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Zitat
Original von pingpong-biker
Ausstellungsdatum 14.3.07
Motorradprüfung bestanden am 3.8.07
Autoprüfung bestanden am 20.2.08 = Erteilungsdatum meines Führerscheins
(habe keinen extra für A bekommen, ist also mein erster und einziger Fs).
Zitat
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

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Zitat
Original von pingpong-biker
kann mir einer mit sicherheit sagen, wann ich nun offen fahren darf? wenn nicht, müsste ich einfach mal zur polizei gehen, die müsen es doch wissen!?
Zitat
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.[...]
Früher, bei den Papierlappen, standen noch alle Informationen im Klartext drauf. Was, wann, wie lange.
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Rückseite, Klasse A, Spalte 10 - steht ein Sternchen drin, gibts irgendwo ein aufgeklebtes Feld 14 mit handschriftlich eingetragenem Datum.
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