Aus Gründen, die ich hier nicht breittreten will, kann ich nicht auf einen nach ECE-Norm geprüften Helm zurückgreifen. Als Alternative bietet sich ein Helm nach DOT-Norm an.
Um nun eventuelle Folgen vorher abzuklären, habe ich heute einmal div. Auskünfte eingeholt mit folgendem Ergebnis:
- Laut StVO ist die Verwendung eines ECE-geprüften Helms nicht vorgeschrieben. Die StVO sagt nur, dass der Helm geeignet sein muß.
- Bei einem fremdverschuldetem Unfall, bei dem der Träger eines geeigneten Helm zu Schaden kommt, muß die gegnerische Versicherung nachweisen, dass der entstandene Schaden mit einem ECE-genormten Helm nicht oder weniger schlimm entstanden wäre. Die Verwendung eines nicht ECE-geprüften Helms entbindet die Versicherung nicht automatisch von ihrer Schadensersatzpflicht.
- Bei einem selbstverursachten Schaden muß -und wird- die eigene Krankenversicherung zahlen.
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Anmerkung zu 1: Ein nach DOT geprüfter Helm ist geeignet. Der Unterschied zwischen ECE und DOT ist nur, dass die EU und die USA jeweils ihr eigenes (Prüf)Süppchen kochen.
Nicht geeignet, weil überhaupt kein Prüfzeichen, sind Stahlhelme oder Pickelhauben sowie lederne Brain-Caps.
Die Infos habe ich zusammengetragen bei Rechtsanwälten für Verkehrsrechtschutz, bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und bei privaten Krankenkassen.
Vorstehendes ohne Gewähr.
Ich habe nur mir gegenüber gemachte Aussagen wiedergegeben. Wer vorstehende Infos für seine eigene Entscheidungsfindung verwendet, tut es auf eigenes Risiko.
Dieses soll nur eine Info für Euch sein. Unpassende Bemerkungen bitte ich zu unterlassen.