogar ein Verschulden des Landwirtes vorliegen (regelmäßiges Abschütteln vergessen - wo sind die Grenzen für "regelmäßig";)?

Tausend Fragen - wer weiß mehr?

Den Landwirt ausfindig zu machen ist halt etwas schwer, da der Großteil der Flächen weiterverpachtet un dann 119mal getauscht wird...
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

baser

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7

Freitag, 3. Oktober 2008, 16:08

Hallo,

ich denke kaum, dass der Besitzer des Baumes für herabfallendes Obst verantwortlich gemacht werden kann.

Das Nichträumen bei Schnee könnte als fahrlässig i.S. des §823 BGB angesehen werden, das Nichtabernten des Baumes meiner bescheidenen Meinung nach jedoch eher nicht....

Wobei das wohl von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet werden dürfte.

Gruß,

baser
V2- Power

N-2010

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8

Freitag, 3. Oktober 2008, 16:39

Mich hat zuletzt nur knapp ein Fasahn verfehlt, der meinte noch vor mir vorbeifliegen zu müssen..hätte ich denk Kopp nciht schnell eingezogen...wer weiß, was passiert wäre...:suspekt:

Ich glaub iwie nciht, dass man dafür jemandden belangen kann...evtl. denjenigen, dem die Straße gehört, weil die sauber sein muss...ich denke ist auch viel ausleegungssache in dem Falle...?(

Viel Erfolg wünscht

N2010:gruss:

P.S.: und immer vorsichtig mit de Äpfel ;)

9

Freitag, 3. Oktober 2008, 18:31

RE: Herunterfallendes Obst

Beim Fasan ist es wohl wie bei einem Reh. Da greift die eigene Versicherung oder der ADAC.

In einem wirklichen Schadensfall mit nennenswertem Schaden ist es sicher kein Problem, den Besitzer des Baumes ausfindig zu machen - Weiterverpachtung hin oder her. Dazu gibt es ja schließlich Pachtverträge und schriftliche Abmachungen.

Meine Frage geht eher in die Richtung "ist der Besitzer überhaupt dafür zuständig, vor herabfallendem Obst zu schützen". Dazu gäbe es ja schon Möglichkeiten (regelmäßig abernten, Netze oder auch Obstbäume, die zu nah an einer Straße stehen, entfernen).

Ich habe auch den Eindruck, dass diese Bäume nur zur Landschaftspflege dort stehen, das Obst will eigentlich gar niemand haben.

Ich bin gespannt auf weitere Meinungen oder gar einen Paragraphen, der das regelt (das gibt es doch in Deutschland bestimmt - oder :grin:) oder vielleicht sogar eigene Erfahrungen. Ich selbst bin bis jetzt noch nicht ge-/betroffen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »T1000« (3. Oktober 2008, 18:33)


BG #60

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10

Freitag, 3. Oktober 2008, 18:51

Pachtverträge können mündlich abgeschlossen werden. Abernten muss niemand die Bäume, fällen allerdings auch nicht, wenn er sie nicht mehr will. Aber an sich ist es ja so, wenn man die Straße verschmutzt, muss man sie reinigen (/lassen).
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

11

Freitag, 3. Oktober 2008, 19:04

RE: Herunterfallendes Obst

Meinst Du, es könnte Fälle geben, in denen nicht klar ist, wer für einen Acker / einen Baum zuständig ist?

Bei der verschmutzten Straße hätte ich noch eher Bedenken, ob der Besitzer für die Reinigung zuständig ist. Es ist ja jeder Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass er sein Gefährt jederzeit beherrschen kann. Da wird man ihm wohl zur Auflage machen, zu dieser Jahreszeit unter Bäumen mit rutschiger Straße zu rechnen und seine Geschwindigkeit anzupassen. Die rutschige Straße ist ja auch nur in Kurven kritisch. Auf der Geraden passiert ja eigentlich nichts beim durchfahren.

Vor einem herabfallenden Apfel kann man sich allerdings nicht wirklich schützen. Soll man unter Bäumen nur noch in Schrittgeschwindigkeit durchfahren? Hier sollte m.E. das Verursacherprinzip gelten. Aber wie ist die tatsächliche Regelung?

Ryllan

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12

Freitag, 3. Oktober 2008, 20:54

Biste selber Schuld wenn es dich erwischt. :P

Irgendwo gibt es nen Paragraphen wo steht das du dein Möp so bewegen musst das es jederzeit beherschbar ist.
Also fahre weit genug ausen rum oder halt so langsam vorbei das nix passieren kann.

Hier mal Beispiele:
Als eine Frau an einem verregneten Tag spazieren ging, rutschte sie auf dem zum Teil mit Laub bedecken Gehweg aus. Folge: Bruch des Sprungegelenks.
Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, so das Urteil des OLG Nürnberg(Az.:4U3149/92).
Schließlich können Kommunen keinen übertriebenen Aufwand betreiben, um einen Gehweg ganz und gar von Laub zu befreien.


Im folgenden Fall sorgte ein großer Ast für eine Beule in einem Auto.
Auch hier gab der Fahrzeughalter der Gemeinde die Schuld.
Zu Unrecht wie sich herrausstellte:
Die Komune müsse hier nicht für den Schaden aufkommen, entschied der Richter des Oberlandesgerichts Hamm (Az.:9U95/95).
Zwar haben Städte und Gemeinden eine sogenannte Vorsorgepflicht einzuhalten und müssen ihre Bäume regelmäßig überprüfen, aber die Risiken durch herunter fallende Äste sind nicht immer vorhersehbar.

Also bei deinem Bauer wird wol in etwa das selbe zur Grundlage genommen und du wirst wol auf einen evtl. Schaden sitzen bleiben werden.

LG Alex
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryllan« (3. Oktober 2008, 20:54)


13

Freitag, 3. Oktober 2008, 21:41

RE: Herunterfallendes Obst

Super! Ein paar Gerichtsurteile, dankeschön dafür. Hast Du die gegoogelt? Gibt's da auch was, das genau zum beschriebenen Fall passt?

Als grobe Richtlinie sind die Beispiele schon mal gut. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der Anwohner / Besitzer den Schaden übernehmen muss. Die Grenzen wann und wann nicht sind hier der springende Punkt.

Jemand, dem sowas schon mal passiert ist, wäre hier gefragt.

Zum Kommentar "Biste selber Schuld wenn es dich erwischt": die Schuld beschränkt sich dann darauf, nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein - oder? Sonst kann man nichts machen. Fährst Du unter Bäumen Schrittgeschwindigkeit?

Ryllan

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14

Samstag, 4. Oktober 2008, 10:36

Sry genau auf deine Frage zutreffendes habe ich nicht gefunden.
Habs aus der Heimatzeitung abgeschrieben.

Aber glaube nicht das du in sonem Fall recht bekommen wirst.
Wird halt so wie oben geschrieben darauf hinaus laufen, das du einfach Pech hast wenn das passiert.

Wäre der selbe Fall wen du durch nen Wald fährst und es haut dir was von oben runter. (Tannenzapfen, Ast) Kannst ja auch keinen WALD dafür verantwortlich machen oder den Förster oder sonstwen. Sowas passiert einfach und PECH gehabt.
Auf was anderes wird es nicht hinaus laufen denke ich mal.

Alex

Ps.: bei mir hier sind auch überall Obstbäume an den Strassenrändern. Und hin und wieder liegt auch Obst auf der Strasse rum und vergammelt. Der Gestank ist ja schon schlimm aber rutschitg ist es allemal. Und weggemacht wird es sehr selten. Denke eher das macht die Strassenreinigung wenn sie den mal unterwegst ist und nicht der Besitzer der Bäume.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryllan« (4. Oktober 2008, 10:38)


Sportyzilla

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15

Samstag, 4. Oktober 2008, 10:54

hey,


habe zwar nichts zu apfelbäumen, aber wir haben 3 eichen im garten.

beim sturm kyrill ist ein ast abgebrochen und hat zusammen mit dem wind eine schwere dachpfanne auf unseren VW Fox geschleudert.


das dach musste komplett neu gemacht werden, da alles demoliert war.

also multiple dellen, kratzer etc - bei nem neuwagen durchaus noch sehr teuer.


das lief bei unserer versicherung unter "naturschäden" und "höhere gewalt".


so wird es dann wohl bei den apfelbäumen auch sein, wenn nicht fahrlässig jemand die äpfle auf die straße wirft.



bei laub haftet auch nicht der bsitzer, es ist aber auch zu genüge auf den straßen.

deshalb fällt das meines erachtens nach auch unter "pech gehabt"...


gruß
robert

p.s. habe noch nie eine solche straße gesehen...

16

Samstag, 4. Oktober 2008, 11:06

Fahrer von Kraftfahrzeugen haben ja auch die verdammte Pflicht, ihre Fahrweise den Straßen- und Verkehrsgegebenheiten entsprechend anzupassen. Dass im Herbst Laub, zermatschte Früchte etc. auf den Straßen anzutreffen ist, damit ist ja zu rechnen...

Reinhard

Sportyzilla

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17

Samstag, 4. Oktober 2008, 11:10

Zitat

Original von ReinhardS
Fahrer von Kraftfahrzeugen haben ja auch die verdammte Pflicht, ihre Fahrweise den Straßen- und Verkehrsgegebenheiten entsprechend anzupassen. Dass im Herbst Laub, zermatschte Früchte etc. auf den Straßen anzutreffen ist, damit ist ja zu rechnen...

Reinhard


du machst es dir aber ganz schön leicht!


und wenn da vor wildwechsel gewarnt wird, fährst du dann 30km/h, damit du im ernstfall bremsen kannst?
das geht einfach nicht.


fraglich bleibt nur, wie das ist, wenn man einen fallenden apfel abbekommt.

aber ich glaube es bleibt rechtlich, wie mit dem laub oder schmutz auf der straße.

Ryllan

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18

Samstag, 4. Oktober 2008, 12:24

Zitat

und wenn da vor wildwechsel gewarnt wird, fährst du dann 30km/h, damit du im ernstfall bremsen kannst?
Und wenn es nicht klappt haste eindeutig zuviel Geschwindigkeit drauf gehabt oder einfach keine Reaktion bewiesen.
@ Serpent

Zitat

das geht einfach nicht

Ps.: das weist du das weis ich aber Gesetz ist Gesetz und daran kannste nur was ändern wenn du viel Geschick im Umgang mit den Behörden zeigst.

Ansosnten:
Das geht sehr wol und das Gesetz sagt genau das aus.
Ob du es so machst oder nicht ist was anderes.
Aber im Ernstfall bezieht man sich auf das Gesetz und du wirst das Nachsehen haben.

Und darum geht es hier leider. Da wird nicht gefragt ob man es so und so macht sondern ob du es genau so gemacht hast wie man es laut Gesetz von dir verlangt. Denn machst du es nicht so dann haste den Fehler gemacht und fertig aus.


Alex
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19

Samstag, 4. Oktober 2008, 12:45

Fallendes Obst wird eigentlich behandelt wie Schnee im Winter....es gehört eben dazu....höhere Gewalt halt.

ABER....wenn ein Baum eindeutig eine Verkehrsgefährdung für Passanten, Radfahrer, den stehenden wie auch den fließenden Verkehr darstellt muss das Ordnungsamt einschreiten....und zumindest bei mir hier daheim tun sie das auch, überhängende Äste bei Ortstrassen müssen entfernt werden wenn sie Tannenzapfen oder sonstwas von sich werfen....bei Kreistrassen oder Bundesstrassen ist es schon wieder komplizierter, da müsste der Kreis (Geldmangel) oder das Land (noch viel mehr Geldmangel) eingreifen....was sie aber nicht tun und sofort wieder auf "unangepasste Geschwindigkeit" plädieren....

Ist ein herunterfallender Ast durch Wind oder einen Specht etwas anderes als fallendes Obst? Die blöde Krähe hätt nicht auf mein Visier kac.... können wenn der Ast nicht über die Strasse gehangen hätte :grin:
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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20

Samstag, 4. Oktober 2008, 14:54

Hallo,

ich habe das Problem mit einem Walnussbaum - eher gesagt meine Mutter. Den dürfen wir weder fällen noch beschneiden - laut Baumbeauftragtem...oder wie das heißt. :grin: Zum Glück werden die meisten Nüsse, welche auf der Straße landen recht schnell platt gefahren. Mann kann ja nicht 24 Stunden mit dem Eimer dastehen.

Bin mal gespannt was der städtische Angestellte sagt, wenn wir ihm einen Wisch wegen Haftungübernahme vor legen. Das Haus wurde von Wurzeln beschädigt und was auf der Straße passieren könnte, wäre durch einen krassen Rückschnitt ja auch vermeidbar. :durchgeknallt:
Ist noch verzwickter, wenn man möchte aber nicht darf. Nur hinterher wars ja wieder keiner gewesen....

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