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Glupus

Mo24-Probefahrer

  • »Glupus« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 10. März 2009, 22:04

Darf die Polizei eine Kamera beschlagnahmen?

Hallo,
ich habe mir eine kleine konstruktion gebaut, mit deren Hilfe ich meine normale Digi-Cam auf die Gabelbrücke aufschrauben kann(da ist ja unten an dern Cams immer ein Gewinde dran).
Mich würde nun interessieren, ob die Kamera von der Polizei beschlagnahmt werden darf, wenn die mich z.B. Blitzen und als Beweismittel gegen mich verwendet und ich eventuell sogar für weitere Sünden, die ich aufgezeichnet habe, belangt werden kann(bitte jetzt keine Moralapostel alla "Fahr doch nach den Verkehrsregeln" undso) ich würde mich auf keinen Fall als Raser o.ä. bezeichnen, aba manchmal sind Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote einfach sinnlos, letzteres besonders, da man mit dem Möp viel besser und schneller überholen kann.
Ich denke mal die Kamera auf die Gabelbrücke zu montieren dürfte keine Probleme geben, da ich ja eigentlich nicht direkt bauliche Veränderungen vorgenommen habe(nur mit Klebeband eine Platte mit einer Schraube drauf festgemacht), seh ich das richtig?

MFG Glupus

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Glupus« (10. März 2009, 22:04)


Dirk U.

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2

Dienstag, 10. März 2009, 22:14

Die gleiche Frage hatten wir imho schon mal hier.



Glupus

Mo24-Probefahrer

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3

Dienstag, 10. März 2009, 22:15

Ich habe mit der SuFu nichts gefunden. Bzw nur ob man die Kamera als Beweis benutzen darf und dass dies in beide Richtungen wirken kann, aber nicht ob die Polizei die Kamera beschlagnahmen darf...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Glupus« (10. März 2009, 22:16)


DieLegende

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4

Dienstag, 10. März 2009, 22:30

In dem Moment, indem die Polizei die Kamera als Beweismittel nutzen darf, ist auch das Recht der Sicherstellung und Verwahrung gegeben.
Also: Ja.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

Glupus

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5

Dienstag, 10. März 2009, 22:34

Und wie sieht das mit weiteren Verkehrssünden aus, die noch auf dem Video drauf sind, wegen denen ich aber nicht angehalten wurde?

STan.X

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6

Mittwoch, 11. März 2009, 07:07

Jein.

Tankkamera
wenn´s zu heftig ist, wird´s als Beifang letztlich mit angezeigt.

GruHS
Richard

blahwas

Asphaltschinder

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7

Mittwoch, 11. März 2009, 07:25

Selbst wenn sie nicht dürfen, können sie manchmal trotzdem: http://de.wikipedia.org/wiki/Früchte_des_vergifteten_Baumes
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

anstro

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8

Mittwoch, 11. März 2009, 10:46

[bix]
Gruß Andy

There are only two kinds of music: Rock and Roll

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »anstro« (11. März 2009, 10:48)


biboty

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9

Mittwoch, 11. März 2009, 12:34

Zitat

Original von DieLegende
In dem Moment, indem die Polizei die Kamera als Beweismittel nutzen darf, ist auch das Recht der Sicherstellung und Verwahrung gegeben.
Also: Ja.

Servus,

Holger




Wo ist eigentlich festgelegt,das sie die Kamera als Beweismittel nutzen dürfen ?
Gibt es da ein Gesetz/Paragraphen...so etwas ?

LG Sabine

Coyote

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10

Mittwoch, 11. März 2009, 13:31

Zitat

Original von biboty
Wo ist eigentlich festgelegt,das sie die Kamera als Beweismittel nutzen dürfen ?
Gibt es da ein Gesetz/Paragraphen...so etwas ?


§94 StPO und alles, was dranbaumelt. Die Frage ist eher: "ab wann dürfen Beweismittel nach StPO gesammelt werden".


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. März 2009, 13:36)


biboty

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11

Mittwoch, 11. März 2009, 13:37

:danke:

Und..hast du für diese Frage auch eine Antwort ?
Bestimmt... ;)

LG Sabine

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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12

Mittwoch, 11. März 2009, 13:46

Nö... aus dem Bauch heraus würde ich sagen, bei Straftaten, also Verstößen gegen z. B. gegen das StVG oder StGB, wo also letztlich ein Strafprozess das Ergebnis ist. Bin mir aber längst nicht sicher, weil ich meine, von vielen Fällen gelesen haben, wo Videos von einem Drängler (Nötigung) nicht galten, und Nötigung ist eine Straftat, keine OWi. Kann mich aber in dem Punkt auch genausogut irren. Hab also keine Ahnung. :)


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. März 2009, 13:46)


ProVen

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13

Mittwoch, 11. März 2009, 22:07

die brauchen doch mit sicherheit n richterlichen Beschluss. einfach so dürfen die das glaube nicht, wenn da private sachen sind. da privater gebrauch auch private sachen. denke mal soo einfach haben dies nicht. ziehs aufn pc wenn dus magst, und lösch es von der kamera. ist dein recht^^
Fahre nicht schneller als dein schutzengel fliegen kann....

Wenn doch, dann fahr bitte schneller als der Tod!!!! :moped:

:gruss:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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14

Mittwoch, 11. März 2009, 23:11

Zitat

Original von ProVen
die brauchen doch mit sicherheit n richterlichen Beschluss. einfach so dürfen die das glaube nicht, wenn da private sachen sind. da privater gebrauch auch private sachen.


Meinst Du? §94 benennt ja auch ausdrücklich Führerscheine. Führerscheinentzug muss aber nicht durch ein richterliches Urteil ergehen, den kann wohl auch die Bußgeldstelle festsetzen. Wobei ich die genauen Mechanismen da nichtmal kenne (hat mich nie interessiert und bin gerade zu faul nachzuschauen).

Dass eine Videokamera jetzt den Kernbereich Deiner Privatsphäre betrifft kann allerdings tatsächlich sein. Allerdings wegen der möglichen privaten Aufnahmen drauf und weniger, weil es eine private Kamera ist.

Zitat

denke mal soo einfach haben dies nicht. ziehs aufn pc wenn dus magst, und lösch es von der kamera. ist dein recht^^


Mach das mal, wenn Du angehalten wirst. ^^


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Lille

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15

Mittwoch, 11. März 2009, 23:27

Ich denke, die Beschlagnahmung geht "spontan", aber die Auswertung bedarf eines entsprechenden richterlichen Beschlusses.

Wenn Du bei einer normalen Kontrolle angehalten wirst, wird das nicht der Fall sein. Wenn Du dagegen in einen Unfall verwickelt bist, kannst Du davon ausgehen, daß das Video ausgewertet wird.

Aber.. Du nimmst doch nicht jeder Fahrt auf - und wo ist das Problem, wenigstens dann innerhalb der rechtlichen Grenzen zu fahren? Mäsige Tempoüberschreitungen lassen sich vermutlich nicht aus dem Video rauslesen (es sei denn, du hast den Tacho im Blickfeld). Aber Überholen im Überholverbot kann man sich doch wohl verkneifen, wenn man weiß, daß man die Cam laufen hat.

blahwas

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16

Donnerstag, 12. März 2009, 07:38

Fürs Überholen im Überholverbot kann dich v.a. auch jeder anschwärzen, den du gerade überholst. Einige ärgert das nämlich sehr. Für mich ein Grund, es nicht zu tun.

Achja, mir fällt gerade ein ähnliches Fall ein. Ein Freund ist begeisterter Navi-aufm-Mopped-Nutzer und hatte einen größeren Unfall. Er hat Blut und Wasser geschwitzt, dass die Polizei das Navi auswertet, weil er es so eingestellt hatte, dass es die Route und Geschwindigkeit aufzeichnet. Das haben sie nicht getan, allerdings wohl aus Unwissenheit - "hier hamse, wieder damit können wir eh nix anfangen". Bei ner Kamera kommen die da wohl eher drauf.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

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17

Donnerstag, 12. März 2009, 08:01

Unfälle fallen vermutlich auch nicht unter die StPO, außer es gab Personenschäden. Ironischerweise ist die Chance dann recht hoch, dass man selbst derjenige ist, der verletzt wurde. Wer den Schaden hat...


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Fragmaster

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18

Donnerstag, 12. März 2009, 19:15

Zitat

Original von Coyote

Dass eine Videokamera jetzt den Kernbereich Deiner Privatsphäre betrifft kann allerdings tatsächlich sein. Allerdings wegen der möglichen privaten Aufnahmen drauf und weniger, weil es eine private Kamera ist.


Das ist dann wohl auch egal. Der Polizist beschlagnahmt nur. Sichten wird das dann Jemand anderes - der dann auch dazu berechtigt sein wird.

Die Beschlagnahme ist allerdings rechtmäßig (aussage eines Polizisten). Leider kenne ich die Anforderungen diesbezüglich nicht. Beispielhaft genannt wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Ob das auch ganz ohne Verdacht geht (Da ist ja eine Kamera festgeschraubt... schauen wir mal, da könnte ja....) - entzieht sich meiner Kenntniss. Bei Verdacht aber ist die Kamera definitiv weg.

Flashbanger

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19

Freitag, 13. März 2009, 20:44

Solange nicht zu sehen ist das Du die Maschiene fährst droht dir keine Gefahr. Zwar darf die Polizei Videomaterial beschlagnamen wenn auf diesem Hinweise oder Beweise von Straftaten zu erkennen sind, aber wenn die Kamera ja nur die Straße filmt bist du noch nicht überführt. Ich frag mich aber was du damit erreichen willst. Außerdem könntest du da auch andere rechtliche Konsequenzen bekommen, allein durch das Filmen. Du Filmst damit den Straßenverkehr. Und du könntest die Rechte anderer gefährden. Wenn etwa jemand auf dem Film zu sehen ist der da nicht gesehen werden möchte. Oder wenn du ein lustiges Einparkvideo an Raab und Co schickst.

Gruß Flashbanger

Coyote

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20

Freitag, 13. März 2009, 20:49

Zitat

Original von Flashbanger
Solange nicht zu sehen ist das Du die Maschiene fährst droht dir keine Gefahr. Zwar darf die Polizei Videomaterial beschlagnamen wenn auf diesem Hinweise oder Beweise von Straftaten zu erkennen sind, aber wenn die Kamera ja nur die Straße filmt bist du noch nicht überführt.


Wenn Du aber filmst wie Du rausgewunken wirst, wirds schlecht.

Zitat

Du Filmst damit den Straßenverkehr. Und du könntest die Rechte anderer gefährden. Wenn etwa jemand auf dem Film zu sehen ist der da nicht gesehen werden möchte.


Ja und? Kann ich filmen soviel ich will. Ich darf es nur nicht veröffentlichen. Also nix "oder" an Raab. Wenn an Raab dann nicht, sonst schon.


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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (13. März 2009, 20:52)


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