Hi!
Das ist vermutlich eine FAQ, konnte aber per Google oder in der Forumsuche vor lauter "Rauschen" keine konkrete Antwort finden...
Bin auch für reine Verweise auf die Antwort dankbar! ("RTFM" mit Link...
Ich möchte mir als mein erstes Motorrad eine gebrauchte Maschine kaufen, evtl. von privat. Wenn ich ein noch zugelassenes Motorrad kaufe, in welcher Frist muss ich das Motorrad ummelden?
Was konkret passieren könnte - falls das so geht - ist, dass ich das Motorrad am Anfang der Woche im Raum Stuttgart erwerben und am Ende der Woche in Aachen zulassen würde. In den Tagen dazwischen (Montag abend - Mittwoch abend) kann es in einer privaten Garage stehen, aber am Montag selber muss ich es fahren und dann Mittwoch nach Aachen, was ja nicht gerade ein Katzensprung ist.
Oder muss ich mir statt dessen die Papiere aushändigen und die Maschine stehen lassen, am Ende der Woche in AC die Anmeldung erledigen und die Maschine dann die Woche später abholen?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße,
Gunter