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Giggle

Mo24-Probefahrer

  • »Giggle« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 11

Registriert: 26.08.2008

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Motorrad: CBF 500

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1

Samstag, 28. Februar 2009, 11:30

Unfall auf Privatgelände

Hallo,

ganz tolle Sache ist mir passiert:
War bei meiner besten Freundin zu Besuch und habe mein Motorrad auf dem Abstellplatz auf dem Gelände von dem Grundstück abgestellt.
Wenig später hat ihr Vater dann mein parkendes Motorrad rückwärts umgefahren.
Habe das Motorrad zur Werkstatt bringen lassen und der Kostenvoranschlag steht nun: 2.100 €

Er meint, ich habe Mitschuld, weil ich ja auf seinem "Stellfläche" stand.

Nun 2 Fragen meinerseits, die 2h googln nicht lösen konnten:

1. Muss er wirklich nicht bezahlen?

2. Schuldfrage? Meiner Meinung nach 100% seine, weil mein Motorrad nunmal geparkt hat. Und das müsste ja dann über seine KFZ Haftpflicht gehen oder nicht? Private wäre natürlich vorteilhafter für ihn, aber die zieht dabei ja nicht oder?

Mir fällt es auch schwer da knallhart zu sein, weil ich ihn nun auch schon viele Jahre kenne...

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Gruß

BMWBADEMEN

Mo24-Fan

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2

Samstag, 28. Februar 2009, 11:37

RE: Unfall auf Privatgelände

Das mit der Mitschuld ist doch Schwachsinn, wenn eine Mutti ihren Kinderwagen da hingestellt hätte, dürfte er den ja auch nicht umfahren.
Selbst wenn Du auf einem Privatparkplatz mit Kennzeichnung stehst hat niemand das Recht Dein Möp umzufahren.
ein klarer Fall für die KFZ Versicherung des PKWs

Wie es allerdings zum Verhältnis Freundin passt ?
Gruß aus Nordhessen
Detlef Plein
http://www.mot-teile-borken.de

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BMWBADEMEN« (28. Februar 2009, 11:37)


Fischi

Team MO24 - Technik

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3

Samstag, 28. Februar 2009, 11:40

RE: Unfall auf Privatgelände

Da greift normalerweise die Hausratversicherung oder eine private Haftpflicht....

Ansonsten ist das natürlich pikant...nur wenn er das Mopped übersehen hat ist er selbst dann wenn es sein Parkplatz ist natürlich immer noch nicht berechtigt alles umzufahren was da so rumsteht....hätte doch auch ein Mensch sein können :(
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

Cleany

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4

Samstag, 28. Februar 2009, 11:51

RE: Unfall auf Privatgelände

Das Parken auf dem Grundstück und die Beschädigung dürften 2 verschiedene Sachverhalte sein.

Wenn der Vater deiner Freundin der Auffassung ist, dass du auf dem Gelände nichts verloren hast, ist das ein Hausfriedensbruch der von dir begangen wurde. Wie er das rechtlich begründen will ist mir allerdings nicht klar, da du ja von deiner Freundin die Erlaubnis bekommen hast, das Gelände zu betreten.

Die Beschädigung deines Motorrades ist nach meiner Meinung davon getrennt zu sehen. Das befand sich zwar auf Privatgelände, das gibt dem Vater deiner Freundin aber noch lange nicht das Recht, sich unachtsam zu verhalten.

Das ist nur meine private Auffassung zum Sachverhalt. Im Zweifel, wenn es auf die Spitze getrieben wird, kann dir nur ein Anwalt Auskunft geben. Falls ihr euch gütlich einigen wollt, wovon ich eigentlich ausgehe, kann dir eventuell eine Nachfrage bei der Versicherung weiterhelfen.

Gruß
Ansgar

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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5

Samstag, 28. Februar 2009, 12:03

RE: Unfall auf Privatgelände

Zitat

Original von Giggle
Mir fällt es auch schwer da knallhart zu sein, weil ich ihn nun auch schon viele Jahre kenne...


Ich bin kein Anwalt, aber ich sehe das so:

Hausfriedensbruch ist das nicht, weil es weder eine Aufforderung zum Verlassen des Grundstücks gab, noch weil irgendjemand im Vorhinein seinen Willen gegen Dein Betreten ausdrückte. Außerdem hat Cleany es richtig gesagt, Hausfriedensbruch und ein Parkrempler sind zwei völlig unabhängige Dinge.

Die Beschädigung entstammt aus der Betriebsgefahr des Kfz und dem Fehlverhalten des Fahrers, und die Kfz-Haftpflichtversicherung ist damit zweifelsfrei für die Regulierung des Schadens zuständig. Die private Haftpflichtversicherung deckt eigentlich nichts ab was mit Kfz angestellt wurde, und die Hausratversicherung umfasst definitiv nicht das Motorrad eines anderen.

Die Schuld liegt 100% beim Fahrer, da der ruhendenden Verkehr nicht beachtet hat und Du auch nicht bewusst oder grob fahrlässig in Kauf genommen hast, dass es umgerollt wird. (Wenn Du ein ferngesteuertes Fahrzeug direkt vorm Rad auf der Beifahrerseite parkst,wäre die Geschichte eine andere, unabhängig davon, dass ein Funkauto kein Kfz ist.)

Und ehrlich gesagt: mein Standpunkt: "wenn der mich trotz der vielen Jahre verarscht, warum muss ich dann auf die vielen Jahre Rücksicht nehmen?" Entweder ganz oder gar nicht.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. Februar 2009, 12:05)


schokorossi

unregistriert

6

Samstag, 28. Februar 2009, 12:05

Zitat ARD-Ratgeber Recht:

-----
Die Haftung des Kfz-Halters für einen Verkehrsunfall geht auf § 7 Straßenverkehrsgesetz zurück:
"Wird bei einem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Nach dieser Grundsatznorm ist nicht Voraussetzung, dass sich der Verkehrsunfall im öffentlichen Verkehrsraum ereignet hat. Daher haftet man auch für Schäden, die man auf einem abgesperrtem Parkplatz oder auf einem Privatgrundstück jemand anderem zufügt.
-----

Die private Haftplichtversicherung schließt jegliche Kfz-Haftpflicht aus. Wenn sei greifen sollte, müsste dann z.B. der Herr Papa mit dem Fahrrad gegen den Wagen gefahren sein.

Ein blöder Fall. Aber vielleicht beweist er Einsicht. Und wenn nicht, tja... it depends X( Die Stimmung wird sicher getrübt sein, wenn man sich vor Gericht wieder sieht :durchgeknallt:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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7

Samstag, 28. Februar 2009, 12:10

Mal ehrlich: alles andere wäre auch völliger Blödsinn. Man verliert doch nicht die Rechte an seinem Eigentum, nur weil es sich auf dem Grundstück eines anderen befindet.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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blahwas

Asphaltschinder

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8

Samstag, 28. Februar 2009, 12:10

Siehe coyote.

Du kannst die Reperaturkosten drücken, indem du gebrauchte Ersatzteile ranschaffst (www.bike-teile.de). Ob es das Wert ist ist die andere Frage. Du bist schließlich nicht mit ihrem Vater befreundet.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

schokorossi

unregistriert

9

Samstag, 28. Februar 2009, 12:16

Was ist das für eine Werkstatt, die an einer Schwalbe 2100€ Schaden feststellt ?( ;)

Ansonsten s. blahwas: Das wäre doch ein guter Kompromiss?!

Fischi

Team MO24 - Technik

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10

Samstag, 28. Februar 2009, 12:20

RE: Unfall auf Privatgelände

Nach etwas googelei....

Wie ist denn das mit dem Grundstück bzw. diesem Parkplatz...ist das für dritte jederzeit erreichbar oder gesondert abgetrennt?
Daran richtet sich die Zuständigkeit der Versicherung....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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schokorossi

unregistriert

11

Samstag, 28. Februar 2009, 12:52

RE: Unfall auf Privatgelände

Zitat

Original von Fischi
Nach etwas googelei....

Wie ist denn das mit dem Grundstück bzw. diesem Parkplatz...ist das für dritte jederzeit erreichbar oder gesondert abgetrennt?
Daran richtet sich die Zuständigkeit der Versicherung....


Welche Versicherung käme denn da noch ins Spiel?

Fischi

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12

Samstag, 28. Februar 2009, 13:02

RE: Unfall auf Privatgelände

Hausrat kommt in Frage wenn das Gelände für dritte nicht erreichbar ist...dazu reicht schon ein Hoftor, ob zu oder auf spielt dabei keine Rolle...
Jede KFZ Haftpflicht wird sich vergewissern wollen ob das Private auch wirklich rein privat ist oder öffentlich zugänglich...ist das abgesperrt greift die KFZ Haftpflicht nicht mehr....

Die "Mitschuld" ist allerdings absoluter Blödsinn...parkt der sonst auch immer blind ein?
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Fischi

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13

Samstag, 28. Februar 2009, 13:16

RE: Unfall auf Privatgelände

Zitat

Original von Giggle
1. Muss er wirklich nicht bezahlen?

2. Schuldfrage? Meiner Meinung nach 100% seine, weil mein Motorrad nunmal geparkt hat. Und das müsste ja dann über seine KFZ Haftpflicht gehen oder nicht? Private wäre natürlich vorteilhafter für ihn, aber die zieht dabei ja nicht oder?


zu 1. Natürlich muss er bezahlen...du hast vllt. nicht korrekt geparkt aber das gibt niemandem das Recht das Eigentum anderer zu beschädigen

zu 2. Schuldfrage ist doch eindeutig oder hast du ihm das Mopped beim einparken vor die Karre geschoben? Welche Vers. greift ist nicht eindeutig wenn man die Örtlichkeiten nicht kennt...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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schokorossi

unregistriert

14

Samstag, 28. Februar 2009, 13:17

Hausratversicherung? Also, meiner Erfahrung nach und wie oben im Ratgeber dargestellt, greift die Kfz-Haftpflicht ?(
Evtl. sieht es anders aus bei Fahrzeugen, die ausschließlich auf abgesperrtem Gelände betrieben werden (Benzinklausel).

Lediglich bei Diebstahl aus dem Auto kann an die Hausratsversicherung Anspruch bestehen. Das hängt aber davon ab, ob das im Vertrag mit eingeschlossen ist.

Bin gespannt, auch aus persönlichem Interesse :O

Coyote

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15

Samstag, 28. Februar 2009, 13:27

RE: Unfall auf Privatgelände

Zitat

Original von Fischi
Hausrat kommt in Frage wenn das Gelände für dritte nicht erreichbar ist...dazu reicht schon ein Hoftor, ob zu oder auf spielt dabei keine Rolle...


Hausratversicherung kommt nicht in Frage - außer, die DEVK hat völlig andere Bedingungen als üblich.

Es wird zwar prinzipiell gegen Schäden durch Fahrzeugen versichert, aber:
- das schädigende Kfz darf nicht das eigene sein
- Kraftfahrzeuge sind vom Hausrat ausdrücklich ausgenommen
- Abstellplätze außerhalb gehören nicht zum Geltungsbereich der Versicherung

Steht eindeutig in den Kundeninformationen zur Hausratversicherung.

Zitat

Jede KFZ Haftpflicht wird sich vergewissern wollen ob das Private auch wirklich rein privat ist oder öffentlich zugänglich...ist das abgesperrt greift die KFZ Haftpflicht nicht mehr....


Ob öffentlich zugänglich oder nicht ist relevant für die Frage, ob StVO, StVZO, FeV und Co gelten. Aber nicht für die Zuständigkeit der Kfz-Haftpflicht. Ich finde auch keine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die darauf Bezug nähme.


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weelah

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16

Samstag, 28. Februar 2009, 13:44

Hallo,

1. er muß zahlen, aber ich gehe davon aus, das er dafür seine Versicherung in Anspruch nimmt

2. du hast keine Mitschuld ;)

Fischi

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17

Samstag, 28. Februar 2009, 13:46

Zitat

Abstellplätze außerhalb gehören nicht zum Geltungsbereich der Versicherung

anm.: Hausrat

Und wenn sie in einem geschlossenen Hof sind? Bin mir da nicht so sicher....

Aber vermutlich wird sich sowieso jede Versicherung sträuben weil das ja mehr oder weniger fahrlässig war....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Coyote

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18

Samstag, 28. Februar 2009, 14:01

Zitat

Original von Fischi
Und wenn sie in einem geschlossenen Hof sind? Bin mir da nicht so sicher....


Ich schon. Ich war zu faul es aufzulisten, aber es geht um geschlossene Räume, abschließbare Garagen, Gartenschuppen, Terrassen, Balkone und Loggias. Alles was im weitesten Sinne zur Wohnung zählt. Wird alles kleinlich genau beschrieben.

Anders ausgedrückt: wenn Du Deinen Fernseher in den Garten stellst und er regnet kaputt, ist das zwar ein Wasserschaden, aber das wird die Versicherung nicht jucken.

Und selbst wenn er seinen Roller im Wohnzimmer geparkt hätte - es ist immer noch ein Kfz das vom Fahrzeug des Versicherungsnehmers mit diesem am Steuer plattgemacht wurde.


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biboty

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19

Samstag, 28. Februar 2009, 14:07

Da bin ich mir absolut sicher...die Hausratversicherung hat damit nichts zu tun.

LG Sabine

CHiP

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20

Samstag, 28. Februar 2009, 14:11

Alles was Coyote geschrieben hat, trifft zu!!


Zitat

Original von Fischi...
Und wenn sie in einem geschlossenen Hof sind? Bin mir da nicht so sicher....


Unrelevant.

Beispielt: Du gräbst in Deinem Hinterhof -also absolut privat und eigentlich nicht zugänglich- ein Loch, weil Du eine Klärgrube bauen willst. Es wird Abend und Du bist natürlich nicht fertig geworden. In der Nacht schleicht ein Einbrecher um Dein Haus und stürzt in die Grube.

Kannst Du Dir vorstellen, wer Schuld hat? Genau, Du!
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