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Interneci

Mo24-Probefahrer

  • »Interneci« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 23:15

Zeitrahmen Ummeldung nach Gebrauchtkauf

Hi!

Das ist vermutlich eine FAQ, konnte aber per Google oder in der Forumsuche vor lauter "Rauschen" keine konkrete Antwort finden...

Bin auch für reine Verweise auf die Antwort dankbar! ("RTFM" mit Link... ;)

Ich möchte mir als mein erstes Motorrad eine gebrauchte Maschine kaufen, evtl. von privat. Wenn ich ein noch zugelassenes Motorrad kaufe, in welcher Frist muss ich das Motorrad ummelden?

Was konkret passieren könnte - falls das so geht - ist, dass ich das Motorrad am Anfang der Woche im Raum Stuttgart erwerben und am Ende der Woche in Aachen zulassen würde. In den Tagen dazwischen (Montag abend - Mittwoch abend) kann es in einer privaten Garage stehen, aber am Montag selber muss ich es fahren und dann Mittwoch nach Aachen, was ja nicht gerade ein Katzensprung ist.

Oder muss ich mir statt dessen die Papiere aushändigen und die Maschine stehen lassen, am Ende der Woche in AC die Anmeldung erledigen und die Maschine dann die Woche später abholen?

Vielen Dank schonmal und viele Grüße,

Gunter

blahwas

Asphaltschinder

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2

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 23:20

Es hängt vom guten Willen des Verkäufers ab, ob er dir die Karre überhaupt angemeldet übergibt. Du fährst dann ja mit seiner Versicherung rum und er hat hinterher die steigenden Prozente, wenn du nen fremden Schaden damit verursachst. Wenn du geblitzt wirst, bekommt er erstmal Post. Normalerweise übergibt man Fahrzeuge daher abgemeldet. Außerdem laufen die Versicherungskosten und Steuern ja erstmal weiter auf den ersten Halter.

Mit dem ADAC-Kaufvertrag gibt es eine Möglichkeit, das ganze wasserdicht zu machen. Den bekommst du z.B. hier. Damit ersparst du dir den Transport auf einem Anhänger, im Transporter, mit geliehenen roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.

Das schlimmste was passieren kann ist, dass irgendwann die Polizei kommt und die Siegel vom Kennzeichen kratzt, wenn du die Maschine nicht ummeldest, der Verkäufer sie aber nachträglich abmeldet. Dafür musst du es aber schon sehr weit treiben. Innerhalb von zwei Wochen passiert gar nix ausser nem säuerlichen Anruf vom Verkäufer.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

leroy

Bikes, Tattoos And Rock´N´Roll

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3

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 23:24

RE: Zeitrahmen Ummeldung nach Gebrauchtkauf

Generell gilt, dass du die Ummeldung unverzueglich durchfuehren musst. Es gilt aber soweit ich weiss, die Frist von einer Woche. Beim Kauf schickt der Verkaeufer eine Nachricht an seine Versicherung, dass das Fahrzeug verkauft wurde. Ab dem Zeitpunkt geht die Versicherung auf dich ueber.

Meistens wollen Verkaeufer aber kein Risiko eingehen und verkaufen abgemeldet, du brauchst also ein Kurzzeitkennzeichen.

Gruss
Leroy

und blahwas war schneller

Radei

Mo24-Probefahrer

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4

Freitag, 17. Oktober 2008, 00:08

normalerweise macht man ja bei unbekannten personen ein kaufvertrag. und da stehts sowieso drinnen "der käufer verpflichtet sich das fahrzeug innerhalb von x werktagen um-/abzumelden" (normalerweise 3 werktage bei den meisten vorgefertigten kaufverträgen ausm internet)

aber man könnte ja versuchen eine sondervereinbarung mit dem verkäufer zu treffen falls man es zeitlich nicht schafft rechtzeitig das fahrzeug um bzw abzumelden.
Hier könnte Ihre Werbung stehen!

klanor

Team MO24 - deus ex machina

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5

Freitag, 17. Oktober 2008, 00:18

RE: Zeitrahmen Ummeldung nach Gebrauchtkauf

Da drängt sich mir der Gedanke auf, ob man nicht eine bestehende Regelung "ganz legal missbrauchen" kann:

Wenn ich ein gekeuftes Fahrzeug abmelde, darf ich mit den entwerteten Kennzeichen noch die direkte Fahrt nach Hause (ohne Umwege) zurücklegen.
Damit fahre ich zwar immer noch mit Nutzung des bisher bestehenden Versicherungsvertrages, aber ein Betrieb über diese Fahrt hinaus ist nicht mehr möglich. Zumindest nicht legal und mit Versicherungsschutz und Haftung des bisherigen Halters.

Möglicherweise gelten derartige Regelungen zumindest seitens des Straßenverkehrsamtes, Ordnungsamtes oder Polizei regional, aber da es sich in erster Linie um eine versicherungsrelevante Sache handelt, kann ich mir gut vorstellen, dass es auch bundesweit Gültigkeit haben könnte.

Interneci

Mo24-Probefahrer

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6

Freitag, 17. Oktober 2008, 13:49

Ok, super, herzlichen Dank an alle, die so schnell und hilfreich geantwortet haben!

Dann sollte ich ja keine Probleme haben, meinen Neuerwerb nach Hause zu bekommen, sofern er denn noch angemeldet ist. :)

Viele Grüße,

Gunter

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