Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Glupus« (10. März 2009, 22:04)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »anstro« (11. März 2009, 10:48)
Zitat
Original von DieLegende
In dem Moment, indem die Polizei die Kamera als Beweismittel nutzen darf, ist auch das Recht der Sicherstellung und Verwahrung gegeben.
Also: Ja.
Servus,
Holger
Zitat
Original von biboty
Wo ist eigentlich festgelegt,das sie die Kamera als Beweismittel nutzen dürfen ?
Gibt es da ein Gesetz/Paragraphen...so etwas ?
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. März 2009, 13:36)


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (11. März 2009, 13:46)

Zitat
Original von ProVen
die brauchen doch mit sicherheit n richterlichen Beschluss. einfach so dürfen die das glaube nicht, wenn da private sachen sind. da privater gebrauch auch private sachen.
Zitat
denke mal soo einfach haben dies nicht. ziehs aufn pc wenn dus magst, und lösch es von der kamera. ist dein recht![]()
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Zitat
Original von Coyote
Dass eine Videokamera jetzt den Kernbereich Deiner Privatsphäre betrifft kann allerdings tatsächlich sein. Allerdings wegen der möglichen privaten Aufnahmen drauf und weniger, weil es eine private Kamera ist.
Zitat
Original von Flashbanger
Solange nicht zu sehen ist das Du die Maschiene fährst droht dir keine Gefahr. Zwar darf die Polizei Videomaterial beschlagnamen wenn auf diesem Hinweise oder Beweise von Straftaten zu erkennen sind, aber wenn die Kamera ja nur die Straße filmt bist du noch nicht überführt.
Zitat
Du Filmst damit den Straßenverkehr. Und du könntest die Rechte anderer gefährden. Wenn etwa jemand auf dem Film zu sehen ist der da nicht gesehen werden möchte.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (13. März 2009, 20:52)
Darf die Polizei eine Kamera beschlagnahmen? © MOTORRAD online24