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Gnaubär

Mo24-Probefahrer

  • »Gnaubär« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 3. Februar 2009, 19:00

Nummernschild verdeckt Blinker..





hi leute.
ich hab mir, wie vllt schon manche wissen, über winter eine maschine zugelegt und wollte diese ein wenig umbauen, hauptsächlich grad andres rücklicht/blinker. die blinker und alles hab ich mir gekauft, da stand die maschine noch unangemeldet in der garage... als ich sie jetzt angemeldet hab, kam das böse erwachen, als ich das nummernschild angeschraubt hab. ich hatte bei der überlegung, ob kurze oder lange blinker nämlich nur daran gedacht ob der abstand reicht, und nicht, dass da zwischenrein nochn blechbrett muss -.- jetzt siehts wie folgende bilder zeigen aus. ich hoffe die bilder sind ausreichend, falls problematisch kann ich neue machen. mich würd interessieren ob ihr denkt ob ich das so lassen kann oder ob ichs vllt beim tüv kontrollieren lassen sollte.. eine bestimmte regelung wüsst ich jetzt nicht die es da geben sollte, denn zum größten teil sind die blinker ja sichtbar, wenn man frontal draufschaut.










:danke:

Pendeline

Der Navigator

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2

Dienstag, 3. Februar 2009, 19:05

Keine Ahnung, ob das so legal ist oder nicht. Mal sehen, ob jemand mehr weis.

Ich würde da jedoch keine Kompromisse machen. Wenn der nachfolgende Verkehr nicht mitbekommt, dass du abbiegen bzw. die Spur wechseln wirst, wird es brandgefährlich.

Gruß - Pendeline

Phil89

Lady Optimizer

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3

Dienstag, 3. Februar 2009, 19:11

Stimmt ! Sowas nennt man dann Pech. Ich würde mir neue Blinker kaufen.

flashhunter

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4

Dienstag, 3. Februar 2009, 19:16

ich würd zur sicherheit mal mit nem tüv´er sprechen
aber ich glaube das das "blinkerglas" komplett sichtbar sein muss
nicht bloß genau von hinten
gruß hunter
*Ethanoltanker :whistling:

Gnaubär

Mo24-Probefahrer

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5

Dienstag, 3. Februar 2009, 19:19

okay, danke.
ja ich tendiere eher dazu mein nummernschild nach unten zu legen, als neue blinker zu kaufen. sag dies allerdings ohne erfahrungswerte, also falls jemand damit schlechte erfahrungen gemacht hat.. bitte laut schreien^^

biboty

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6

Dienstag, 3. Februar 2009, 19:31

RE: Nummernschild verdeckt Blinker..

Versetz die Blinker doch ein bisschen.

LG Sabine

labete

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7

Dienstag, 3. Februar 2009, 20:19

RE: Nummernschild verdeckt Blinker..

So lassen kannst du`s nicht, ist zu gefährlich. Die Blinker nach außen zu verlängern wäre eine Möglichkeit, z.B. mit Distanzröhrchen. Bei Kellermann gibts sowas mit Innengewinde, aber ein passendes Rundrohr
und geeigneter Kleber geht wohl auch... :smirk:

Gruß

labete

Just do go ahead.

blahwas

Asphaltschinder

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8

Dienstag, 3. Februar 2009, 22:26

Mach was labete sagt (zumindest jetzt). Das ist ne GS500? Aber ne sehr schicke. Und n brauchbarer Reifen, der BT45 :)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Fischi

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9

Mittwoch, 4. Februar 2009, 15:46

RE: Nummernschild verdeckt Blinker..

§54 StVZO

Zitat

Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.


Überdeckte Blinker fallen da wohl kaum drunter :smirk:

Neben verbreitern geht auch noch etwas höher anbringen oder Kennzeichen tiefer anbringen (was aber immer blöd aussieht)....

Aber sag mal, das ist doch ein 24er Schild, oder? Dann sind die Blinker so oder so zu eng beieinander....von der Mittelachse 120mm am Innenrand des Reflektors gemessen....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

Vario

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10

Donnerstag, 12. Februar 2009, 23:21

Fischi:
Das mit dem Mindestabstand der Blinker zum Rücklicht ist zwar "offiziell" noch so, aber es ist auch kein Problem diese enger zu setzen.
Nur dan mus ein TÜVler nur bestätigen das die Blinker jederzeit erkennbar sind und stellt eine BE aus.
Dies hängt mit der heutigen Beleuchtungsstärke zusammen, wo ja selbst Roller heute schon zB 21 Watt Blinker haben, und nicht wie Früher gerade mal 5 oder 10 Watt Blinker.
Viele Möps haben ja Serienmässig heute viel geringere Abstände.


Hier in dem Fall aber würde ich wie schon gesagt wurde, die Blinker weiter nach aussen setzen, oder höher setzen,alles andere währe zu gefährlich.
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

VFReundlich

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11

Mittwoch, 25. Februar 2009, 07:59

unter den voraussetzungen - wäre vielleicht ein gutes argument, ein etwas kleineres backblech zu bekommen. mit etwas glück bekommst du vom TÜVtler deines vertrauens was schriftlich für die zulassungsstelle.

hierzuland isses jedenfalls so, dass es kleine nummernschilder nur dann gibt, wenn die bauart des fahrzeugs es so vorgibt (...oder wenn man richtig gute beziehungen zur zulassungsstelle hat, es reicht leider nicht dass man "wen kennt der wen kennt")

aber was die eine zulassungsstelle selbstverständlich macht ist woanders schlichtweg unmöglich, leider herrscht da imho völlige anarchie und willkür X(
Das Leben muss schön sein.
Nicht lang.
Basta.
:kiffer:


blahwas

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12

Mittwoch, 25. Februar 2009, 13:00

Also eben nicht "hierzuland", sondern kommunal verschieden.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

VFReundlich

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13

Mittwoch, 25. Februar 2009, 23:51

Zitat

Original von blahwas
Also eben nicht "hierzuland", sondern kommunal verschieden.


:devil: wie gesagt: anarchie und willkür... da werden dreistellige kennzeichen an ultraschicke audi-tt vergeben (obschon platz genug wäre für zwei buchstaben und vier ziffern), gleichzeitig bekommt ein motorradfahrer ohne zusätzlichen wimpernschlag darüber aufgeklärt, dass unter 2+2 bzw. 1+3-kombi nichts machbar sei...
Das Leben muss schön sein.
Nicht lang.
Basta.
:kiffer:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »VFReundlich« (25. Februar 2009, 23:51)


blahwas

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14

Donnerstag, 26. Februar 2009, 07:48

Jo, is besonders hier im Pott witzig. Jede Menge Zulassungsbezirke, und alle kommen bei Moppeds irgendwie auf 20 cm Breite oder weniger. Nur Bochum nicht. Da kosten 22 cm 30.- Aufpreis, sonst 25 cm.

http://motorrad.wikia.com/wiki/Kennzeichen#Erfahrungswerte
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Coyote

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15

Donnerstag, 26. Februar 2009, 12:30

Ich seh schon, euch ist es lieber, wenn alle Möpfahrer bundesweit einheitlich keine kleinen Nummernschilder bekommen. :P Das hat mit Willkür wenig (zumindest bei uns ist es eine Richtlinie die vom Landrat ausgegeben wird, da entscheidet der Sachbearbeiter nicht frei nach Nase) und mit Anarchie schonmal gar nichts zu tun...


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Friese

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16

Donnerstag, 26. Februar 2009, 15:50

Bei uns gibts nur 24 cm Schilder.

Kleinere sieht man nur auf den Motorrädern und Grossrollern, die auf dem Bedienstetenparkplatz des Kreishauses/Zulassungsstelle stehen.

Selbst mit meinen Amischlitten, die im Fahrzeugbrief eine Max. Kennzeichengrösse von 30x15 cm eingetragen haben, muss man noch mal zum TÜV und dies noch mal bestätigen lassen und dann eine Ausnahmegenehmigung beantragen und das ganze natürlich auch noch fürstlich bezahlen.

In meinem alten Wohnort hat man einfach kleine Schilder gekriegt und gut war, da musste man gar nicht gross nachfragen.
Viele Grüsse,





Jörg

blahwas

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17

Donnerstag, 26. Februar 2009, 19:52

Für bundeseinheitliche Kennzeichen in US-Format! :)
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Vario

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18

Freitag, 27. Februar 2009, 21:10

Also hier gilt bei der Nummernschildgrösse meist ein einheitliches System:
125 ccm und kleinere Leichtkraftroller/Moppeds (Klasse A1) bekommen das US Format
Grössere Roller/Moppeds bekommen das 24 er Kuchenblech:P .

Aber je nach "Überzeugungsarbeit"/Einzellfall ist es auch für grössere Roller/Moppeds möglich nen kleinere Kennzeichen zu bekommen.
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

Puffy

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19

Samstag, 28. Februar 2009, 08:10

Damit der deutsche TÜV auch etwas hat, woran er sich festhalten kann, regelt der Paragraph 54 der StVZO die Anbauanlage der Blinker.

Die Blinker sind Paarweise an Vorder, und Rückseite des Fahrzeugs angebracht. Der innere Rand der vorderen Blinkergläser sollen einen Mindestabstand von 100 Milimetern zum Scheinwerferrand und 170 Milimetern zur gedachten Senkrechten durch die Fahrzeugmitte aufweisen. Der innere Rand der hinteren Blinkergläser muss mindestens 120 Milimeter Abstand aufweisen. Außerdem ist ein Mindestabstand von 35cm zur Fahrbahn einzuhalten.
Weiter schreibt der Paragraph eine Blinkfrequenz von 90 (plus/minus 30) Takten pro Minute vor


mal so am Rande....


mfg
Puffy
geht nicht, gibt es nicht

Vario

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20

Samstag, 28. Februar 2009, 09:59

Puffy
Diese Regel ist aber "aufgeweicht"-dh wenn die Blinker aber auch bei einem gengerem Abstand zum Rücklicht/Scheinwerfer gut erkennbar sind, darf der Blinkerabstand auch geringer sein.
Allerdings mus dies eingetragen sein (entweder schon vom Hersteller/Werk oder in einer Einzelabnahme.


Da heutige Blinker meist stärkere Birnen haben als früher ( meist ja 21 oder 23 Watt ) wurde mit der "Auflockerung" der Regel der neuen Technik rechnung getragen.


Geringeren Abstand haben zb:
Yamaha Axis Europa/Yamaha Axis Asien
Piaggio Hexagon
Kymco Yager
Gilera Runner

Unterressant ist hierbei die E11 und E 12 Kennung ( NICHT mit der Länderkennung verweckseln!, die das Homologationsland angibt:
E11= Blinker nur hinten
E12= Blinker auch vorne zulässig (daa heller leuchtend)
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

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