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[Führerschein] A beschränkt

pingpong-biker

Mo24-Probefahrer

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1

Dienstag, 3. März 2009, 00:57

A beschränkt

Hallo,

vielleicht nervt das Thema einige, aber ich habe jetzt keine Antwort auf eine Frage gefunden, obwohl ich die Suchfunktion benutzt habe ! :-)

Ich möchte gern wissen, wann ich A offen fahren darf. Dazu folgene Daten(weiß nicht welche wichtig sind)

Ausstellungsdatum 14.3.07
Motorradprüfung bestanden am 3.8.07
Autoprüfung bestanden am 20.2.08 = Erteilungsdatum meines Führerscheins
(habe keinen extra für A bekommen, ist also mein erster und einziger Fs).

Meine Probezeit endet am 21.2.10. Ist dies auch das Datum, an dem ich offen fahren darf? Habe schon öfters gelesen, dass die Probezeit nichts damit zu tun hat.

gruß pingpongbiker

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pingpong-biker« (3. März 2009, 01:00)


biboty

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2

Dienstag, 3. März 2009, 02:38

RE: A beschränkt

Das nervt nicht...das wäre ja noch schöner... ;)
Du darfst zwei Jahre nach der Erteilung der Klasse A beschränkt offen fahren.


Klasse A

Beinhaltet A1,M
ab 18/25 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Hier auch noch etwas zum Thema :

Ab wann "offen" fahren

LG Sabine

Coyote

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3

Dienstag, 3. März 2009, 07:26

RE: A beschränkt

Zitat

Original von pingpong-biker
Ausstellungsdatum 14.3.07
Motorradprüfung bestanden am 3.8.07
Autoprüfung bestanden am 20.2.08 = Erteilungsdatum meines Führerscheins
(habe keinen extra für A bekommen, ist also mein erster und einziger Fs).


Also, irgendwie passen die Daten nicht so recht zusammen. Er wurde ausgestellt 5 Monate bevor Du die Prüfung hattest? Und bekommen hast Du ihn erst nach der Autoprüfung, die *mehr* als sechs Monate nach der Möpprüfung kam?

Jedenfalls steht auf der Karte unter A ein Erteilungsdatum. Da rechnest Du zwei Jahre drauf.

@Bibo:

Zitat

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.


Stimmt das wirklich? Das würde ja bedeuten, dass unsere Damen, die freiwillig A(beschränkt) gemacht haben, eigentlich doch den A besitzen. Das dürfte die Fahrschulen gar nicht freuen, wenn man mit der kostengünstigeren A(beschränkt)-Ausbildung das gleiche Ergebnis bekommt... muss mal nachschauen. :)


Edit: nein, stimmt nicht. Ist auch völlig missverständlich ausgedrückt: man kann A (also offen) eh nicht machen, wenn man unter 25 ist. Und wer über 25 A(beschränkt) macht, muss eben zwei Jahre mit Drossel fahren.


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alex600ccm

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4

Dienstag, 3. März 2009, 10:57

RE: A beschränkt

Am 04.08.09 darfst Du offen fahren. Die Probezeit richtet sich ja soweit ich weiß eigentlich für jedes Fahrzeug einzeln nach dem jeweiligen Datum, wann Du bestanden hast, d.h. Deine Probezeit für´s Auto endet erst nach der für´s Motorrad. Aber warum hast Du den FS erst am 20.02. bekommen?

LG, Alex

Coyote

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5

Dienstag, 3. März 2009, 11:05

RE: A beschränkt

Die Probezeit beginnt mit Erteilung der ersten probezeitbehafteten Fahrerlaubnis und endet (hoffentlich) nach zwei Jahren. Was dann noch an Fahrerlaubnisklassen dazu kommt ist egal. "Probezeit fürs Auto" und "Probezeit fürs Möp" gibts nicht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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pingpong-biker

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6

Dienstag, 3. März 2009, 11:12

also erst mal danke für die antworten.
die daten passen schon zusammen :-)
ich bin auch nirgendwo durchgefallen.
das ausstellungsdatum ist auf dem führerschein der punkt 4a. könnte das datum sein, an dem ich die theorie bestanden habe. habe dann als erstes motorrad gemacht und prüfung am 4.8.07 bestanden. habe da aber noch keinen führerschein bekommen, sondern nur so ein zettel, mit dem ich mir einen übergangführerschein hätte holen können. dann am 20.2.08 habe ich meinen führerschein bekommen.

auf dem steht aber nicht das datum von der bestandenden motorradprüfung drauf. also denke ich mal, dass ich doch erst am 21.2.2010 offen fahren darf oder dass ich mir am 4.8.09 eine bescheingung holen muss.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pingpong-biker« (3. März 2009, 11:13)


alex600ccm

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Dienstag, 3. März 2009, 11:20

@ coyote: Dann hat mir mein Fahrlehrer Mist erzählt. - D.h., man hat gar keine Probezeit mehr, wenn man den Autoschein z.B. vor 10 Jahren gemacht hat und die Probezeit längst vorbei ist und Motorradschein erst jetzt macht?

Buckbeak

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8

Dienstag, 3. März 2009, 11:23

Nein, Du hast keine Probezeit mehr.
Probezeit hat nichts mit beschränkter und offener Klasse zu tun.

liebe Grüße
Buckbeak

pingpong-biker

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9

Dienstag, 3. März 2009, 11:25

also da bin ich mir auch sicher, dass coyote recht hat. wäre ja sinnlos, wenn man nach 10 jahren plötzlich wieder in der probezeit wäre :-)

kann mir einer mit sicherheit sagen, wann ich nun offen fahren darf? wenn nicht, müsste ich einfach mal zur polizei gehen, die müsen es doch wissen!?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pingpong-biker« (3. März 2009, 11:27)


alex600ccm

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10

Dienstag, 3. März 2009, 11:29

Oder schreib schnell ne Mail an Deine Fahrschule, die müssens ja auch wissen.

theHeinz

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11

Dienstag, 3. März 2009, 11:45

*Sicherheitan*: zwei Jahre nach Erteilung der FS-Klasse A beschränkt dürfen alle Krafträder gefahren werden! *Sicherheitaus*

Wobei ich deine Frage ehrlich gesagt nicht nachvollziehen kann. Wenn jemand nen Führerschein macht, dann weiß man doch auch was man fahren darf, oder nicht?!?

Na ja, zwei Jahre sind jedenfalls deine Zeit!

Gruß

Coyote

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12

Dienstag, 3. März 2009, 11:53

Zitat

Original von pingpong-biker
kann mir einer mit sicherheit sagen, wann ich nun offen fahren darf? wenn nicht, müsste ich einfach mal zur polizei gehen, die müsen es doch wissen!?


Zwei Jahre nach Erteilung von A(beschränkt), das Erteilungsdatum ist auf dem Kärtchen eingetragen. Ganz sicher.

Wer darf was fahren?

@Alex: ja, der hat Dir leider völligen Käse erzählt.
§2a StVG:

Zitat

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.[...]


@theHeinz: die Frage ist ja nicht gewesen, was er fahren darf, sondern wielange er seins noch fahren muss. :) Früher, bei den Papierlappen, standen noch alle Informationen im Klartext drauf. Was, wann, wie lange.


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theHeinz

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13

Dienstag, 3. März 2009, 12:00

Die Frage hab ich schon verstanden. Wenn ich aber doch Klasse A beschränkt mache, dann weiß ich doch auch wie lange dieses beschränkt gilt.
Und ein Datum steht immernoch auf dem FS, da rechne ich zwei Jahre druff und alles wird jut.

Aber egal, Frage ist ja hinreichend beantwortet und er weiß jetzt was Sache ist.

pingpong-biker

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14

Dienstag, 3. März 2009, 12:41

mit den 2 jahren ist schon klar...
nur wann hat diese erteilung statt gefunden? mit meinem gesamtführerschein am 20.208 oder mit bestehen der motorradprüfung 4.8.07.(habe da keinen fs bekommen...)
hier wurde auch schon geschrieben, dass ich am 4.8.09 offen fahren darf.

ich hatte die fahrschule zwischen motorrad und auto gewechselt, vielleicht auch ein grund, warum ich nicht genau weiß, wann ich offen fahren darf. ich hätte einfach auch nicht gedacht, dass ich mir mit 20 ein motorrad leisten kann und dachte, dass ich mir eh erst mit 24 oder so ein bike kaufen kann..

Coyote

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Dienstag, 3. März 2009, 12:57

Weder noch, weil das Prüfungsdatum nicht automatisch das Erteilungsdatum sein muss. Welchen Teil von "Datum steht auf der Karte" soll ich nochmal erläutern? ;) Rückseite, Klasse A, Spalte 10 - steht ein Sternchen drin, gibts irgendwo ein aufgeklebtes Feld 14 mit handschriftlich eingetragenem Datum.


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pingpong-biker

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16

Dienstag, 3. März 2009, 13:03

danke, jetzt ist alles klar. allerdings ist bei mir das datum bei nummer 13 eingetragen :-)

da haben die sich wohl vermacht. hätte ich mir doch nur meinen führerschein für klasse a schon am 4.8 erteilen lassen, so muss ich ganze 6 monate länger warten.
na dann, dankeschön!

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