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NewJunki

Mo24-Kultanhänger

  • »NewJunki« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 5. März 2009, 19:55

Umschreiben des Führerscheins nach Ablauf der Probezeit?

Hi
Dachte ich schreibe auch mal wieder hier rein, war ja schon lange net mehr online.
Jetzt wo die Saison wieder angefangen, sieht man mich vielleicht öfter wieder hier.
Aber gut darum gehts ja nicht, ich habe nämlich eine Frage zum Führerschein. Seit Oktober 08 habe ich meine 2 Jahre Probezeit hinter mir auch ohne eine Verlängerung. :grin:
Jetzt wollte ich demnächst da die Saison wieder angenfangen hat, meine Maschine auf machen. Jetzt habe ich jedoch gehört, zu erst muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen. Genaueres dazu gefunden habe ich bisher aber nicht, auch nicht hier im Forum. Es wurde zwar mal angeprochen, doch eine eindeutige Antwort konnte ich nicht herrauslesen.

Deshalb hoffe ich mal das ihr mir weiterhelfen könnt, weil eigentlich hatte ich vor die Maschine nächste Woche in die Werkstatt zu bringen um die Droselung entfernen zu lassen. :grin:


mfg
newjunki

Lille

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2

Donnerstag, 5. März 2009, 20:09

Wieso umschreiben? Hab ich noch nie gehört.

Probezeit endet automatisch, und die Drossel-Fahrzeit auch (sind ja zwei Paar Stiefel)

Coyote

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3

Donnerstag, 5. März 2009, 20:09

RE: Umschreiben des Führerscheins nach Ablauf der Probezeit?

Zitat

Original von NewJunki
Jetzt habe ich jedoch gehört, zu erst muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen.


Umschreiben worauf?

Ich nehme an, Du hast A(beschränkt) und Deine Drosselzeit (nicht die Probezeit, die ist egal) ist rum. Da brauchst Du nix umschreiben - im Führerschein steht das Erteilungsdatum für A(beschränkt) und nach zwei Jahren darfst Du nach Gesetz eben offen fahren. 2007+2 kann eigentlich fast jeder errechnen.

Empfohlen wird es nur, falls Du ins Ausland fährst damit, denn die kommen mit dem System nicht so ganz klar weil sie es nicht kennen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (5. März 2009, 20:11)


Manuel

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4

Donnerstag, 5. März 2009, 20:51

stimmt, kann ich so bestätigen, das es automatisch geht. bei mir hat der grün-weisse kollege auf jeden fall nix gesagt, bis auf das er nen bisschen rechnen musste.
wies im ausland ausschaut weiss ich nicht, zur not mal ne mail an das auswärtige amt schreiben oder direkt umschreiben auf den "normalen" schein.
Ich möchte Moderator im Archiv werden...

blahwas

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5

Donnerstag, 5. März 2009, 22:27

In der Schweiz kann das wohl richtig Ärger geben. Ich würd's umschreiben lassen, solange es noch nicht dringend ist.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

NewJunki

Mo24-Kultanhänger

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6

Freitag, 6. März 2009, 16:49

Ok danke für die Antworten.
Werde ich dann wohl irgendwann dann mal dieses Jahr umschreiben lassen. Eilt ja jetzt nicht, hatte nämlich nicht vor demnächst in die Schweiz zu fahren. :)

Laurence

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7

Montag, 18. Mai 2009, 16:41

Sorry wenn ich den alten Thread wieder aufwühle, wollte keinen neuen aufmachen ;-)
Ist das mit den 2 Jahren genau auf den Tag, oder Monatsweise gerechnet??
Ich denke leider auf den Tag genau oder?
Wäre ja zu schön 8)
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

Coyote

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8

Montag, 18. Mai 2009, 17:36

Ja, auf den Tag. Wobei die Frage noch ungeklärt ist, ob es der gleiche Tag zwei Jahre später oder erst der Tag darauf ist, der den erste ohne Probezeit darstellt.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Laurence

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9

Montag, 18. Mai 2009, 17:43

OK Danke :)
Dann warte ich genau noch 4 Wochen dann kann ich mein Möff fahren, wäre ja sinnlos es für
4 Wochen zu drosseln;)
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

x-stars

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10

Montag, 18. Mai 2009, 19:37

Zitat

Original von Coyote
Ja, auf den Tag. Wobei die Frage noch ungeklärt ist, ob es der gleiche Tag zwei Jahre später oder erst der Tag darauf ist, der den erste ohne Probezeit darstellt.


Bei der letzten Diskussion kam raus, das der Folgetag der erste drosselfreie Tag ist. Genaue Begründung hab ich schon wieder vergessen :O :smirk:

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