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Zitat
Original von labete
...und auch in einem Wendehammer, als den man diesen Kreisverkehr interpretieren könnte, ist "rechts rum" vorgegeben.
Kreisverkehre sind meines Erachtens per se Einbahnstraßen.
Gruß
labete
:grin
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Zitat
Original von x-stars
Zitat
Original von labete
...und auch in einem Wendehammer, als den man diesen Kreisverkehr interpretieren könnte, ist "rechts rum" vorgegeben.
Kreisverkehre sind meines Erachtens per se Einbahnstraßen.
Gruß
labete
Ist das so? ...


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »labete« (7. März 2009, 18:17)
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das arme Mädel am Steuer hat sich voll erschrocken und der Fahrlehrer hat geschumpfen. Aber sonst gab's noch nix....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (8. März 2009, 13:27)
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Zitat
Original von Coyote
Ein Kreisverkehr ist nur dann ein Kreisverkehr, wenn das Schild davorsteht (§9a StVO). Und wenn es nichtmal Fahrbahnmarkierungen gibt, ist das einfach Fahrfläche....

Zitat
Bau den Kreis statt mit 3 m Durchmesser mit 3 km Durchmesser als Ringstraße, die Regeln bleiben die gleichen, und eine Vorgabe der Fahrtrichtung gibt es nicht, würde ich behaupten. Ringstraßen darf ich ja auch rechtsrum durchfahren, das Rechtsfahrgebot sagt ja nur, dass ich mich dann auf der kurveninneren Spur halten muss.

Zitat
Original von labete
Ich bin davon überzeugt, dass auch ein Ringstaße ohne weitere Markierungen (also einspurig, egal wie breit) oder Beschilderungen nur links herum befahren werden dürfte. Aber so etwas gibt es hierzulande nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (8. März 2009, 13:58)
Zitat
Original von labete
Zitat
Original von Coyote
Ein Kreisverkehr ist nur dann ein Kreisverkehr, wenn das Schild davorsteht (§9a StVO). Und wenn es nichtmal Fahrbahnmarkierungen gibt, ist das einfach Fahrfläche....
Sowas gibt es in Deutschland höchstens aus Versehen...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »S-line-Rulez« (10. März 2009, 15:00)
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Zitat
Original von S-line-Rulez
Ist doch eigentlich relativ einfach:
...
Kein Verkehrszeichen --> kein Kreisverkehr --> kein Rechtsfahrgebot
....

FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued
Zitat
Original von labete
Doch, das gilt immer -> § 2 (2) StVO ...wenn es nicht durch andere Zeichen aufgehoben wird.![]()




Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Raudi« (10. März 2009, 15:57)

für Eure Beiträge - irgendwie ist das auch beruhigend. "Pseudo"-Kreisverkehr :) © MOTORRAD online24