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Registriert: 01.10.2007
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Honda CBF 600 SA (Bj. 2005)
Zitat
(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
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Zitat
Original von N-2010
Aber wäre es nciht eigentlich logisch, wenn ich dann zb am 20.10.2010 offen fahren darf? Weil ich durfte am 20.10.2008 ja schon gedrosselt fahren also A(b). Und wenn dann theoretisch für A da steht 20.10.2010 dürfte ich an diesem Tag auch schon offfen fahren, oder?
Zitat
Original von Coyote
Nix da.
§187 BGB
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
Zitat
Original von Etze
Woher weiß ich denn, dass nicht Absatz zwei gilt?
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (2. April 2009, 08:54)
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Zitat
Original von Fischi
Im Führerschein steht doch keine Frist oder ein Ablaufdatum sondern der Tag der Erteilung..... (Ziffer 10)
Welchen anderen Sinn sollte sonst so ein Datum machen![]()
Zitat
Original von N-2010
So, und nun habe ich noch ne Frage dazu
Bei mir ist die Klasse A(b) ab dem 20.10.2008 erteilt und im Führerschein eingetragen. Darf ich jetzt am 20.10.2010 schon offen fahren oder erst am 21.10.2010? Also ab 0:00Uhr am 20.10 oder eben 24h später?
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Wenn der A(b) erteilt wurde, dann läuft eine Frist, bis man den A hat. Das im FS nicht "bis dahin nur das" drinsteht, ist ja das große Problem, sonst würde sich die Frage nach dem "bis wann A(b)/ab wann A" gar nicht stellen. Hast Du die Frage nicht gelesen?
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (2. April 2009, 14:57)
Zitat
Original von x-stars
Zitat
Also bei mir steht bei A und bei A beschränkt jeweils der 28.09., halt nur um 2 Jahre versetzt. Von daher würde ich mal - ohne Gewähr! - behaupten, gleiches Datum - 2 Jahre später.
Um genau zu sein: Selbes Datum 2 Jahre später + 1 Tag. Nimmst du am selben Tag +2Jahre die Drossel raus und wirst erwischt, wärs doch sehr ärgerlich![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MisterMankind« (2. April 2009, 17:43)
Zitat
Original von Etze
Das überzeugt mich alles noch nicht....![]()

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