
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (2. März 2009, 20:07)
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Original von mueckehintenamhelm
was mich aber interessieren würde, warum macht sich der schwiegervater in spe strafbar, wenn die versicherung ihn wegen eines schadens anfragt und er nicht oder falsch antwortet?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (2. März 2009, 23:18)
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Original von mueckehintenamhelm
coyote: ein betrug scheidet nma aus, weil der pflichtige zur schadensregulierung der verursacher ist und die versicherung nur einspringt, wenn dessen einverständnis vorliegt, will er den schaden selbst regulieren oder sich gegen die ansprüche wehren tritt keine leistung ein. also hat der geschädigte seine ansprüche gegen den verursacher selbst nach wie vor und kann sie geltend machen. durch die blosse verhinderung der zahlung durch die versicherung ist der schaden im sinne des 263 stgb noch nicht eingetreten, sonst hätten es die gläubiger leicht.
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Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (3. März 2009, 12:18)
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Original von mueckehintenamhelm
hallo coyote, den von dir zitierten 263a gibts so nicht. realiter enthält diese bestimmung den computerbetrug und der wurde wegen der manipulierbaren geldautomaten in den banken eingeführt.
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nochmal: betrug ist täuschungshandlung, vermögensverfügung und vermögensbeschädigung. alles getragen vom subjektiven vorsatz. vorsatz scheitert hier bereits daran, dass ein schaden auch dann nicht eintritt, wenn die versicherung nicht leistet, weil der geschädigte beim schädiger seinen schaden direkt geltend machen kann und wird.
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schau mal rein in die sammlung der gerichtsurteile wo leute falsche angaben gegenüber ihren versicherungen gemacht haben. da gehts immer nur um die klärung der frage, ob die versicherung nun für den schaden aufkommen muss oder nicht. eine strafrechtliche komponente ist da nicht zur debatte, ausgenommen selbstverständlich aber das sagte ich schon natürlich der klassische versicherungsbetrug, aber da ist die versicherung selbst die geschädigte.
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Original von mueckehintenamhelm
coyote: ein betrug ist nur bei vorsatz strafbar. das verheimlichen des schadens oder die falschen angaben darüber bei seiner versicherung sind nicht schädigend, können somit auch nicht als betrug bestraft werden. einfach deshalb, weil der schädiger durch sein verhalten die versicherung abhält den schaden zu begleichen.

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soweit noch ok, aber die eigene verantwortlichkeit für den angerichteten schaden aufzukommen hat der schädiger so nicht von der backe. es ist auch ganz leicht, ihn zur begleichung zu bewegen: man stellt eine rechnung, erwirkt einen mahnbescheid und dann einen vollstreckungsbescheid.
Zitat
wenn du dich schlau machen willst gibt es zwei fachbegriffe im bereich der falschen angaben gegenüber versicherungen: die obliegenheitsverletzung und die arglistige täuschung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (3. März 2009, 19:19)
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Original von mueckehintenamhelm
coyote: eine tat die nicht begangen werden kann ist nicht strafbar. keiner kann einen mord an einer leiche begehen. also scheidet betrug aus, kein vermögensschaden kann eintreten.
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warum sollten sich versicherungen solche riesenmühe geben mit umfassenden vertragswerken die regeln wann was zu melden ist und sanktionen mit aufnehmen wenn es eh strafbar wäre? die mühe könnten sie sich sparen, die müsste ihnen der staatsanwalt untentgeltlich abnehmen, betrug ist ein offizialdelikt.
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also die meldungen an die versicherung sind wahrheitspflichtig weil dies so festgelegt wurde bei vertragsunterzeichnung. teil der agb. konventionalstrafen meist so zwei beitragssätze eines jahres. und wenn du in dem link bis seite 163 gefolgt wärst hattest du lesen können wie im betrugsfall verfahren wird und was einer ist.
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und letztlich gehts immer um das verhältnis zwischen versicherungsnehmer und der versicherung, was der geschädigte schreibt juckt uns beide jetzt ja wohl nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (3. März 2009, 20:17)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Giggle« (25. März 2009, 18:56)
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