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DerJimmy

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1

Dienstag, 14. Oktober 2008, 18:31

tempolimit auf autobahnen

huhu

mein vater wurde in rheinland pfalz auf der autobahn von einem in den büschen versteckten blitzer geblitzt.
das tempolimit schild 130 stand allerdings erst 200m nach dem blitzer.
davor war kein schild in sicht ca. 30km (vllt übersehen aber ist bei der fragestellung erstmal egal)

wie lange gild ein tempolimit schild auf der autobahn?
bis zur nächsten autobahnauffahrt? bis zum schild welches das tempolimit aufhebt? xkm?...

gruß jimmy
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catweazle

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2

Dienstag, 14. Oktober 2008, 18:45

RE: tempolimit auf autobahnen

Hast Du schon den Führerschein ??

Falls ja... Gewonnen oder Gekauft ??

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »catweazle« (14. Oktober 2008, 18:49)


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3

Dienstag, 14. Oktober 2008, 18:48

Auf Autobahnen gilt das Tempolimit per Schild solange, bis es durch das Schild Nr. 278 (Ende der zul. Höchstgeschwindigkeit) oder Nr. 282 (Ende aller Streckenverbote) wieder aufgehoben wird.

Allerdings gibts noch das Schild 1001 xx, wo ggf. die Länge der zul. Höchstgeschwindigkeit festgelegt wird. Aber normalerweise werden die Schilder in regelmäßigen Abständen wiederholt und nicht für 30 km nur einmal aufgezeigt.

Gruss
Stefan

DerJimmy

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4

Dienstag, 14. Oktober 2008, 18:58

@ catweazle scheinbar gewonnen...warum fährst du mich gleich so an? naja egal

@ stefan danke dir dann weiß ich bescheid.

ich bin davon ausgegangen das nach einen autobahnauffahrt nen schild kommen sollte...woher sollen die auffahrenden sonst von dem tempolimit wissen (frag ich mich grad noch immer)...
vllt ein irrglaube dadurch das ich bislang nach jeder auffahrt nen schild gesehen habe hier im ruhrgebiet.

gruß jimmy
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Ryllan

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5

Dienstag, 14. Oktober 2008, 18:58

Mein Vorredner sagt es - Genau so ist es!!!

Alex
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BorderMutti

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6

Dienstag, 14. Oktober 2008, 19:36

hmm...

also nach einer Ausfahrt kommt kein Schild, weil ja da nciht immer auch ne Auffahrt kommt..

sollte es doch so sein, dass kein Schild vorhanden ist, also für die rauffahrenden ist entweder auf der auffahrt selber ein Schild, dass du dann nicht sehen kannst, weil du ja auf der Autobahn bist, oder wenn gar kein Schild vorhanden ist, ist RICHTGESCHWINDIGKEIT!!

Und Schilder gelten so lange, bis sie wieder aufgehoben werden!!!!

Grundlagen, die man lernt und auch im Gedächtnis behalten sollte...

sagen wir mal du bist auf einer straße und weit und breit kein Schild (innerorts) .. wie schnell fährst du??

50.. genau.. warum???? weil geschwindigkeitsbegrenzung laut Gesetz... das sollte man wissen ;)

schokorossi

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7

Dienstag, 14. Oktober 2008, 19:40

Hm, könnte auch eine Abstandmessung gewesen sein. Manchmal machen die zusätzlich zu den Videoaufnahmen auch noch ein Foto :P



Denk Dir nix wegen catweazle/Tom06. Er ist so ne Art Forenpumuckl, über den hier weiß-Gott-wer seine schützenden Hände hält...

DerJimmy

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8

Dienstag, 14. Oktober 2008, 19:44

innerorts und auch ausserorts auf landstrassen ist mir auch alles klar.
da fahre ich ja täglich...
aber auf autobahnen bin ich fast nie unterwegs und wenn doch dann meist auf der A40 zwischen dortmund und essen. da gibts ja viele auffahrten viele schilder und sowieso immer ne tempobegrenzung:grin:
kenne daher auch keine auffahrt in der das tempolimit vor der wirklichen autobahn steht.
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Raudi

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9

Dienstag, 14. Oktober 2008, 19:44

@ Jimmy:

Wenn du auf die Autobahn kommst MUSS da ein Schild stehen, außer es stand schon bevor du drauf kommst.
Genau wie in Ortschaften nach jeder Kreuzung ein Schild kommen muss.
Straße nass, Fuß vom Gas..
Straße trocken, drauf den Socken!! :grin:

BorderMutti

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10

Dienstag, 14. Oktober 2008, 20:06

ich fahre so gut wie nie außerorts, muss die gesetzliche Regelung doch trotzdem kennen ;)

stell dir mal vor du wirst pol. kontrolliert und warst zu schnell..

kannste ja auch schlecht sagen, na manno, ich fahr so selten Autobahn ich wusste es nicht...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BorderMutti« (14. Oktober 2008, 20:07)


DerJimmy

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11

Dienstag, 14. Oktober 2008, 20:22

jo stimmt wohl
unwissenheit schützt vor strafe nicht
hab ich wohl nochmal glück gehabt:grin: aber dank euch hab ich ja ab jetzt nichts mehr zu beführchten^^
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BulldogAC

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12

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 21:41

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,

Halbwissen ist oft noch schlimmer!

Grundsätzlich gilt auf deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung! Weite Teile der Autobahnen sind so gefährlich oder in so schlechtem Zustand, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet wurde. In manchen Bundesländern gilt letzteres wohl fast flächendeckend, oder sollte es doch eine (regional)politisch motivierte Anordnung aus Koalitionsverträgen sein?

Zonengeschwindigkeitsverkehrszeichen, wie Zone 30, gibt es für Autobahnen nicht. Die Geschwindigkeitsanordnungen müssen nach der Auffahrt stehen, nicht aber nach Parkplätzen etc. Merkwürdige Urteile gibt es bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nach Raststätten vor denen eine veränderbare Geschwinigkeitsanzeige stand und die aktuelle Höchstgeschwindigkeit vor der nächsten Anzeige überschritten wurde. Während des Aufenthalts an der Raststätte wurde die Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt. Trotzdem Strafe, da man an dem Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer die Veränderung hätte erkennen können. Für mich krasses Fehlurteil; geht aber ja nur um Auto/Motorradfahrer, den Melkkühen der Nation.

Richtgeschwindigkeit ist keine! Höchstgeschwindigkeitsanordnung. Bei Überschreitung aber höhere Haftung. Warum? s. vorstehende Bemerkung.

Dann gibt es noch empfohlene Geschwindigkeiten (viereckige blaue Tafeln mit z.B. Angaben 80 - 120). Über- und Unterschreitung zulässig. Die Schilder gibt es kaum noch.

Weiter gibt es die Mindestgeschwindigkeiten (rundes blaues Schild). Die Unterschreitung ist verboten. Von Kontrollen und Strafen hab ich noch nie etwas gehört.

Problematisch wird es bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsanordnungen für einzelne Fahrspuren. Bei gefährlichen Talfahrten ist z.B. die rechte Spur auf 40, die mittlere auf 60 und die rechte auf 90 begrenzt. Du fährst da runter und es ist sonst keiner auf der Bahn. Du mußt rechts fahren! Darfst also nur 40, obwohl das eigentlich nur für LKW gedacht ist. Zumindest bei Nutzung der mittleren Fahrspur soll m.W. die Polizei nicht einschreiten. Aber alles (Bundes)Ländersache im vereinten Europa.

O es einen Fahrschüler gibt, der das für alle (Bundes)Länder geschweige denn für für alle Regionen Europas je gehört hat, bei einem einheitlichen europäischen Führerschein?

Gruß
BulldogAC

catweazle

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13

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 21:52

Zitat

Original von schokorossi
Denk Dir nix wegen catweazle/Tom06. Er ist so ne Art Forenpumuckl, über den hier weiß-Gott-wer seine schützenden Hände hält...


Der Meister Eder... :grin:

Schlauli :respekt: :grin:

Der_Dani

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14

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 23:59

Kam denn in den 30km ne Auffahrt? Wenn ja, dann sollte dein Vater da mal hinfahren, wenn da naemlich bei der Auffahrt nirgendwo ein Schild steht, würd ich mal behaupten, dass ich von der Auffahrt komme. Und dann ist Richtgeschwindigkeit 130 angesagt. Egal wieviel 1000km davor nen Schild stand.

DerJimmy

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15

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 13:55

jo er will erstmal abwarten was jetzt für post kommt.
je nachdem wie hoch die strafe ausfällt könnte man dem dann weiter nachgehen.
aber mal eben so 300km hin und wieder zurück nur zum gucken ist nen bisschen weit:grin:
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Iceman

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16

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 14:11

Zitat

Original von Der_Dani
Kam denn in den 30km ne Auffahrt? Wenn ja, dann sollte dein Vater da mal hinfahren, wenn da naemlich bei der Auffahrt nirgendwo ein Schild steht, würd ich mal behaupten, dass ich von der Auffahrt komme. Und dann ist Richtgeschwindigkeit 130 angesagt. Egal wieviel 1000km davor nen Schild stand.


stimmt, das gleiche hat mir mein farlehrer auch mal gesagt. wenn nach ner kreuzung, oder seitenstarße etz. kein neues schild steht ist alles aufgehoben was vorher verboten war.

gruß kobra
Legt man eine Decke auf den Tank und es fällt was drauf wird die Beule nicht so hässlich :grin:

leroy

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17

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 15:39

Zitat

Original von kobra


stimmt, das gleiche hat mir mein farlehrer auch mal gesagt. wenn nach ner kreuzung, oder seitenstarße etz. kein neues schild steht ist alles aufgehoben was vorher verboten war.

gruß kobra


Da hat dein Fahrlehrer aber definitiv was Falsches gesagt. Ein Streckenverbot gilt immer so lange, bis entweder die Strecke zu Ende ist oder ein entsprechendes Aufhebungsschild aufgestellt wird. Natuerlich steht hinter jeder Einmuendung normalerweise ein neues Schild, was aber nicht heisst, dass die Abwesenheit eines Schildes auch die Aufhebeung des Streckenverbotes bedeutet.

Und bevor die Frage kommt: Ja, ich hatte mal eine Diskussion mit einem Pruefer darueber. Als ich den LKW- Fuehrerschein gemacht habe, gab es irgendwo in der Naehe von Jena so eine Stelle, da war tatsaechlich vergessen worden, nach einer Einmuendung die Geschwindigkeitsbegrenzung zu verlaengern. Und der Pruefer meinte, dass ein Ortsunkundiger, der aus dieser Strasse kommt, nicht wissen kann, dass ein Tempolimit besteht und erfolgreich gegen ein Ticket angehen koenne, wenn er geblitzt wuerde. Sowas klappt aber nur einmal.

Ich hatte auch mal so einen Fall. Als ich noch mein Studio in Jena hatte, habe ich gegenueber geparkt, was zwar verboten war, aber das Parkverbotsschild nicht zu sehen, weil es hinter einem Knick stand, der fast 100 Meter entfernt war. Ich habe natuerlich ein Ticket bekommen. Mein Einspruch war zwar erfolgreich, aber keine 2 Wochen danach stand ein neues Schild an der naechsten Ecke.

Gruss
Leroy

Teufel

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18

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 17:14

also es muss an jeder Kreuzung ein schild stehen Innerorts Ausnahmen sind Zonen Schilder die werden nicht an der Kreuzung aufgehoben

an Autobahnen muss an jeder Auffahrt ein Schild stehen wenn es um eine Geschwindikeitsbegrenzung,Überholverbot oder ander Einschränkungen
geht ... woher soll man sonst wissen das nur 100 erlaubt sind oder was weis ich

Gruss Heiko
Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger...was verkaufe dann die Volksvertreter?(

Klick hier bei langeweile

leroy

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19

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 17:52

@Teufel

Das ist falsch. Guckst du:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).

Und:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die


Zeichen 278

Zeichen 279


Zeichen 280

Zeichen 281

Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen


Zeichen 282

Das hier:

Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen- wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen.

zeigt die allgemeine Praxis. Es schliesst aber nicht aus, dass mal irgendwo kein Schild hinter einer Einmuendung steht. Und dann ist das Streckenverbot damit nicht aufgehoben.

Quelle

Gruss
Leroy

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20

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 19:04

Sicherlich stellen sie schnellstmöglich die Schilder hin. Bis dahin kannst du aber locker Einspruch einlegen und sagen, dass du aus der Seitenstraße oder der Auffahrt gekommen bist und dann wars das mit dem Ticket.

Ich habe sogar mal einen Einspruch gewonnen, wo das Schild durch einen Baum verdeckt war und nicht zu erkennen war.

Ich würd erstmal abwarten was nun kommt.

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