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Bansidhe

Mo24-Fan

  • »Bansidhe« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 24. Oktober 2008, 16:13

Dringed info über Zulassungsschein

Hallo zusammen,

ich habe irgendwas nicht mitbekommen die letzten Jahre ^^

1. Bei der Anmeldung meines Motorrades hat die zuständige Zulassungsstelle folgendes gemacht:

- Auf den Fahrzeugbrief "Ungültig" gestempelt und mir
- einen zweiteiligen Fahrzeugschein ausgestellt.

2. der neue Fahrzeugschein ist ein:

- normaler Fahrzeugschein
- und ein Din A4 großes Dokument, das die Daten vom alten Fahrzeugbrief beeinhaltet

Nun steht aber in meinen normalen Fahrzeugschein, also das kleine Teil, drin:

Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubniss beachten.

Diese Information(also die Reifenangaben im Detail) ist auf dem zweiten großen Din A4 Blatt vermerkt. Auf dem neuen Dokument steht auch:

NICHT IM FZG aufbewahren. ich versteh nur eines nicht:

Wenn ich die Details zur Betriebserlaubniss in meinem BRIEF stehen habe (neuerdings nicht mehr Brief sondern Zulassungsbescheinigung Teil II), wie soll ich dann bei einer Verkehrskontrolle durchkommen, denn der Beamte kann ja nicht erkennen was für Reifen ich fahren darf, anhand des kleinen Zulassungsscheines (TEil I).

Hat überhaupt hier jemand so einen neuen Fahrzeugbrief?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bansidhe« (24. Oktober 2008, 16:14)


Schnecke01

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2

Freitag, 24. Oktober 2008, 16:39

also hier liegen mittlerweile 4 dieser neuen Briefe (1 Auto , 2 Motorräder und der 125er Roller). Im neuen Brief meiner Kawa steht das auch drin aber den Fahrzeugbrief durftest ja beim alten schon nicht IM Auto oder KFZ aufbewahren. Wenn du in eine Kontrolle kommst werden die bestimmt irgendwo ne Datenbank haben wo das vermerkt ist was du fahren darfst und was nicht. Ich hab immer nur den Schein dabei.
Nimm dir Zeit für deine Träume , bevor die Zeit dir deine Träume nimmt!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schnecke01« (24. Oktober 2008, 16:40)


Bansidhe

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3

Freitag, 24. Oktober 2008, 16:49

Ja hoffe ich ja auch, das die das wissen.

Hat mich nur gerade verwundert, weil ich das halt nicht kenne. Meine letzte Kontrolle ist auch Ewigkeiten her ^^ damals haben sie mich lauter blödes Zeug gefragt, bevor sie mir - zu meiner riesen Verwunderung - mein Nummernschild in die Hand drückten *hüstel* Mit dem Werkzeugkasten des Polizeiwagens wurde das dann fachmännisch wieder drangepfuscht :D
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Coyote

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4

Freitag, 24. Oktober 2008, 16:53

Ich denke, die Typdaten können sie tatsächlich abfragen (lassen). Solltest Du nicht die Serienbereifung fahren, musst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Deine Reifen aber eh mitführen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

blahwas

Asphaltschinder

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5

Freitag, 24. Oktober 2008, 17:46

Fahrzeugschein heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1
Fahrzeugbrief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2
Und das seit 2 Jahren :)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

tdmdonner

unregistriert

6

Freitag, 24. Oktober 2008, 21:32

Zitat

Original von blahwas
Fahrzeugschein heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1
Fahrzeugbrief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2
Und das seit 2 Jahren :)


RICHTIG!!!

und die "beweislast" der richtigen bereifung liegt beim halter / nutzer!
daher den (sofern vorhandenen) als ungültig markierten kfz-brief guuut aufheben!!!

Bansidhe

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7

Freitag, 24. Oktober 2008, 22:06

Danke für die Antworten:

Zum Thema Reifenfreigaben habe ich folgendes gehört heute:

"Es gibt keine markenbezogenen Reifenfreigaben mehr"

Der Reifen muss natürlich den Anforderungen entsprechen, Markenbindung wird aber nicht mehr überprüft.

Und tjaa, das es die neuen Teile schon 2 Jahre gibt wusste ich nicht. Vor exakt zwei Jahren haben wir unseren Passat angemeldet, da war noch alles beim Alten ... macht man ja auch nicht jedes Jahr.

Egal .. scheint ja alles in Ordnung zu sein
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blahwas

Asphaltschinder

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8

Samstag, 25. Oktober 2008, 09:35

Ob du ne markenbezogenen Reifenfreigabe hast steht im Schein (bzw. blabla Teil 1). Wenn da Marken drinstehen dann musst du entweder die aufziehen oder so ne Freigabe mitführen.

Es gibt ein paar Hersteller (z.B. Suzuki), bei denen bei neuen Modellen keine Marken mehr drinstehen. Da kannst du dann alles aufziehen was die richtigen Dimensionen hat. Ein paar Leute meinen aber, dass man selbst dann ne Freigabe mitführen muss.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

STan.X

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9

Samstag, 25. Oktober 2008, 14:46

Die Fabrikatbindung ist in Deutschland nur für MEHRSPURIGE Kfz (EG-Richtlinie 92/23 EWG) weggefallen,
nicht für EINSPURIGE Kfz !!!! (EG-Richtlinie 97/24 EG (Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge).
Ausnahme: der Hersteller verzichtet auf best. Fabrikate (z.B. Sushi ab 2006)
Bei allen anderen und älteren Moppeds gilt was in der Betriebserlaubnis steht,
man kann es legal nur mit einer Freigabe des entsprechenden Herstellers umgehen.
Gibt es die nicht, muss man den Wunschreifen eintragen lassen.

GruHS
Richard

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