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x-stars

Mo24-Bewohner

  • »x-stars« ist der Autor dieses Themas

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Registriert: 21.05.2008

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1

Sonntag, 1. März 2009, 17:26

Vermummungsverbot für Motorräder?

Hi,

meine Kleine steht seit heute wieder unten auf einem öffentlichen Parkplatz und da es noch zu Kalt für kleine Motorräder ohne Jacke ist, hab ich ihr die Abdeckplane übergezogen: Von oben bis unten ist sie vermummt. Frage dazu: Ist das so überhaupt erlaubt? Parken ist dort erlaubt, usw., aber wenn zB eine Politesse gucken will, ob das Mop nicht vielleicht doch ein ab-April-Kennzeichen hat (oder überhaupt eins), kann sie es ja nicht sehen (und druntergucken macht sie lieber nicht, wenn ich es mitkriege X( :P). Muss das Kennzeichen beim Parken auf öffentlichen Grund lesbar sein oder darf der Pulli angezogen bleiben?

Gruß
Michael

schokorossi

unregistriert

2

Sonntag, 1. März 2009, 17:30

Muß streng genommen lesbar sein. Manche Hauben haben daher ein Guckfenster in Höhe des Nummernschilds.

Ohne Guckfenster hebt der örtliche Parkwächter einmal die Haube, und dann kennt er seinen Pappenheimer. Das macht der bestimmt nicht jedes Mal, wenn er vorbeiläuft ;)

Will sagen, daß ich nicht glaube, daß Du deshalb eine Verwarnung kassierst. Ist mir jedenfalls nie passiert, damals, in der Großstadt :grin:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schokorossi« (1. März 2009, 17:31)


Fischi

Team MO24 - Technik

Beiträge: 16 479

Registriert: 09.04.2005

Region: Hessen

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3

Sonntag, 1. März 2009, 18:33

RE: Vermummungsverbot für Motorräder?

Zitat

Muss das Kennzeichen beim Parken auf öffentlichen Grund lesbar sein


Ganz klar: Ja das muss lesbar sein

Wenn eine Kraft vom Ordnungsamt das Röckchen hochhebt um nachzusehen könnte das ja deren Finger schmutzig machen....aber wenn sie es nicht hochheben werden sie auch nie erfahren wem denn jetzt das Mopped gehört :D

Ist egal...das Kennzeichen muss sichtbar sein...egal wie dämlich der Rest ist...
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Coyote

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4

Sonntag, 1. März 2009, 19:30

RE: Vermummungsverbot für Motorräder?

Zitat

Original von Fischi
Wenn eine Kraft vom Ordnungsamt das Röckchen hochhebt um nachzusehen könnte das ja deren Finger schmutzig machen....


Oder Herr Möpbesitzer könnte sich angepinkelt fühlen, weil jemand sein Gefährt anrührt (solche Experten gibt es ja) bzw. anfangen zu weinen, weil der Rückstrahler, der eh schon auf halb acht hing, durchs Zupfen an der Plane abgefallen ist...


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