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[Führerschein] Wann Drossel entnehmen?

N-2010

Mo24-Kultanhänger

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21

Dienstag, 24. März 2009, 19:16

Seht ihr, das ist mein Problem :grin:

x-stars

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22

Dienstag, 24. März 2009, 19:42

Im Gesetz steht folgendes:

Zitat

(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.


(§6, Abs. 2 FeV)

--> also doch selbes Datum wie auf Schein +2 Jahre = erster Drosselfreier Tag

Hatte es falsch in Erinnerung, es lebe das Halbwissen :D.

Coyote

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23

Dienstag, 24. März 2009, 20:17

Nix da.

§187 BGB
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Zeitpunkt ist die Prüfung, der Prüfungstag zählt demnach nicht mit. Der erste Tag der Frist ist also der 02.08.08. Der letzte Tag des ersten Jahres ist damit der 01.08.09. Der letzte Tag des zweiten Jahres der 01.08.10. Die Frist endet um 23:59. Damit darf man drosselfrei fahren ab dem 02.08.10, 00:00 Uhr.

Um es zu verkomplizieren: sollte nicht die Prüfung maßgeblich sein, sondern anderweitig lediglich das Erteilungsdatum der Erlaubnis (z. B. Prüfung vor dem Geburtstag), könnte es sein, dass §187 (2) greift, und dann zählt der Tag mit - in dem Fall wäre die Frist am 13.07.10, 23:59 zuende und man könnte ab dem 01.08.10 offen fahren. Das möchte ich aber lieber nicht beschwören. :grin:


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N-2010

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24

Dienstag, 24. März 2009, 20:45

Aber wäre es nciht eigentlich logisch, wenn ich dann zb am 20.10.2010 offen fahren darf? Weil ich durfte am 20.10.2008 ja schon gedrosselt fahren also A(b). Und wenn dann theoretisch für A da steht 20.10.2010 dürfte ich an diesem Tag auch schon offfen fahren, oder?

Omg...ich weiß das alles nicht...:durchgeknallt:
Naja, ist ja noch Zeit :D

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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25

Dienstag, 24. März 2009, 23:04

Zitat

Original von N-2010
Aber wäre es nciht eigentlich logisch, wenn ich dann zb am 20.10.2010 offen fahren darf? Weil ich durfte am 20.10.2008 ja schon gedrosselt fahren also A(b). Und wenn dann theoretisch für A da steht 20.10.2010 dürfte ich an diesem Tag auch schon offfen fahren, oder?


Das ist ja, was ich meinte. Geht es um den Zeitpunkt der Prüfung, beginnt die Frist eigentlich erst am nächsten Tag - vor der Prüfung durftest Du ja nicht fahren. Geht es um den Tag der Erteilung, zählt der Tag mit. Aber wenn 20.10.2010 da steht, dann darfst Du auch ab dem 20.10.2010 offen fahren.


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Etze

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26

Donnerstag, 2. April 2009, 00:40

Zitat

Original von Coyote
Nix da.

§187 BGB
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.


Woher weiß ich denn, dass nicht Absatz zwei gilt?

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

?(
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Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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27

Donnerstag, 2. April 2009, 08:50

Zitat

Original von Etze
Woher weiß ich denn, dass nicht Absatz zwei gilt?

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

?(


Weil der maßggebende Zeitpunkt die Erteilung der Fahrerlaubnis ist - ganz klar ein Ereignis und kein Tagesbeginn. Das passiert ja nun irgendwann im Laufe des Tages. Das ist etwas anderes als z.B. "an Weihnachten".

Ungewiss wird es eben dann, wenn sie nur auf dem Papier erteilt wird und die Übergabe irgendwann später stattfindet. Aber hier könnte man dennoch sagen, dass ja irgendwann an dem Tag jemand von Amts wegen die Karte ausgestellt bzw. datiert hat. Keine Ahnung, ob soetwas rückwirkend oder im Voraus passieren kann. Aber genau das sage ich die ganze Zeit ja schon.


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (2. April 2009, 08:54)


Fischi

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28

Donnerstag, 2. April 2009, 12:32

Im Führerschein steht doch keine Frist oder ein Ablaufdatum sondern der Tag der Erteilung..... (Ziffer 10)

Welchen anderen Sinn sollte sonst so ein Datum machen ?(
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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smuggler

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29

Donnerstag, 2. April 2009, 12:37

Und beim andren haste "*)" stehen, das sollten dann die 2 Jahre sein....
Pain is an illusion of the senses, despair an illusion of the mind

Coyote

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30

Donnerstag, 2. April 2009, 13:25

Zitat

Original von Fischi
Im Führerschein steht doch keine Frist oder ein Ablaufdatum sondern der Tag der Erteilung..... (Ziffer 10)

Welchen anderen Sinn sollte sonst so ein Datum machen ?(


:bahnhof:


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Fischi

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31

Donnerstag, 2. April 2009, 14:47

Zitat

Original von N-2010
So, und nun habe ich noch ne Frage dazu :P

Bei mir ist die Klasse A(b) ab dem 20.10.2008 erteilt und im Führerschein eingetragen. Darf ich jetzt am 20.10.2010 schon offen fahren oder erst am 21.10.2010? Also ab 0:00Uhr am 20.10 oder eben 24h später?
.


Das Coyote...nur das...

Wenn der FS am 20. erteilt wurde gilt er auch ab dem 20. und nicht nach einer abstrusen Fristenregelung...sonst würde im FS 21. drinstehen und nicht 20.!!!

Im FS steht NICHT drin "bis dahin nur das" sondern "ab hier und jetzt und heute"....

Der 20. ist kein Ablauf der Frist sondern der Tag der Gültigkeit!
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

Coyote

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32

Donnerstag, 2. April 2009, 14:56

:bahnhof: Wenn der A(b) erteilt wurde, dann läuft eine Frist, bis man den A hat. Das im FS nicht "bis dahin nur das" drinsteht, ist ja das große Problem, sonst würde sich die Frage nach dem "bis wann A(b)/ab wann A" gar nicht stellen. Hast Du die Frage nicht gelesen?


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MisterMankind

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33

Donnerstag, 2. April 2009, 17:42

Zitat

Original von x-stars

Zitat

Also bei mir steht bei A und bei A beschränkt jeweils der 28.09., halt nur um 2 Jahre versetzt. Von daher würde ich mal - ohne Gewähr! - behaupten, gleiches Datum - 2 Jahre später.


Um genau zu sein: Selbes Datum 2 Jahre später + 1 Tag. Nimmst du am selben Tag +2Jahre die Drossel raus und wirst erwischt, wärs doch sehr ärgerlich :grin:

Ist zwar jetzt für mich egal (habe eh erst nach der Winterpause, also ca. 5 Monate später entdrosselt), aber das möchte ich aus Prinzip doch deutlich bezweifeln. Bei mir steht nun mal 28.9.2006 als A-beschränkt-Datum, und 28.9.2008 als A-Offen-Datum... von daher hätte ich laut dem Schein auch schon am 28.9.08 offen fahren dürfen.

edit: ups, hatte die nächsten Beiträge nicht gelesen. Also ist ja alles klar :P

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smuggler

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34

Donnerstag, 2. April 2009, 17:45

Joah lieber 1-2 Tage zurechnen, dann ist man auf der sicheren Seite.
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stiXX

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35

Freitag, 3. April 2009, 20:47

So, um in der Sache auch noch meinen Senf dazuzugeben...
Hab auch einen A (b) und habe diesen am 15.05.07 gemacht. Natürlich waren dann bei A die * drin...
Da es aber leider in einigen anderen Ländern, z.b. Österreich nach Ablauf dieser zwei Jahre nicht zählt, wenn man da Sternchen drinstehen hat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) habe ich meinen Schein vor 4 Wochen umschreiben lassen... Jetzt steht im A Feld das Datum drin, und das lautet: 16.05.09
Also genau der Tag nach Ablauf der zwei Jahre...

Etze

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36

Freitag, 3. April 2009, 21:51

Das überzeugt mich alles noch nicht.... :smirk:
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Coyote

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37

Samstag, 4. April 2009, 01:06

Zitat

Original von Etze
Das überzeugt mich alles noch nicht.... :smirk:


Dann halt nicht. :)


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Etze

Mo24-Fan

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38

Montag, 6. April 2009, 19:55

Dann warte ich halt doch einen Tag länger. Denn Antworten wie "ich denke" oder "eigentlich müsste" oder "normalerweise sollte" kann ich leider dem Polizisten nicht unter die Nase halten, wenn er mich zufällig doch einen Tag zu früh mit einer offenen Maschine "erwischt"... ;)

Ich persönlich bin zwar sicher, dass das Datum gilt, das auf dem FS steht, aber ich WEISS es eben nicht - und überzeugen konnte mich bislang niemand, dass meine Annahme richtig oder gegebenenfalls falsch ist. Egal, denn das auf dem FS angegebene Datum liegt auf einem Freitag. Da werde ich sowieso arbeiten müssen, einen Tag später, auf dem Samstag hätte ich gleich Zeit, ein paar Probefahrten auf offenen Maschinen zu machen :grin:.
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